Vorsicht Saturn

Registriert
Dez. 2006
Beiträge
1
Guten Tag Konsumenten-Genossen



Ich habe am 6.9.06 eine MSI Radeon 1600 pro mit 500 mb ram im Saturn gekauft. Die schöne neue Karte habe ich eingebaut und da werkelt sie dann mit den original Treibern
(6.9;6.10) bis zum 10.11.06.
Schwarzer Bildschirm, kein Fehlerton!

11.11.06
Also geh ich wieder zu dem großen unkompetenten Kaufhaus, das sich irgendwie in der Linzer Innenstadt etablieren konnte, lass mich dann als Übertakter schimpfen, und mus leider feststellen das meine Garantie nur begrenzt ist.
Einschicken, Überprüfen, Bla, Bla, Bla!
Nach zwei Stunden bin ich beim Geschäftsleiter, der hat die Blitzidee :
Ich soll doch solange meine 9800 se wieder einbauen!
Wieso frag ich mich!?
Muss ich jetzt selber dafür aufkommen das ich vor zwei Monaten Bar bezahlt habe oder wie funktioniert Saturns Garantie?

Hm, mit meiner alten Karte zocken ist nichts, probiere ich halt solange die anderen Karten aus Saturns Sortiment, dacht ich mir.
Solange ich den vollen Preis bezahle die Quittung aufhebe und alles pünklich nach 6 Tagen zurückbringe muß mir mein Geld in jedem Fall und ohne Begründund zurückerstattet werden;
das allgemeine Rückgaberecht; so habe ich das zumindest mal gelernt.
Aber der Hälfte der Verkäufer im Saturn scheint das allgemeine Rückgaberecht fremd zu sein!

Ich bin zwar nur ein arbeitsloser dummer Genosse,
und die ein großer stranger Saturn,
aber sie vergessen die Kraft der Worte aus einem persönlichen Brief!


Geiz ist Geil
Na dann ist ja alles klar
 
Das Rückgaberecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Online, nicht wenn Du im Laden kaufst.
 
Du redest vom Fernabsatzgesetz und nicht vom Kauf im Laden, dort ist die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nicht enthalten.
Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags
Rücktritt und Minderung
Eine Ware mit einem Mangel kann der Verkäufer zunächst entweder reparieren oder durch einen mangelfreien Artikel ersetzen (Nacherfüllung). Bei der Geltendmachung von Ansprüchen hilft unser Musterbrief.
Um weiter gehende Rechte geltend machen zu können, muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich für die Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. Erfolgt die Nacherfüllung seitens des Verkäufers nicht fristgemäß oder hat sie keinen Erfolg, schlägt also die Reparatur zweimal oder die Ersatzlieferung einmal fehl, kann der Käufer auf seine weiteren gesetzlichen Rechte zurückgreifen. Dies gilt auch dann, wenn die Nacherfüllung dem Käufer ausnahmsweise unzumutbar ist oder wenn sie vom Verkäufer verweigert wird.

Der Käufer kann dann eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier. Nur bei ganz unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Käufer muss dann sozusagen mit der defekten Sache leben und kann nur eine Minderung verlangen. Der Umfang des Preisnachlasses bei der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels.

Beim Rücktritt muss der Käufer die Waren zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Ein Gutschein muss dabei nicht akzeptiert werden. Allerdings kann der Verkäufer eine Entschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte. Bei Artikeln, die eine kurze Gebrauchsdauer haben oder kaum verschleißen, kommt das jedoch eher selten in Frage.

Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten, es sei denn, der Verkäufer zeigt sich kulant und gewährt ein Umtausch- oder Rückgaberecht.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ116507194919047/link7170A.html
 
Geb Recht..., ich konnte im MM nicht mal Rohlinge für 10 Euro zurückbringen weil ich zu den falschen gegriffen hatte (Plastik war schon ab). Lieber alles online bestellen :-)
 
auch wenn ich sagen muss, dass ich mit saturn in sachen umtausch bei defekt nie ein problem hatte. hast du denn übertaktet? wenn die sich aggressiv zeigen, dann sollte man selber auch mit ein wenig nachdruck in der stimme daran gehen. und sonst eben die üblichen drohungen wie "ich bring´s in die zeitung" etc pp.

so long and greetz

@über mir: nakomm, rohlinge ist aber auch nochmal ne andere sache. verwunderlich finde ich, dass man ihm trotz defekt die karte nicht abgenommen hat. machen die sonst immer.
 
rofl.
was willst du?
das ist der normale gewährleistungsprozess(unterschied zwischen garantie u. gewährleistung sollte jedem bekannt sein...)
du kannst sicher nicht verlangen, dass sie dir ne ersatzkarte geben ;)
 
Habe mich noch mal bei meiner Tante (Anwältin) und meinem Onkel (Richter) erkundigt. Das 14tägige Rückgaberecht gilt wirklich nur beim Fernabsatz und eigentlich auch nur in Originalverpackung. Alles andere ist reine Kulanz des Händlers. -> Werkam hatte den Daumen drauf.
 
