Bundesregierung gegen Breitband-Drosselung der Telekom

Andreas Frischholz
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Die Ankündigung der Telekom, zukünftig die Geschwindigkeit von DSL-Anschlüssen zu drosseln, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht wurde, sorgt für massive Kritik. Dieser hat sich nun auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) angeschlossen, der seine Bedenken Telekom-Chef René Obermann in einem Brief mitteilt.

In dem Brief, das Spiegel-Online vorliegt, schreibt Rösler, die Bundesregierung und Wettbewerbsbehörden würden „die weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig verfolgen“. Insbesondere auf die Erhaltung der Netzneutralität habe die Bundesregierung ein besonderes Augenmerk gerichtet. Die Intervention von Rösler hat allerdings einen etwas faden Beigeschmack, weil die Bundesregierung es in der Vergangenheit vor allem auf Wunsch der FDP abgelehnt hat, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um die Regulierung dem freien Markt zu überlassen.

In dem Brief stellt Rösler nun aber Gesetzesänderungen in Aussicht, um das „Interesse aller Nutzer dauerhaft zu gewährleisten“. Dies schließe „nötigenfalls Eingriffe mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität und der Sicherstellung von Wettbewerb ein", erklärt Rösler. In dieselbe Kerbe schlägt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), gegenüber Spiegel Online erklärt sie, die Telekom lasse offenbar einen Testballon steigen. „Die Telekom muss aufpassen, dass sie nicht übers Ziel hinausschießt. Flatrates derart zu begrenzen, ist sicher nicht verbraucherfreundlich“, so Aigner.

Kritisiert wird nicht nur die Drosselung, sondern auch die Entscheidung der Telekom, Kunden den Traffic des hauseigenen Unterhaltungsprogramms T-Entertain nicht anzurechnen, weil die Telekom sich auf diesem Weg möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Streaming-Anbietern wie Maxdome oder Spotifiy verschafft. „Wenn ein Anbieter beim Überschreiten bestimmter Datenmengen die Geschwindigkeit drosselt, um eigenen Diensten Vorfahrt zu gewähren, wird das Prinzip der Netzneutralität in Frage gestellt“, sagte Aigner. Nun prüfe die Bundesnetzagentur das Geschäftsmodell der Telekom, auch vor „dem Hintergrund der Netzneutralität“.

Die Telekom selbst argumentiert indes, dass es sich bei der Ausnahme für T-Entertain um keine Verletzung der Netzneutralität handelt, weil der Dienst gesondert abgerechnet wird. „Technisch kann man in der Tat so argumentieren“, erklärt auch der Blogger Fefe. Kritisch werde es im Sinne der Netzneutralität erst, wenn andere Dienste wie Spotifiy nicht betroffen sind. Ansonsten lehnt er die Drosselung ebenfalls ab und äußert – wie viele andere aus der Netzgemeinde – die Kritik, die Telekom wolle mit der Entscheidung lediglich die notwendigen Investitionen für den Breitband-Ausbau umgehen.