Rekrutierungskartell: Beteiligte Konzerne zahlen 415 Millionen US-Dollar

Michael Schäfer
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Rekrutierungskartell: Beteiligte Konzerne zahlen 415 Millionen US-Dollar
Bild: Chilean Bible Society | CC BY 2.0

Fast ein Jahr nach dem Beginn des zivilrechtlichen Verfahrens um ein Rekrutierungskartell im Silicon Valley haben sich Apple, Google, Intel und Adobe mit Vertretern der Sammelklage auf einen Vergleich geeinigt. Die rund 64.000 klagenden Angestellten sollen eine Entschädigung von insgesamt 415 Millionen US-Dollar erhalten.

Dies geht aus am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervor. Ein erstes Angebot im April des letzten Jahres über 324,5 Millionen US-Dollar wurde bereits zu Anfang von der vorsitzenden Richterin Lucy Koh als zu niedrig zurückgewiesen und auf 380,0 Millionen US-Dollar erhöht. Jetzt stehen 415 Millionen US-Dollar im Raum, die Zustimmung des Gerichts allerdings noch aus.

Zentraler Punkt des Verfahrens war ein in den Jahren 2005 bis 2009 vor allem zwischen Apple, Google, Intel und Adobe abgeschlossene „Gentleman's Agreement“. In diesem verpflichteten sich die Unternehmen sich gegenseitig keine Angestellten abzuwerben. Auch Intuit, Pixar, Lucasfilm und eBay hielten sich an das Abkommen. Hauptinitiator soll laut den zu Beginn des Verfahrens eingereichten Unterlagen der damalige Apple-CEO Steve Jobs gewesen sein, der unter anderem den damaligen Palm-Chef Jon Rubinstein und auch Adobe-Chef Bruce Chizen unter Druck gesetzt haben soll.

Auch wenn die US-Kartellaufsichtsbehörde in dem Vorgehen eine Kontrolle über die Angestelltengehälter und somit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sahen, ließ das US-Justizministerium die strafrechtliche Anklage nach einem Vergleich bereits im Jahr 2010 fallen. Im Jahr 2011 reichten daraufhin rund 64.000 Angestellte Klagen ein, die im Oktober 2012 als Sammelklage zugelassen wurde. In dieser wurde zunächst eine Entschädigung von 3 Milliarden US-Dollar dafür gefordert, dass Mitarbeitern durch die Einigung auf den Verzicht zum Abwerben alternative Jobs mit höheren Gehältern entgangen waren. Ein Antrag auf Widerspruch seitens Adobe wurde abgelehnt.