Brandenburgs Justizministerin: Strafverfolger sollen Luca-Daten nutzen können

Andreas Frischholz
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Brandenburgs Justizministerin: Strafverfolger sollen Luca-Daten nutzen können
Bild: neXenio

Eigentlich untersagt das Infektionsschutzgesetz, dass Strafverfolgungsbehörden Daten nutzen können, die für die Corona-Kontaktnachverfolgung erhoben wurden. Die Brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) will das nun ändern.

Den Vorschlag schilderte Hoffmann laut einem Bericht des RBB am Donnerstag im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags. So befürwortet sie, dass Strafverfolger künftig Luca-Daten verwenden können, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten gehe. Bei weniger schweren Taten soll das nicht der Fall sein, im Einzelfall müssten aber Staatsanwaltschaften und Gerichte entscheiden, ob die Kontaktdaten für Ermittlungen in Frage kommen.

Möglich sein soll eine Datenabfrage demzufolge bei einer „gewaltsamen Auseinandersetzungen in einer Lokalität, die in einem Tötungsdelikt endet“, oder bei einer Vergewaltigung, so Hoffmann. Dann könnten die Kontaktdaten etwa verwendet werden, um potenzielle Zeugen zu identifizieren. Bis dato hätten Staatsanwaltschaft und Polizei in Brandenburg aber noch keine Luca-Daten abgefragt. Der Grund sei die unsichere Rechtslage, das Infektionsschutzgesetz als Bundesgesetz habe diesbezüglich keine klare Regelung.

Massive Kritik an Kontaktdatennutzung

Neu ist der Vorstoß nicht, andere Strafverfolgungsbehörden haben die Luca-Daten bereits verwendet. Als im Dezember bekannt wurde, dass das bei der Mainzer Polizei der Fall war, sorgte das für erhebliches Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft räumte damals einen Fehler ein, das Abfragen der Daten war demnach nicht rechtmäßig.

Für den Vorstoß erntet Hoffmann deutliche Kritik. „Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Luca-App zum Zwecke der Pandemiebekämpfung völlig ungeeignet war, sollen die Daten bei erster Gelegenheit zweckentfremdet werden“, sagte Matti Karstedt, rechtspolitische Sprecher der FDP Brandenburg. Péter Vida von den Freien Wählern kritisiert die Pläne ebenfalls. Er fordert, dass das Bundesgesetz präzisiert werden müsse, um solche Vorhaben auszuschließen. Derweil erklärt der SPD-Rechtsexperte Erik Stohn laut dem RBB-Bericht, er halte die Datenabfrage bei schweren Straftaten für vertretbar.

Bei dem Vorschlag bleiben einige Fragen offen. So kündigen praktisch alle Bundesländer zum März hin die Luca-Verträge, der Grund ist der geringe Nutzen der wegen Schwachstellen und Sicherheitslücken ohnehin äußerst umstrittenen App. Die Betreiber reagierten zwar mit einem veränderten Geschäftsmodell, das eine flexible Nutzung der Infrastruktur ermöglicht. Ob mit dem Auslaufen der Verträge noch Luca-Daten im relevanten Ausmaß erhoben werden, ist jedoch zweifelhaft.