Netzneutralität: Zwischen Zwei-Klassen-Internet und innovativen Diensten

Andreas Frischholz
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Netzneutralität: Zwischen Zwei-Klassen-Internet und innovativen Diensten
Bild: bob | CC BY 2.0

Mit der aktuellen Verordnung zur Netzneutralität hat das EU-Parlament einen umstrittenen Kompromiss abgesegnet. So sind es vor allem die großen Provider und Wirtschaftsverbände, die die Entscheidung begrüßen. Internetaktivisten und Verbraucherschützer befürchten hingegen, dass nun ein Zwei-Klassen-Internet geschaffen wird.

Die großen Provider sind zufrieden

Auf Anfrage von ComputerBase bezeichnet die Deutsche Telekom die nun beschlossenen Regelungen zur Netzneutralität als „insgesamt ausgewogen“. Begrüßt wird, dass auch künftig die Möglichkeit besteht, „innovative Internetdienste zu entwickeln, die höhere Qualitätsansprüche haben“. Wie diese in der Praxis aussehen, wird jedoch nicht erklärt. Als Beispiele werden etwa Online-Videokonferenzen, Online-Games oder Anwendungen im Bereich der Telemedizin und Industrie genannt. Allerdings: „Konkrete Pläne zur Einführung von Spezialdiensten gibt es noch nicht“, so ein Sprecher des Bonner Konzerns.

Wie die Spezialdienste im Alltag aussehen sollen, kann auch der Provider-Verband VATM nicht sagen. Auf Anfrage von ComputerBase zeigt man sich aber ebenfalls zufrieden mit der EU-Verordnung. Demnach sei die Netzneutralität zwar die Voraussetzung, damit die Digitalisierung in Deutschland gelingen kann, allerdings: „Sowohl der Erhalt von Best Effort als auch die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Spezialdienste anzubieten, sind (…) für die wirtschaftliche Fortentwicklung Deutschlands entscheidend.“ Eine Auffassung, die auch der deutsche Internetwirtschaftsverband eco vertritt.

Kritik von kleinen Anbietern, Verbraucherschützern und Netzaktivisten

Allerdings sind die Branchengrößen die einzigen, die die aktuelle Verordnung begrüßen. Kleinere Dienste wie etwa der Berliner Hosting-Anbieter SysEleven bewerten diese wesentlich kritischer. Gegenüber ComputerBase erklärt das Unternehmen, dass es nicht mit der Netzneutralität vereinbar sei, wenn Spezialdienste privilegiert werden, da auf diese Weise die Gleichbehandlung aller Daten untergraben werde. Welche Folgen das hat, erkenne man bereits im Mobil-Bereich. „Anbieter, die (Provider) an ihren Einnahmen beteiligen, werden ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen durchgeleitet, bestimmte Nutzungsarten wurden untersagt (z.B. Instant-Messaging oder VPN), um veraltete Geschäftsmodelle aufrecht zu erhalten“, heißt es in der Stellungnahme von SysEleven.

Ähnlich skeptisch fällt auch das Fazit vom Bundesverband der Verbraucherschutzverbände (vzbv) aus, der nun auf die Bundesnetzagentur setzt. „Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen“, erklärt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Der Vorschlag der Verbraucherschützer lautet daher: Provider dürfen Spezialdienste nur anbieten, wenn die Breitbandanschlüsse mindestens 75 Prozent der „bis-zu“-Angaben tatsächlich erfüllen. Im Falle eines Anschlusses mit bis zu 100 Mbit/s bedeutet das also, dass mindestens 75 Mbit/s beim Kunden ankommen müssen.

Ob so eine Regelung dem Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft ausreicht, darf allerdings bezweifelt werden. Denn die Kritik an der EU-Verordnung fällt deutlich aus: Das EU-Parlament opfere „das freie und offene Netz in Europa den Gewinninteressen einiger weniger Telekommunikationskonzerne“, erklärt Digitale-Gesellschaft-Geschäftsführer Alexander Sander. Demnach wäre die Definition für Spezialdienste viel zu vage, Drossel-Tarife werden durch die Zero-Rating-Reglung legitimiert und zudem gebe es kein Verbot für Preisdiskriminierungen. All das reiche aus, um letztlich „den Weg in ein Zwei-Klassen-Netz, in dem Innovationen gebührenpflichtig sind und Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit von der Willkür der Provider abhängen“ einzuschlagen.