Popcorn Time: Hohes Abmahnrisiko für Nutzer der Streaming-App

Andreas Frischholz
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Popcorn Time: Hohes Abmahnrisiko für Nutzer der Streaming-App
Bild: Popcorn Time

Filesharing-Abmahnungen betreffen immer häufiger die App Popcorn Time, berichtet der Medienanwalt Johannes von Rüden, der hinter dem Portal Abmahnhelfer.de steht. Demnach soll bereits jede zweite Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer an Nutzer des vermeintlichen Streaming-Portals gehen.

So fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von Anschlussinhabern, die sich urheberrechtlich geschützte Inhalte über Popcorn Time angesehen haben, durchschnittlich 815 Euro sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung, heißt es in einer Mitteilung des Medienanwalts. „Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von Popcorn-Time zurückzuführen ist“, so von Rüden.

Waldorf Frommer zählt zu den alten Bekannten im Bereich der Filesharing-Abmahnungen, da die Kanzlei zahlreiche Mandanten aus der Filmindustrie wie Twenty Century Fox, Warner Brothers und deutsche Rechteinhaber wie Tele München und Universum Film vertritt. Laut von Rüden betreffen die Abmahnungen daher „überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family und Homeland“ sowie aktuellen Kinofilmen.

Bei Popcorn Time handelt es sich um einen Medienplayer, über den aktuelle Filme und Fernsehserien angeboten werden. Doch obwohl sich die Benutzeroberfläche an Streaming-Portalen wie Netflix orientiert, handelt es sich auf technischer Ebene um eine Filesharing-Lösung, die auf dem BitTorrent-Netzwerk basiert. Rechtlich macht dies einen erheblichen Unterschied. Denn nur beim reinen Streaming von Filmen ist es umstritten, ob „auch der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht“, erklärt der IT-Anwalt Christian Solmecke.

Bei einem Filesharing-Portal wie Popcorn Time spiele diese Debatte jedoch keine Rolle. Hinzu kommt, dass Nutzer die Inhalte nicht nur Streamen. Denn die Daten, die sich für das Abspielen eines Films oder einer Serie gerade auf der Festplatte befinden, werden auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. „Wer sich auf diesem Portal Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch“, erläutert Solmecke. Daher werde die „Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing“.

Deswegen müsse laut Solmecke jeder Popcorn-Time-Nutzer „mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen“. Letztlich schütze auch die Unwissenheit nicht vor Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen. Denn viele Nutzern, die wegen Popcorn Time abgemahnt wurden, war es nicht klar, dass das Angebot illegal ist. Diese sind davon ausgegangen, dass es sich um ein herkömmliches Streaming-Portal handelt. Und auch auf der Webseite des Angebots heißt es lediglich: „Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material kann in Ihrem Land verboten sein. Benutzung auf eigene Gefahr.“ Solmecke rät daher zur Vorsicht: „Nicht alles, was Streaming heißt, ist auch Streaming.