Hasskriminalität-Gesetz: Lambrecht rudert bei Passwort-Abfrage zurück

Andreas Frischholz
48 Kommentare
Hasskriminalität-Gesetz: Lambrecht rudert bei Passwort-Abfrage zurück
Bild: inyucho | CC BY 2.0

Die massive Kritik zeigte offenbar Wirkung: Bundesjustizministerin Lambrecht rudert bei der Passwort-Abfrage im Hasskriminalität-Gesetzespaket zurück. Wie das ZDF berichtet, will sie das Gesetz mit „Klarstellungen“ überarbeiten. Das Kernproblem bleibt aber bestehen.

Das im Dezember vorgestellte Hasskriminalität-Gesetzespaket umfasst sowohl ein erweitertes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als auch Änderungen beim Telemediengesetz – und bei letzteren ist die Passwort-Abfrage integriert. Nicht nur soziale Medien wie Facebook und Twitter, sondern auch E-Mail-Dienste, Foren, Messenger-Dienste und Online-Shops wären etwa damit verpflichtet, Behörden auf Anfrage die Passwörter der Nutzer herauszugeben.

Das sorgte für massive Kritik. Sowohl Bürgerrechtler als auch Wirtschaftsverbände warnten vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte und einem „großen Lauschangriff“, der weit über das Ziel hinausschieße.

Passwort-Abfrage nur bei „schwerster Kriminalität“

Nun reagiert also die Bundesjustizministerin. Es gehe ihr um „eine hohe Akzeptanz für dieses wichtige Gesetzespaket“, so Lambrecht im ZDF. Daher soll es die Änderungen geben.

Konkret will sie zwei Punkte „klarstellen“: Dienstanbieter sollen weiterhin verpflichtet sein, die Passwörter der Nutzer verschlüsselt zu speichern. Und die Herausgabe soll „nur bei der Verfolgung von schwersten Straftaten“ erfolgen – im ZDF sprach Lambrecht dabei etwa von Kindesmissbrauch, Mord und Terrorismus. Die Rede ist von einer Verhältnismäßigkeit zwischen „Tiefe des Eingriffs und der Schwere der Straftat“. Außerdem bestehe ein Richtervorbehalt, diese müssen also einer Passwortabfrage zustimmen.

Kritik bleibt im Kern bestehen

Aus den Reihen der Union wird Lambrecht für diesen Kurs unterstützt. Das Kernproblem bleibt allerdings: Anbieter sind verpflichtet, die Passwörter der Nutzer sicher und verschlüsselt zu speichern. Sie sollen also eigentlich nicht einmal selbst auf die Klartext-Passwörter zugreifen können. Sicherheitsstandards sollen aber laut Lambrecht nicht ausgehebelt werden. Sie erklärt im Dezember, Sicherheitsbehörden sollten Passwörter stattdessen in „wenigen Fällen“ mit „sehr hohem technischen Aufwand“ entschlüsseln.

Ob das allerdings die Kritiker beruhigt, bleibt fraglich. An dem grundsätzlichen Problem ändere auch die Klarstellungen nichts, erklärte bereits Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linken, im ZDF. Selbst wenn die Abfrage nur bei schwersten Straftaten erfolgen solle, müssten Anbieter diese weiterhin verschlüsselt speichern. Der Ministerin mangele es an netzpolitischer Kompetenz, lautet ihr Vorwurf. Obwohl sie das Richtige erreichen wolle, gehe das nach hinten los.

Trotz der Warnung will Lambrecht das Gesetz weiterhin rasch umsetzen. Der Fahrplan lautet: Am 19. Februar soll das Hasskriminalität-Paket samt der „Klarstellungen“ vom Bundeskabinett beschlossen werden.