Simuliertes Glücksspiel: USK sieht Casinos in Spielen nicht als echtes Glücksspiel

Max Doll
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Simuliertes Glücksspiel: USK sieht Casinos in Spielen nicht als echtes Glücksspiel
Bild: USK

Spiele wie NBA 2K20 oder GTA Online simulieren im Spiel Glücksspiel in verschiedenen Formen, etwa durch virtuelle Casinos oder Roulette-Automaten, die Belohnungen ausschütten. Die USK berücksichtigt solche Abbildungen echten Glücksspiels bei der Alterseinstufung aber nicht.

Die Definition eines Glücksspieles „obliegt der Gesetzgebung und den Gerichten“, erläutert die Organisation in einer ausführlichen Stellungnahme, und gebe das Regelwerk vor. Wie bei Beuteboxen schlüpfen die simulierten Glücksspiele deshalb durch die Maschen der Definitionen. Damit diese angewendet werden können, muss für „den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt“ werden und für den Gewinn zumindest überwiegend der Zufall verantwortlich sein. Darüber hinaus muss ein geldwerter Gewinn ausgeschüttet werden. Dies ist bei simuliertem Glücksspiel analog zu Beuteboxen nicht der Fall.

In ihrer umfangreichen Stellungnahme kommt die USK deshalb zu dem Schluss, dass es sich nicht um echtes Glücksspiel handele und deshalb nicht zu einer Altersfreigabe „ab 18 Jahren“ führen müsse. Die USK erkennt zwar, dass sich „neue Systeme und Spielmechaniken“ etabliert haben und die „Befürchtung einer möglichen entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung auf sehr junge Gamer*innen“ wecken, stellt aber klar, dass diese noch nicht rechtlich abschließend bewertet worden seien.

Kritik wird evaluiert

Erläutert wird darüber hinaus, welcher rechtliche Rahmen überhaupt gilt. Für Spiele, die im Handel auf Datenträgern verkauft werden, gelte das Jugendschutzgesetz (JuSchG), für ausschließlich online angebotene Spiele der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der Kennzeichnungen in die Verantwortung der Anbieter gibt, also Selbstregulierung und freiwillige Selbstverpflichtungen setzt.

Aktuell ist simuliertes Glücksspiel kein Teil der USK-Leitkriterien, da diesem Aspekt im Rahmen des JuSchG erforderlichen und notwendigen Prüfumfangs kein besonderes Gewicht oder Risiko einer Entwicklungsbeeinträchtigung beizumessen war.

Stellungnahme der USK

Die Alterseinstufung gemäß des Jugendschutzgesetzes erfolge nach festgelegten Kriterien, schreibt die USK, die in Kooperation mit Landesjugendbehörden, dem USK-Beirat und den Entscheidungsgrundlagen der BPjM entwickelt würden. Darin werde geklärt, welche „Aspekte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und ggf. gefährden könnten“. Simuliertes Glücksspiel falle nicht darunter, NBA 2K20 sei deshalb mit einer Freigabe „ab 0 Jahren“ versehen worden – obwohl das Spiel sich sehr deutlich bei Glücksspielen bedient. Die „Diskussion“ rund um diese Mechaniken sei jedoch bekannt, sie werde ausgewertet, schreibt die USK.

Eltern sollen beaufsichtigen

In der Zwischenzeit wird auf die Bedeutung elterlicher Begleitung hingewiesen. Diesbezüglich informiert die USK unter anderem über die Einrichtung von sogenannten „Parental Controls“, mit denen sich gewisse (Kauf-)Optionen unterbinden oder Altersbeschränkungen erzwingen lassen. Weitere Ratgeber sollen Hilfestellungen im Alltag geben, etwa durch Informationen über geeignete Spiele oder die Tücken von Online-Angeboten.