Hallo
Du solltest unbedingt diesen Emailverkehr ausdrucken. Er kann nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten. Jedenfalls nicht einseitig oder ohne deine Zustimmung.
BGB 433 (I) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. ... "
"Unser Angebote sind grundsätzlich freibleibend und Einzelstücke..." <- es heisst Unser
e, das hat er sich wohl gerade ausgedacht -Nein wir sind hier nicht auf einem türkischen Bazar
Freibleibend bedeutet doch so viel wie unverbindlich - Das kann ja schon mal gar nicht sein. Es würde ja bedeuten, dass sich am Preis und Modell sich jederzeit was ändern kann. Wenn das gehen sollte, wäre das ein Freibrief für alle Betrüger.
Das es ein Einzelstück ist, ok... macht ja nichts
"..., das Gerät ist nicht mehr lieferbar."
Nix da! Er kann nicht etwas verkaufen, was er gar nicht besitzt. Er muss doch der rechtmässige Eigentümer sein, sonst wäre das Betrug. Und wenn er sich geirrt haben sollte, dann hätte er die Auktion frühzeitig beenden müssen! (Ist bei Ebay ganz klar geregelt)
Was du jetzt machen kannst:
1. Das so lassen wie es ist -dem aber klar machen, dass sein Verhalten so nicht i.O. ist.
2. ne
Entschädigung verlangen (Mach ihm bewusst, dass du seine Situation verstehst und d
afür aber auf die Rechtsmittel nach Ebay und BGB
verzichtest) - 5 Euro finde ich dafür zu wenig.
3. Als Entschädigung die Differenz fürs gleiche Produkt verlangen (Wenn du es in einem anderen Shop kaufst also 680-620=60 Euro) -> Wäre gleichzusetzen mit Schadenersatz -> gilt nur in dringenden Fällen (wenn du das vorhast, solltest du dir ne Rechtsberatung verschaffen) würde ich bei dem Betrag nicht machen.
4. Mit Betrug drohen -> Konsequenzen folgen (Ebay einschalten, mit dem Anwalt drohen). Für dich springt da nix bei raus, ausser vielleicht ne schlechte Bewertung deinerseits. Er bekommt dafür Probleme!
5. Ihm ne Frist setzen (wenn du das Teil haben willst -keine gute Idee). Ist ie Frist abgelaufen, bekommst du nur dein Geld zurück.
...(Liste nicht abschliessend)
Joa, ist halt auch igendwo ne Charakterfrage was du jetzt machst. Sicher ist aber, dass er als "Geschäftsmann" auch niemandem etwas schenkt. Was ich auch komisch finde:
1. Er hätte die Auktion jederzeit vorzeitig beenden können -bzw. wärend der Auktion informieren sollen. Das wäre sogar seine Pflicht gewesen - Hinterher kann jeder sagen "HAHA"
2. Er dich mit seinem Email recht schnell abspeisen will
Zudem bleibt es noch zu erwähnen, dass er trotzdem gute Chancen hat da wieder heile rauszukommen, weil er die Ware noch nicht geliefert hat. Ausser du wirfst ihm Betrug vor.
PS: Bleib immer sachlich -er wird deine Emails genauso sichern
So, ich werd noch ein bissche im ZGB lesen -hab morgen Prüfung, danach kann ich das Zeug hoffentlich beiseite legen G8