Gewährleistung/Garantie bei Nachlieferung

Geleb

Lt. Junior Grade
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Okt. 2009
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Mal eine Frage: wenn meine Grake/festplatte einen Monat vor Ablauf der Gewährleistung/Garantie kaputt geht und mir daraufhin ein Ersatzgerät, entweder ein gleiches oder neueres Modell, geliefert wird, erstreckt sich die Gewährleistung/Garantie dieses Modells dann nur noch auf den verbleibenden Monat oder beginnt sie wieder von Neuem zu laufen?
 
AMDUser schrieb:
Nur noch auf den verbleibenden Monat

Ok, dachte ich mir. Gab mal ne Zeit, da hat Western Digital das irgendwie verpeilt. Mir sind die Dinger wirklich immer nen halbes Jahr vor Ablauf der Garantie in die Brüche gegangen und so bin ich über 6-7 Jahre hinweg von 80 auf 120 GB gekommen. Die letzte hab ich heute noch ;p
 
Jup, stimme AMDUser zu. Garantie endet auf jeden Fall, bei Gewährleistung sind sich selbst die Gerichte nicht so ganz sicher, wobei es ja sowieso unwahrscheinlich ist, nach dem ersten halben Jahr noch Gewährleistung zu bekommen.
Hier ein Artikel dazu (Absatz: Verjährung nach Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs):
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
Edit: Sehe grad deinen Post. In dem Fall hast du eventuell sogar Glück, da WD die Garantiezeit an die Seriennummer knüpft. Auf der Seite von WD gibts nen Warranty Checker, es könnte somit sogar sein, dass das Austauschgerät wieder Garantie hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie bereits gesagt wurde die bezieht sich dann nur noch auf die restliche Zeit (den 1 Monat)

Wäre ja noch schöner wenn man wieder 2 Jahre hätte :D

edit: ahh es wurden noch Antworten geschrieben. Mhh wenn WD das wirklich macht ...wie dumm sind die dann? Oo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, naja laut dem Artikel von funkyfunk ist es wohl eher so, dass die Rechtssprechung dahingehend tendiert, die Gewährleistung bei Nachlieferung erneut beginnen zu lassen.

Also durchaus nicht abschließend geklärt. Garantie ist klar, da kann der Hersteller eh machen was er will.
 
Dann ist WD selbst schuld bzw. sie machen das dem Kunden zuliebe gern.

Ich habe mal zwei Platten von Samsung ausgetauscht. Bei den Neuen war dann kein Datum mehr aufgedruckt, welches man braucht, um die Garantiezeit herauszufinden.
 
Als grobe Richtung kann Folgendes gelten:

Wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf durch den Verkäufer nachgeliefert, dürfte ein Neubeginn der Frist anzunehmen sein (212 I Nr. 1 BGB).
Danach ist im Zweifel eine Kulanzhandlung anzunehmen, die am Fristlauf nichts verändert, wenn das Vorliegen eines Sachmangels nicht durch den Käufer bewiesen wurde.
 
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