Innenministerium: Mit mehr Digital-Überwachung gegen den Terror

Andreas Frischholz
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Innenministerium: Mit mehr Digital-Überwachung gegen den Terror
Bild: BPA / Jesco Denzel

Infolge der Anschläge von Ansbach und München forderte insbesondere die CSU verschärfte Sicherheitsgesetze. Nun hat auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nachgelegt und ein neues Sicherheitskonzept vorgestellt. Eines der Kernelemente ist dabei der Ausbau der digitalen Überwachung.

Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) benennt auch de Maizière die geplante „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) als Angelpunkt der Sicherheitsstrategie. Ab dem Beginn des kommenden Jahres soll die neue Behörde die Arbeit aufnehmen. Die Aufgabe: Als Entwicklungs- und Forschungsstelle für Sicherheitsbehörden soll Zitis „Methoden, Produkte und Strategien“ entwickeln, um Kriminalität und Terrorismus im Internet zu bekämpfen.

Bis dato hieß es stets, dass es sich bei Zitis um eine Art Entschlüsselungsbehörde handelt. Die Mitarbeiter sollen also Verschlüsselungsverfahren für Polizei und Geheimdienste knacken. Laut de Maizière ist das aber nicht alles. Ein weiteres Beispiel für das Aufgabengebiet der neuen Behörde: Das Entwickeln von biometrischen Gesichtserkennungsverfahren, um die Video-Überwachung in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen zu verbessern.

Vorratsdatenspeicherung für Internetdienste wie WhatsApp

Eigentlich kommt die Vorratsdatenspeicherung in dem Konzept des Innenministeriums nicht vor. Stattdessen heißt es allerdings: Die rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten sei überholt, Unternehmen aus beiden Branchen müssten denselben Rechten unterliegen. „Es darf bei Straftätern keinen Unterschied machen, ob sie telefonieren, die Sprachtelefonie-Funktion von Messenger-Diensten nutzen, Nachrichten schreiben oder über soziale Medien kommunizieren.“ De facto bedeutet das: Die Vorratsdatenspeicherung wird auf E-Mail-Anbieter sowie auf Internetdienste wie Skype und WhatsApp ausgeweitet.

Mit der aktuellen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung werden bislang nur die klassischen Provider verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefonaten und SMS für zehn Wochen und die Standortdaten für vier Wochen zu speichern.

Das Konzept des Innenministeriums geht allerdings nicht soweit, wie es zuvor diverse Sicherheitspolitiker und die CSU gefordert hatten. Neben einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung hatten diese noch längere Speicherfristen und einen erweiterten Straftatenkatalog auf der Agenda. Zudem sollten auch Geheimdienste grundsätzlich das Recht erhalten, die Vorratsdaten auswerten zu können.

Vorwurf: „Purer Aktionismus“

Dennoch sorgt der Vorstoß des Innenministeriums bereits für Kritik. So erklärt etwa Oliver Süme vom Internetwirtschaftsverband eco: „Jetzt die Speicherfrist sensibler und privater Daten auch auf Dienste wie Messenger, Social Media- Plattformen und E-Mails ausweiten zu wollen – bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt umgesetzt wurde – ist purer Aktionismus.

Die zentralen Kritikpunkte: Bereits beim aktuellen Gesetz ist noch nicht klar, ob es überhaupt mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar sei. Dementsprechend „besorgniserregend“ sei es, wenn nun schon über eine Ausweitung diskutiert werde.

Zumal dieses Vorhaben auch eine erhebliche Belastung für die Internetwirtschaft darstellen würde. Denn bereits bei den Providern zeigt sich: Es sind kostspielige Investitionen nötig, um die Vorratsdaten entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu speichern. Bei den Internetdiensten wäre das aber ohnehin nicht nötig, denn es gebe „bereits für alle Dienste bindende Verpflichtungen zur Auskunft und Herausgabe persönlicher Daten“, so Süme.

Verdeckte Ermittler für das Darknet

Neben der neuen Behörde Zitis sowie der de-facto-Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung umfasst das Konzept des Innenministeriums noch zahlreiche weitere Punkte. Dazu zählen auch verdeckte Ermittler für das Darknet. In diesem Bereich sollen Polizeibehörden besser aufgestellt werden, um gezielt den Waffenhandel und die Kommunikation zwischen Terroristen aufzuklären.

Hinzu kommt noch ein Ausbau der Video-Überwachung in öffentlichen Räumen. Ebenso sind Fortschritte beim Einsatz von biometrischen Verfahren geplant. So erklärt de Maizière: „Mein Ziel ist es, Lichtbilder und moderne Gesichtserkennungssyteme auch für die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu nutzen. Perspektivisch sollen sie mit vergleichbarer Zuverlässigkeit wie bei einem Fingerabdruck zur Identifizierung von Personen eingesetzt werden können.

Darüber hinaus will das Innenministerium den Informationsaustausch von Polizeibehörden innerhalb von Deutschland und Europa verbessern.

Noch ist das Konzept des Innenministeriums aber kein finaler Gesetzentwurf. De Maizière spricht von Vorschlägen und Maßnahmen, die „jetzt schnell und absehbar zu mehr Sicherheit in Deutschland führen“. Dafür muss sich die Union aber zunächst mit der SPD abstimmen. In den letzten Tagen zeichnete sich aber schon ab, dass innerhalb der Bundesregierung noch keine einheitliche Linie existiert.