Kreditkartenbetrug: LKA Sachsen warnt vor betrügerischen Jobs

Aljoscha Reineking
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Kreditkartenbetrug: LKA Sachsen warnt vor betrügerischen Jobs
Bild: pixabay.com | CC0 1.0

Mit lukrativen Jobangeboten mit Verdienstmöglichkeiten von 400 bis 1.500 Euro im Monat ködern Kriminelle auf Internet-Jobbörsen, Kleinanzeigen-Portalen, in Chatrooms und sogar auf Dating-Portale Ahnungslose zu einem organisierten Betrug.

Bestellungen bei Onlinehändlern mit gestohlenen Kreditkartendaten

Mit Kreditkartendaten aus dem Darknet haben die Kriminellen in verschiedenen Onlineshops hochwertige Produkte wie Kameras, Drohnen und Koffer, meist im Wert von rund 500 Euro pro Bestellung, getätigt. Die „Logistik-Assistenten“ erhielten die Pakete und sollten die Rechnungen entnehmen, die Ware inspizieren und diese weiter verschicken. Meist wurden die Waren an eine Adresse im osteuropäischen Ausland weitergeleitet, wo weitere Warenlieferanten die Pakete erneut umpackten und an einen Endkunden weitervermittelten.

Logistik-Assistent auf Heimarbeitsbasis
Logistik-Assistent auf Heimarbeitsbasis (Bild: polizei.sachsen.de)

LKA Sachsen geht gegen internationales Netzwerk von mutmaßlichen Kriminellen vor

Das Landeskriminalamt Sachsen konnte zusammen mit Europol ein Netzwerk von Onlinebetrügern festnehmen. Mit 31 koordinierten Hausdurchsuchungen in neun europäischen Staaten wurden vom 12. bis 15. Juni gleich mehrere der Kriminellen festgenommen, darunter auch den mutmaßlichen Drahtzieher mit russischer und moldawischer Staatsangehörigkeit in einer Villa auf Zypern. Es wurden Verhaftungen in der Schweiz, Litauen, Deutschland und Zypern durchgeführt. In Polen und Litauen sind die Ermittler auf die Warenlager der Kriminellen gestoßen. In der Nähe von Würzburg ist ein mutmaßlicher „Stuffer“ gefasst worden, welcher die Produkte mit gestohlenen Kreditkartendaten bezahlte.

Warenagenten machen sich strafbar

Die für den Versand angeworbenen Warenagenten wurden meist um ihren Lohn geprellt und nur für wenige Pakete eingesetzt. Durch die Ausübung der Tätigkeit können die vermeintlich Beschäftigten wegen Geldwäsche mit einer hohen Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Außerdem muss der sogenannte Warenagent mit zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Warenlieferanten rechnen.