Mofa Ausbildung 85 Euro - billig oder teuer ?

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alpAsytLer

Gast
Hallo,
ich werde höchstwahrscheinlich morgen mich bei der Fahrschule anmelden, natürlich für die Mofa Ausbildung :D

Ich hatte dort heute angerufen und mir wurde gesagt, dass es nur 85 Euro kostet all inklusive.

Ich habe auch bei anderen Fahrschulen angerufen, meistens über 110 Euro + TÜV Gebühren.

Hier auf der Gesamtschule kostet es nur 15 Euro, aber ich besuche ne Realschule 10km entfernt.

Findet ihr den Preis in Ordnung ?

Andere Fragen:
Ist die Prüfung schwer ? Wie läuft das in soner Fahrschule ab ? Muss ich mit anderen Leuten zusammen lernen, ich schätze mal es sind dort nur Klasse B- Auszubildende.

Bekomme ich dann Einzelunterricht ?

Wird mir was erklärt oder muss ich selbstständig arbeiten ?

Mein Roller ist nen gedrosselter Keeway Hurricane.

Ich hab gehört, wenn man 500-1000km max. 20 km/h fährt, dann kann man später durch Einfahren sogar über 30Km/h fahren. Stimmt das ?

Danke schonmal für die Antworten,

Gruß Alp
 
ein genaues alter wäre interessant. wozu machst/brauchst du die mofaberechtigung?

folgendes: mofa darfst du erst ab 15 fahren. mit 16 darfst du allerdings schon a1 beschränkt machen - dann darfst du 80km/h fahren statt den 20km/h mit der mofaberechtigung. allerdings kostet der a1 auch einiges mehr als der mofalappen. wenn du den mofaschein just4fun machst, ok, da gibt es nichts dran auszusetzen. kommt es dir auf die überbrückung von entfernungen an ist der a1 der wesentlich bessere schein. mit moped darf man auch auf der autobahn fahren.

mofa: 2 wochen 20€-150€ 25km/h max
klasse m: 2 monate 500€-600€ 45km/h max
klasse a1: 2 monate (?) 900€-1000€ 80km/h max

Ich hab gehört, wenn man 500-1000km max. 20 km/h fährt, dann kann man später durch Einfahren sogar über 30Km/h fahren. Stimmt das ?
das stimmt tatsächlich, wenn der motor eingefahren wird verdichtet er besser, hat einen besseren wirkungsgrad = mehr leistung und verbraucht dabei nicht mehr, eher weniger, als ein nicht-eingefahrener motor.

so long and greetz
 
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Ich hab gehört, wenn man 500-1000km max. 20 km/h fährt, dann kann man später durch Einfahren sogar über 30Km/h fahren. Stimmt das ?

Wenn sie Dich damit erwischen erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz, Du musst dann den Roller drosseln lassen für teures Geld. Wenn Du Pech hast, Fahrverbot und Sperre für 2 Jahre einen Führerschein fürs Auto/Moped zu machen.
 
Wenn sie Dich damit erwischen erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz,
das ist nun wirklich blödsinn! er hat ja nichts am mofa verändert! wenn der motor das durch gutes einfahren schafft, was durchaus machbar ist, dann gibt das allenfalls probleme mit der polizeit, falls die ihn mit so hohem tempo erwischen. die können dann aber auch nichts machen, schließlich ist das teil ja im originalzustand.

so long and greetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Das haste aber Sand dran, unser Sohn ist mit solch einem Teil erwischt worden und musste es umrüsten/drosseln lassen und dem TÜV vorführen, er hatte Glück, das er nachweisen konnte einen neuen Roller gekauft zu haben der gerade mal 1 Woche alt war als sie ihn damit erwischt haben. TÜV-Gutachten, Rechtsanwaltkosten und eine Anzeige musste er zahlen, hat fast 300 € gekostet, der Staatsanwalt hat dann das Verfahren eingestellt und von einem Fahrverbot/Führerscheinsperre abgesehen weil vom Händler und dem Hersteller bestätigt wurde, das nichts gemacht worden ist an dem Gerät, der Händler hat den Roller dann auf seine Kosten gedrosselt, er fuhr dann anschliessend wirklich nur noch 25 Kmh. Der Junge hätte das Teil sogar offiziell fahren dürfen weil er den Führerschein auch für Roller hatte und nicht nur für Mofas, die Anzeige musste er zahlen weil die Versicherung nicht ausgereicht hat, er ist also ohne Versicherungsschutz gefahren. Es mag sein, das es in anderen Städten/Ländern anders gehandhabt wird, bei uns sind sie ziemlich streng und kontrollieren laufend, die haben extra so ein Gerät um die genaue Geschwindigkeit zu testen.
 
