Qualcomm: 997 Mio. Euro Geldstrafe der EU wegen Zahlungen an Apple

Update Frank Hüber
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Qualcomm: 997 Mio. Euro Geldstrafe der EU wegen Zahlungen an Apple
Bild: Qualcomm

Die Europäische Kommission hat gegen Qualcomm eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Sektor der LTE-Basisband‑Chipsätze verhängt. Die EU sieht es als erwiesen an, dass Qualcomm Konkurrenten durch Zahlungen an Apple am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert hat.

Qualcomm hatte hohe Zahlungen an Apple unter der Bedingung geleistet, dass das Unternehmen keine LTE-Basisband‑Chipsätze bei der Konkurrenz kauft. Dies verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften und stellt einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar.

Qualcomm hat Konkurrenten in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen und damit seine marktbeherrschende Stellung gefestigt. Qualcomm hat Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kauft. Bei diesen Zahlungen handelte es sich nicht einfach um Preisnachlässe – sie wurden unter der Bedingung geleistet, dass Apple in sämtlichen iPhone- und iPad-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet.

Damit konnte kein Konkurrent, gleich wie gut seine Produkte waren, Qualcomm auf diesem Markt herausfordern. Durch das Verhalten von Qualcomm wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen mehr Auswahl und Innovation vorenthalten – und das in einem Sektor mit riesiger Nachfrage und enormem Potenzial für innovative Technologien. Da dies gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, haben wir den heutigen Beschluss gefasst.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager

Vereinbarung zwischen Qualcomm und Apple seit 2011

Qualcomm ist derzeit der weltgrößte Anbieter von Basisband-Chipsätzen, erst in den letzten Jahren hat es Intel geschafft, dass auch die eigenen Chipsätze in immer mehr Geräten eingesetzt werden. Apple wiederum ist durch den Erfolg des iPhone und iPad einer der wichtigsten Abnehmer für LTE-Basisband-Chipsätze. Die Absprache zwischen Qualcomm und Apple stammt aus dem Jahr 2011, in der sich Qualcomm zu erheblichen Zahlungen an Apple verpflichtet, damit Apple nur Qualcomms Chipsätze einsetzt. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert. Qualcomm hatte zu dieser Zeit mit einem Marktanteil von über 90 Prozent auf diesem Markt eine marktbeherrschenden Stellung.

Die Vereinbarung sah vor, dass Qualcomm die vereinbarten Zahlungen einstellt, sofern Apple ein Gerät mit einem Chipsatz eines anderen Herstellers auf den Markt bringt. Darüber hinaus hätte Apple in diesem Fall während des größten Teils der Geltungsdauer der Vereinbarung einige der in der Vergangenheit von Qualcomm erhaltenen Zahlungen zurückerstatten müssen.

Dies habe, so die EU, Qualcomms Konkurrenten – unabhängig davon, wie gut ihre Produkte waren - daran gehindert, in einen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten. Auch weitere Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus einer prestigeträchtigen Kooperation mit Apple ergeben hätten können, seien so vereitelt worden.

Apple hätte ohne Geld von Qualcomm früher auf Intel gesetzt

Interne Unterlagen belegen, dass Apple in Erwägung zog, in Bezug auf einen Teil seiner Basisband-Chipsätze zu Intel zu wechseln. Die von Qualcomm gestellte Ausschließlichkeitsbedingung war nach Einschätzung der EU ein wesentlicher Faktor dafür, dass Apple sich entschied, einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufzuschieben. Erst Ende 2016 und somit zeitgleich mit dem Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung mit Qualcomm begann Apple, einen Teil der verbauten LTE-Chipsätze von Intel zu beziehen und im iPhone 7 und iPhone 7 Plus einzusetzen.

Europäische Kommission weist Qualcomms Ansicht zurück

Qualcomm hat gegenüber der Europäischen Kommission nicht nachweisen können, dass die Ausschließlichkeitsbedingung zu Effizienzgewinnen geführt hat, die seine Vorgehensweise hätten rechtfertigen können. Qualcomm hatte gegenüber der Kommission erklärt, dass Ausschließlichkeitszahlungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen gehabt haben könnten. Dies weist die Kommission jedoch zurück. Vielmehr kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Vorgehensweise von Qualcomm erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb hatte.

997.439.000 Euro Geldstrafe

Die von der Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 997.439.000 Euro soll auch der Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Rechnung tragen und zielt darauf ab, die Marktteilnehmer in Zukunft von solchen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen abzuhalten. Der Betrag entspricht 4,9 Prozent des Umsatzes von Qualcomm im Jahr 2017.

Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission von 2006 für Geldbußen wurde die Geldbuße anhand der Höhe des Umsatzes berechnet, den Qualcomm durch direkte und indirekte Verkäufe von LTE-Basisband-Chipsätzen im Europäischen Wirtschaftsraum erzielt. Die Kommission hat Qualcomm außerdem angewiesen, in Zukunft auf derartige Vorgehensweisen und Vorgehensweisen mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung zu verzichten.

Qualcomm will juristisch gegen Entscheidung vorgehen

In einer Pressemitteilung von Qualcomm geht des Unternehmen auf die Entscheidung der EU-Kommission ein. Darin beschreibt Qualcomm, dass umgehend Berufung gegen die Geldbuße eingelegt werde. Die Entscheidung der EU-Kommission habe zudem keinen Einfluss auf das Lizenzmodell von Qualcomm oder den fortlaufenden Geschäftsbetrieb. Qualcomm sei sich sicher, nicht gegen Wettbewerbsregeln der EU verstoßen oder Wettbewerber sowie europäische Bürger benachteiligt zu haben.

Update

Qualcomm muss den Regeln der EU-Kommission zufolge die geforderte Geldbuße innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Qualcomm gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorgehen will. Qualcomm kann die Zahlung der Geldbuße in Form einer Bankgarantie zusichern. Eine Verzögerung der Zahlung, indem „durch alle Instanzen“ gegangen wird, ist nicht möglich.