Dash Button: Verbraucherschützer klagen gegen Amazon

Jan-Frederik Timm
70 Kommentare
Dash Button: Verbraucherschützer klagen gegen Amazon
Bild: Amazon

Die Verbraucherzentrale NRW zieht gegen Amazon vor Gericht. Grund ist der zur IFA 2016 auch in Deutschland eingeführte Dash Button, der es Nutzern mit einem Fingerdruck erlaubt, Konsumgüter bei Amazon nachzubestellen. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Amazon auf diesem Weg (unbequeme) gesetzliche Bestimmungen umgeht.

Amazon lässt Käufer im Unklaren

Die Bequemlichkeit, Produkte wie Waschmittel, Klopapier oder Windeln auf Knopfdruck nachzubestellen, erkaufe sich Amazon unter anderem durch den Verzicht auf die Preisgabe jeglicher Information bei Vertragsschluss: Weder der Preis noch die Lieferkonditionen noch die Bedingungen für den Widerruf werden genannt. Diese Informationen werden erst im Nachgang der Bestellung in der Amazon App bereitgestellt. Über Preisänderung verpflichtet sich Amazon darüber hinaus nur bei Abweichungen um mehr als zehn Prozent vorab zu informieren.

Auf der Schaltfläche des Buttons fehlt der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bedient sich des Internets, um die Bestellung zu übermitteln. Darüber hinaus müssen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden: nämlich u.a. der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.

Verbraucherzentrale NRW

Kritisch sehen die Experten auch die Tatsache, dass Amazon die Nutzer dazu auffordert ihr WLAN-Passwort auf den Servern des Online-Versandhauses zu speichern, damit die Einrichtung der Dash Button künftig schneller durchgeführt werden kann und das Passwort nicht jedes Mal erneut eingegeben werden muss.

Es folgt der Gang vor das Gericht

Die Verbraucherzentrale hatte Amazon Deutschland per Abmahnung dazu aufgefordert, den Dash Button in dieser Form nicht anzubieten. Weil der Händler sich allerdings nicht dazu bereit erklärte und die eingeforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hat, ziehen die Verbraucherschützer jetzt vor Gericht. Ein Richter soll nun klären, ob der Dash Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf.