So wie ich ihn verstanden habe, will er ein Auto abholen und der Verkäufer hat den Wagen noch angemeldet (ist ja oftmals so, da gar nicht sicher ist, dass der Interessent den Wagen wirklich nimmt und man damit dann selber noch fahren.. ihr kennt das ja).
Da das Auto ist noch angemeldet, deshalb braucht er auch nur eine Versicherungsbestätigung und kann dann zumindest theoretisch losfahren. Nach der Überführung meldet er das Auto dann um, damit hätte es sich für ihn. Darauf lässt sich aber kaum ein Verkäufer ein. Besser ist: Nachdem sich beide einig sind fahren sie gemeinsam zum Abmelden, holen das rote Nummernschild und der Käufer setzt den VK danach daheim ab.
Klappt das nicht aus diversen Gründen (Wochenendverkauf, sonstigem) gilt: beim Verkauf geht die Versicherung über auf den Käufer, sie ist Fahrzeugbezogen. Wichtig ist, wenn das Auto angemeldet bleiben soll, dass sich der Verkäufer genau bescheinigen lässt wer wie wo und vor allem wann das Auto abgeholt hat damit später bei etwaigen Unfällen der richtige Halter ermittelt werden kann.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht für schon angemeldete Autos geordert werden. Falls das Auto wider erwarten nicht mehr angemeldet ist: Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kostet irgendwas zwischen rund 35 und 85€ für die 1-5 Tage je nach Versicherung. Ohne darfst du selbstverfreilich nicht fahren. Zu beachten ist ausserdem, dass es sich dabei nur um eine reine Haftpflichtversicherung handelt.