der Staatsanwalt hat dann das Verfahren eingestellt und von einem Fahrverbot/Führerscheinsperre abgesehen weil vom Händler und dem Hersteller bestätigt wurde, das nichts gemacht worden ist an dem Gerät,
das war der punkt, den ich gerne korrigiert haben wollte. klar gibt das einen riesenärger wenn man mit so einem gefährt unterm arsch erwischt wird, ich habe allerdings wirklich noch nie gehört, dass jemand seinen führerschein verloren hat, wenn wirklich klar war, dass die maschine nicht verändert wurde.
da wundert mich wieder, wieviel ärger der staatsanwalt gemacht hat, normal müsste man nämlich dann eigentlich erstmal deinem sohn nachweisen, dass er was verändert hat, sprich die konfiszieren das teil und nehmen es auseinander. kann dann nichts festgestellt werden folgen die üblichen strafen weil er zu schnell gefahren ist und er muss seine maschine drosseln lassen.

so long and greetz
 
Aber es ist ein Mofaroller, also gedrosselter Roller (25Km/h), das ich bald fahren werde.
Wenn es durch einfahren schneller wird, muss ich dann nochmal drosseln ? Irgendwie komisch.
Außerdem werde ich mit 16,5 mein Autoführerschein machen, deshalb machen ich kein M / A1 Schein, es lohnt sich einfach nicht.
Außerdem mach ich nen Mofaschein, weil man Vater gestern nen Roller gekauft hat, und ich damit dann auch fahren kann. Mofaschein ist ja auch nicht teuer, nur 85 Euro
 
mich haben se vor gut 5-6 jahren auch mit meiner ganz offensichtlich getunten zündapp erwischt. hab 10 sozialstunden bei der feuerwehr ableisten müssen. sonst kam da niewieder was. keine kosten oder führerschein entzug. hat sich das in den paar jahren jetzt so verschärft???

MfG XxPvtPaulaxX
 
Aber es ist ein Mofaroller, also gedrosselter Roller (25Km/h), das ich bald fahren werde.
Wenn es durch einfahren schneller wird, muss ich dann nochmal drosseln ? Irgendwie komisch.
wenn du mit dem gesetz nicht in konflikt geraten möchtest: ja, dann musst du drosseln! mehr sag ich dazu auch nicht.

so long and greetz
 
Von einem Führerscheinentzug hat keiner gesprochen, nur von einer 2 jährigen Sperre den Führerschein für Autos/Motorräder machen zu dürfen.
 
@werkam

Hm entweder ich hab an Deiner Aussage was falsch verstanden, oder ihr hattet nen schlechten Anwalt.
Wenn dein Sohn sich n Mofa kauft, was werksseitig schneller als 25 kmh fährt, kann das nicht sein Problem sein. Dafür sind Hersteller und Händler zuständig. Ausserdem wird das Teil doch ne Straßenzulassung gehabt haben. Wenn es entsprechend geprüft und zugelassen wurde muß es auch nicht gedrosselt werden. ansonsten müßte der TÜV oder wer auch immer die Prüfung des Modells neu veranlassen und der Hersteller dann sämtliche Modelle zurückrufen und drosseln.
Oder war das ne gedrosselte Kiste, wo denen n Fehler unterlaufen ist?

Bei uns in der Schule haben sich damals viele als 50er die Schwalben gekauft.
Die fuhren werksseitig schon knapp 60 kmh. Dann konnte man legal noch n paar Zahnrädchen und den Auspuff tauschen (innerhalb der Toleranzgrenzen) und schon war man legal mit ca 65 kmh unterwegs.
 
Von einem Führerscheinentzug hat keiner gesprochen, nur von einer 2 jährigen Sperre den Führerschein für Autos/Motorräder machen zu dürfen.
auch davon habe ich, wie gesagt, noch nichts gehört.