Ist immer die Sache wen man im Geschäft erwischt. Normalerweise räumt MM 7Tage Rückgabe ohne wenn und aber ein. Erwischt man aber einen guten Verkäufer (und mit gut meine ich gut) wie ich in MM, dann wird z.B. der DVD-Player gar nach 20 Tagen zurückgenommen und ich durfte mir einen anderen, besseren, der auch funktioniert, aussuchen. Wenn das immer so wäre, dann würde sich das ja auch lohnen bei MM und Saturn einzukaufen. Ich hatte fast immer gute Erfahrungen. :)

PS. Das beste an der Sache war aber, als ich mit diesem Umtauschzettel zur Kasse kam, die Oma an der Kasse so: "Hmm, was stimmte mit dem DVD-Player denn nicht?". Ich so: "Er konnte das RGB-Farbmodell an meinem Fernseher mit DVI-Eingang nicht richtig darstellen". Die natürlich nix gesagt und alles schnell erledigt. :D
 
Also meines wissens gibt Saturn von sich aus ein 14 Tage Rückgaberecht, soweit alles wieder richtig verpackt wird, falls was nicht funktioniert.
Das versicherten mir jedenfalls immer wieder mehrere Außerirdische verkäufer wenn ich ma wieder im Auftrag meiner lieben Ellies Geldausgeben ging (Sie halten von Onlineshops so überhaupt nichts).

Musste zum Glück noch nie was zurückbringen, aber wenn sie die Ware in den 14 Tagen nicht wiedergenommen hätten, dann wär aber der Bär los gewesen!
 
Wenn ich Saturn-Verkäufer wäre würde ich dann sagen: was geht es mich an was "Außerirdische Verkäufer" behaupten!?

Leute, ihr müsst euch angewöhnen, VOR Behauptungen zu recherchieren. Wenn ihr "mal irgendwas gehört" hat, bringt euch das im Ernstfall, also im Fall der Reklamation NICHTS. Die Regeln des FAG könnt ihr im Gesetz nachlesen, Kulanzrücknahmen in Geschäften müssen in den AGB festgehalten sein. Denn wenn ihr nichts schriftliches und verbindliches habt, könnt ihr die Luft anhalten bis ihr platzt - zurückgenommen wird dann im schlimmsten Fall nichts.
 
Also ich hab sehr positive Erfahrungen was Umtausch und Saturn angeht.

Ich hab vor ein paar Monaten ein DVD-Festplattenrekorder da gekauft. Die Menüführung hat mir aber nicht gefallen, da hab ich ihn nach zwei Wochen zurückgebracht und ohne Probleme nen anderen bekommen. Wieder zwei Wochen später hab ich festgestellt, dass ich das Ding eigentlich gar nicht benutze und habs wieder zurückgebracht. Ich habe ohne Diskusionen mein Geld in bar wiederbekommen!

Ich finde kundenfreundlicher gehts nicht.
 
Arbeite nebenbei in einer großen Elektro-Kette (nicht Saubillig und nicht Geizgeil...) und muss sagen, daß wir teilweise viel zu kulant sind, was Rücknahmen betrifft.

Solange man als Kunde nicht pampig auftritt, hat man eigentlich nichts zu befürchten.

...Aber es gibt immer wieder diese Hobby-Juristen mit denen man über das angebliche Rückgabe-RECHT im Einzelhandel diskutieren muss.

Oder solche die sich nen Rasierer kaufen und diesen dann zurückgeben wollen, weil Ihnen die Rasur nicht gefällt oder In-Ohr-Hörer samt Ohrenschmalz, und dann einen Trara machen, wenn man es selbstverständlich nicht zurück nimmt. Ausnahmen gibt es nur bei Herstellern, von denen die Händler Gutschriften bekommen, das ist jedoch nicht an der Tagesordnung.

Man sollte die Schuld also nicht immer auf die angeblich unkulanten Verkäufer schieben.
(Zumal die Verkäufer bei den Sklaventreibern von MM und Saturn nicht viel zu lachen haben, aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema...)
 
Zurück
Oben