eBay - Gekaufter Artikel nicht mehr lieferbar - Kann ich auf den Artikel bestehen?

FuXxMiTdOpPeLX

Commander
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Mai 2007
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Hallo,

ich habe vor zwei Wochen bei eBay ein Fujitsu Amilo Sa 3650 für 619€ für meinen Bruder gekauft. Das ist ein recht guter Preis für das Gerät, normalerweise bezahlt man neu etwa 680€ (wobei kein Shop den für den Preis vorrätig hat).

Nach einer Woche hatte ich noch nichts erhalten und habe mal nachgefragt. Ich bekam die Antwort, dass am Gerät mängel festgestellt worden sind und die sich um ein Ersatzgerät bemühen.

Heute habe ich dann noch ein Mal nachgefragt und bekam die Antwort, dass Sie leider kein Ersatzgerät beschaffen konnten und mir mein Geld wieder geben wollen.

Ich muss das Geld doch nicht zurück nehmen oder? Ich kann doch auf den Artikel bestehen. Dann sollen die das Gerät halt neu kaufen für 800€ und mir liefern. Schließlich ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Was kann ich in dem Fall am besten machen bzw. was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank,
FuXx
 
Mein Rat: Geld + 5 Euro Unkosten zurückerstattten lassen und anderswo kaufen, weil
der Verkäufer anscheinend nicht ganz seriös ist.

rechtliche Wertung: solange das (Neuware-) Gerät im Grosshandel lieferbar ist, solange ist es auch für einen Händler im Ersatz beschaffbar. Die finanzielle Opfergrenze (zu hoher Ersatzbeschaffungspreis) dürfte für den Händler hier rein rechnerisch nicht gelten. Ausnahme wäre ein Sonderangebot des Händlers gewesen (Vorführgerät o.ä.) und dies hätte im Auktionstext ausgeschrieben sein müssen.
Jetzt kannst Du Dich ein Jahr lang vor Gericht rumstreiten und zusätzliche Gerichtskosten bezahlen. In der Zwischenzeit ist der Händler vielleicht pleite und Dein Geld (619€) ist auch noch weg.
 
Nein es handelt sich um ein Vorführgerät:
Vorführgerät, neuwertig, komplett, fehlerfrei

Also stehen die Chancen wohl schlecht oder? Naja dann werde ich mir wohl das Geld zurückgeben lassen und eine schlechte Bewertung abgeben,
 
Man könnte es versuchen, rechtliche Möglichkeiten hätte man u.U. auch bei einem Vorführgerät. Allerdings dürfte das den Aufwand nicht wert sein.

Der Käufer kann aber ggf. den Mehrpreis für eine Ersatzbeschaffung als Schadensersatz geltend machen.
 
In solch einem Fall (Vorführgerät, Sonderangebot) hilft ein Blick in die AGB des Verkäufers, den wir bislang ja noch nicht kennen.
 
*Bauernwissen einwerf*

Bah, ist doch nicht meine Schuld , dass das Gerät kaputt ist. Wenn der Typ sein Notebook verkaufen will, dann soll er es auf Funktion überprüfen BEVOR er es bei eBay reinsetzt.
Es ist schließlich ein rechtlich verbindender Kaufvertag zustande gekommen, oder nicht? Und gekauft hast du ein funktionsfähiges Notebook.

Ich kann doch auf den Artikel bestehen. Dann sollen die das Gerät halt neu kaufen für 800€ und mir liefern. Schließlich ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Seh ich auch so. Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, dann könnte man sowas versuchen. Er hat sich ja freiwillig den eBay-Regeln unterworfen.

Allerdings würden bei mir auch die Alarmglocken läuten, wenn ich ne Mail bekomme "können net liefern". 600€ geb ich net gern aus der Hand.
 
Es ist kein Kaufvertrag zustandegekommen. Der ist erst abgeschlossen, wenn die Ware auch eingetroffen ist. Bisher ist also nix bindend und wenn du auf einen Ersatzartikel bestehst, müssen die ihn dir nicht liefern. Der Verkäufer kann genauso vom (noch nicht abgeschlossenen!!!) Vertrag abspringen wie der Käufer, schließlich beruht so etwas auf Gegenseitigkeit.

btw: Sei froh, dass sie dir nicht einfach den defekten Artikel geliefert haben...
 
Na aber selbstverständlich ist hier schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, daran besteht bei ebay überhaupt kein Zweifel.
 
Nein, das sind absolute Basics im Kaufrecht. Oder was glaubst du, wie wirksame Verträge bei ebay zustande kommen? Erst mit Lieferung? Das wäre wohl ziemlich unpraktisch.
 
Gibbtet hier gar einen Unterschied zwischen Sofortkauf und Auktion?

Wär ja doof wenn es bei ner Auktion nach ablauf dieser KEIN Kaufvertrag zustandegekommen ist. Sonst könnte ja jeder Dorfdepp nach der Auktion noch abspringen. Als Verkäufer versteht sich.
 
Seit wann darf sich Ebay Sonderrechte rausnehmen? Bisher war es doch immer so wie von mir beschrieben. Hat sich das etwa geändert? Klär mich mal einer auf hier...
 
Wenn nicht so, wie dann? Gib mal eine vernünftige Antwort!

Wenn ich also etwas kaufe und bezahle, allerdings keine Ware erhalte, so wäre der Vertrag deiner Meinung nach trotzdem zustande gekommen oder was? Das wäre ja noch schöner. Und wieso wird dann immer und überall gepredigt, dass der Vertrag erst vollkommen wäre, wenn beide Parteien ihr Geld bzw. Ware erhalten haben?

Wenn du mir den betreffenden Paragraphen im HGB zeigst, der besagt dass ein Vertrag auch ohne Auslieferung der angeforderten und bezahlten Ware gültig ist, glaube ich dir. Vorher nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil es unterschiedliche Allgemeine Geschäfts Bedingungen gibt. Imo gibt es kein Gesetz, dass explixit vorschreibt, wann ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.
 
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