Bei uns in der Schule haben sich damals viele als 50er die Schwalben gekauft.
Die fuhren werksseitig schon knapp 60 kmh. Dann konnte man legal noch n paar Zahnrädchen und den Auspuff tauschen (innerhalb der Toleranzgrenzen) und schon war man legal mit ca 65 kmh unterwegs.
in diesem fall ist es wieder eindeutig: das mofa wurde verändert, und sei es innerhalb der toleranzen. wenn es zum GAU kommt und das festgestellt wird, bist du dran. ansonsten stimme ich dir zu, wenn klar ist, dass das teil nicht verändert wurde, kann der besitzer da nicht für belangt werden.

so long and greetz
 
Der Besitzer muss erst mal nachweisen, dass er nichts dafür kann und das macht nunmal keiner kostenlos, den Anwalt zahlt auch nicht die Wohlfahrt, die Vorführung zum TÜV um den Mangel als behoben feststellen zu lassen zahlt auch der Besitzer und nicht die Polizei, die die Mängelkarte ausgefüllt hat oder das Strassenverkehrsamt, die für eine weitere Bearbeitung der Mängelkarte zuständig sind. Solange die Mängel nicht behoben worden sind, bleibt die Betriebserlaubnis gesperrt.
Und es ist normal wenn man gegen gewisse Sachen im Strassenverkehr verstösst, dass man mit einer Sperre rechnen kann, so dass man anschliessend anstatt mit 18 erst mit 20/21 den Klasse 3 machen darf. Wer ein Mofa fährt, für das er einen Führerschein benötigt weil es zu schnell ist, fährt ohne eine gültige Fahrerlaubnis, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann Dir dann eine Sperre einbringen, die Entscheidung trifft dann die Behörde und nicht der Hersteller oder Händler des Mofas. Recht zu haben und Recht zu bekommen ist manchmal etwas teurer bei uns im Land.

PS: Eine Schwalbe ist kein Mofa, in Deutschland darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Toleranz bis 27,5 km/h d.h. 10% Toleranz) nicht überschreiten. Für alles andere ist ein Führerschein der entsprechenden Klasse und das entsprechende Alter nötig.

wenn klar ist, dass das teil nicht verändert wurde, kann der besitzer da nicht für belangt werden.
Auch da bist Du auf dem Holzweg, der Besitzer ist für seine Handlungen immer selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch da bist Du auf dem Holzweg, der Besitzer ist für seine Handlungen immer selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
das kann man so nicht sagen! wenn du in eine werkstatt fährst und dir die bremsen neu einstellen lässt, direkt an der nächsten kreuzung aber einen unfall baust, der nachweislich auf den defekt der bremsen zurückgeführt werden kann, dann haftest du als besitzer wenigstens nicht alleine. ich bin allenfalls hobbyrechtler, aber in solchen fällen können nicht nur in den USA schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. IMMER ist er für seine handlungen nicht selbst verantwortlich! es gilt zwar der grundsatz "unwissenheit schützt vor strafe nicht", davon gibt es aber auch ausnahmen.

zum rest:
ich gebe dir insofern recht, alsdass der besitzer dann beweisen muss, dass er schuld ist. da war ich auf dem holzweg, wenn ich gesagt habe dass dem fahrer nachgewiesen werden muss, dass er schuld ist. die beweislast liegt beim fahrer.
der rest ist eine grenzentscheidung. ich entschuldige mich dafür, dass ich gesagt habe dass es blödsinn ist, dass man mit zwei jahren führerscheinentzug rechnen muss. nimmt der richter es ganz genau bist du dran, das ist so. da spielt dann auch der grundsatz rein, dass man selbst weiß, dass das ding schneller fährt und trotzdem dagegen nichts unternimmt. das ist, wie du richtig sagst, fahren ohne fahrerlaubnis/betriebserlaubnis. ich habe aber wie gesagt noch von keinem einzigen fall gehört, in dem die fahrerlaubnis aus solchen gründen für 2 jahre entzogen wurde, wenn der wagen sich wirklich im originalzustand befand. ich will nicht sagen dass es die fälle nicht gegeben hat, in den allermeisten fällen bleibt es aber beim bußgeld und der fälligen drosselung (sozusagen "ermahnung" vor dem ernstfall).

