Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon müssen vernichtet werden

Michael Schäfer
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Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon müssen vernichtet werden
Bild: rawpixel | CC0 1.0

Die Bundesnetzagentur sieht in Ortungsgeräten mit Mikrofonen eine verbotene Sendeanlage und will sie zum Schutz der Privatsphäre aus dem Verkehr ziehen. Der Verkauf und der Besitz sind ab sofort untersagt. Auch bereits erworbene Geräte sollen mit Nachweis vernichtet werden.

Immer häufiger in Verwendung

Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, werden GPS/GSM-Ortungsgeräte immer häufiger zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch zur Ortung von Kindern. Dagegen sei zunächst nichts einzuwenden. Wenn die Geräte jedoch auch über ein Mikrofon verfügen, mit dem unbemerkt Gespräche mitgehört werden können, handelt es sich laut Bundesnetzagentur um eine verbotene Sendeanlage. „Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr‟, so Homann.

Übertragung von Gesprächen rechtswidrig

Die Nutzung von GPS-Trackern kann nicht selten nützlich sein, zum Beispiel wenn der Aufenthaltsort eines gestohlenen Autos, Smartphones oder eines entlaufenen Tieres ermittelt werden soll. Bei Geräten mit eingebauten Mikrofonen besteht jedoch die Gefahr, dass diese aus der Ferne aktiviert und private Gespräche unbemerkt übertragen werden können. Solch eine Nutzung ist in Deutschland jedoch grundsätzlich nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzs (TKG) rechtswidrig.

Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

§ 90 TKG

Auch wenn Eltern meinen, ihre Kinder, Tiere oder Gegenstände in dieser Form kontrollieren zu müssen, verletzen sie mit solch einem Vorgehen nicht nur die Privatsphäre ihrer Sprösslinge, sondern auch die der sich in der Nähe befindenden Kinder und Erwachsenen. Erst im November des letzten Jahres verhängte die Behörde ein Verkaufsverbot auf Kinderuhren mit genannter Abhörfunktion.

Auch bereits gekaufte Geräte müssen vernichtet werden

Kunden rät die Bundesnetzagentur beim Kauf entsprechender Geräte darauf zu achten, dass diese keine Abhörfunktion besitzen. Laut der Behörde wird diese auf der Verpackung oft als „Monitorfunktion“ oder „Mithörfunktion“ beworben. Nicht selten wird auch direkt damit geworben, dass der Tracker zur Gesprächsüberwachung eingesetzt werden kann.

Wird der Behörde der Käufer eines solchen Gerätes bekannt, wird sie diesen auffordern, das Gerät zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Auch allen aktuellen Besitzern genannter Geräte wird deshalb geraten, die Tracker unschädlich zu machen und einen Vernichtungsnachweis vorsorglich aufzubewahren. Nicht nur der Kauf, sondern auch der Besitz ist mit der Einstufung der Behörde ab sofort rechtswidrig.

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  • Michael Schäfer E-Mail
    … widmet sich E-Book-Readern, Headsets, Mikrofonen und mobilen Lautsprechern. Auch Tablets mit Android sind ihm nicht fremd.
Quelle: Bundesnetzagentur

Ergänzungen aus der Community

  • Jan 06.04.2018 17:29
    @Überschrift: Bitte, was? Damit muss dann auch jedes Smartphone, etliche Feature-Phones und einige Kameras weichen.
    Ein Smartphone ist kein GPS-Tracker mit Mikrofon sondern ein Telefon mit GPS-Tracker und Mikrofon. Und als solches ist es zu erkennen. Und damit ist einem Betrachter grundsätzlich auch klar, dass es das kann. Natürlich ist ein Smartphone zu vielem befähigt, zu dem man es nicht nutzen sollte. Trotzdem ist die Abgrenzung zu einem gar nicht mehr als solches zu erkennenden, schnell zu versteckenden GPS-Tracker mit Mikro schon klar, oder?