ich würde sagen die ganze diskussion erübrigt sich aber auch dadurch, dass man einfach sagt das es regeln gibt an die man sich halten sollte. wer gegen gesetze verstößt riskiert immer einiges. ich möchte auch noch mal betonen, dass ich nicht gesagt habe das ich es gutheiße wenn man außerhalb der erlaubnis fährt - in diesem fall ging es nur darum, ob es technisch möglich ist. nicht, ob man dafür nicht belangt werden kann.

so long and greetz
 
xXstrikerXx schrieb:
mofa: 2 wochen 20€-150€ 20km/h max
klasse m: 2 wochen 500€-600€ 45km/h max
klasse a1: 2 monate (?) 900€-1000€ 80km/h max

Wo hast du denn deinen Führerschein gemacht :lol:
Erstmal braucht man für M und A1 (bei Mofa bin ich mir nicht sicher) 12 Grundfahrstunden Theorie + Zusatzunterricht. Abgesehen davon dauert es 4 - 6 Wochen bis dein Antrag zurückkommt - und dann kommen erst die praktsiche Fahrstunden ;)
 
Hallo,
könnt ihr mir schnell sagen, wie das in der Fahrschule abläuft?
Muss ich mit den anderen Leuten zusammen lernen ?
Erklärt mir der Fahrlehrer etwas ?

MFG Alp
 
Also bei mir läuft das so:
Im Theorieunterricht sitzen alle Klassen zusammen.
Mit anderen zusammen musst du nichts lernen. Du kiregts deine Übungsbögen, die du dann zuhause machen kannst. Außerdem kriegst du noch ein Buch, in dem (fast) alles drin steht, dass dir der Fahrlehrer währrend des Unterrichts erzählt.
 
aber wie ist es denn wenn alle zusammen in der gruppe sind.
lernt dann jeder einzel oder erklärt der fahrlehrer etwas, und alle hören zu ?
 
Also bei uns ist das so: Vor dem Unterricht kann man (freiwillig) einen Fragebogen ausfüllen, der dann vom Fahrlehrer korrigiert und besprochen wird (mit allen Fahrschülern). Währrend dem Unterricht ist es dann eig. wie in der Schule, der Fahrlehrer hält seinen Vortrag, alle hören zu und wenn man fragen hat, frägt man ihn. Aber für sich lernt man nicht.
So ist es jedenfalls bei mir in der Fahrschule.
 
@xXstrikerXx
in dem die fahrerlaubnis aus solchen gründen für 2 jahre entzogen wurde, wenn der wagen sich wirklich im originalzustand befand. ich will nicht sagen dass es die fälle nicht gegeben hat, in den allermeisten fällen bleibt es aber beim bußgeld und der fälligen drosselung (sozusagen "ermahnung" vor dem ernstfall).
Es geht immer noch nicht darum, das eine Fahrerlaubnis entzogen wird/wurde sondern dass Du wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei Flensburg bekommst, dann musst Du bei der Fahrschule einen Antrag ausfüllen und warten bis das Strassenverkehrsamt Dir die Erlaubnis erteilt den Führerschein machen zu dürfen, diese holen aus Flensburg "Deine Sünden" ab und entscheiden, ob Du nun einen Schein machen darfst oder nicht. Dann kann es durchaus sein, dass Du eine Sperre hast/bekommen hast, wird Dir ja auch mitgeteilt wenn Du aus Flensburg den Auszug bekommst mit dem Strafmass des Richters/Behörde die den Fall bearbeitet hat.
Bei unserem Sohn wurde das Verfahren eingestellt, weil er schon den Führerschein für 50er hatte und somit nur der Versicherungsschutz nicht ausreichend war, deshalb hat er auch keine Sperre bekommen, hatte ich aber oben erwähnt.

Meist drücken die Richter beim ersten Mal auch die Augen zu und/oder man bekommt 10 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt. Bei mehrfacher Wiederholung kann es aber auch eine Vorstrafe werden, die bis zum 21.ten im poliz. Führungszeugnis drin bleibt als Jugendstrafe.
 
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