eBay - Gekaufter Artikel nicht mehr lieferbar - Kann ich auf den Artikel bestehen?

eBay kümmert sich nicht wirklich um so etwas.
 
Ja, musste ich auch gerade feststellen:
Hallo Herr ...,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben uns
erneut angeschrieben, weil die automatisch generierte Antwort Ihre Frage
nicht beantwortet. Wir möchten Sie in diesem Fall um Ihr Verständnis
bitten. Diese Antworten werden automatisch von unserem System
verschickt, wenn eine unerwartet hohe Anzahl von Mitgliederanfragen
registriert wird und sollten dazu dienen die Anliegen unserer Kunden
schneller zu bearbeiten. Sie erwarten unsere Unterstützung, weil der
Verkäufer Ihnen das Notebook nicht verkaufen
möchte. In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, das Mitglied über seine
Verpflichtungen als Verkäufer zu informieren. Auch wenn wir keine
Rechtsberatung geben dürfen, so finden Sie in unserem Rechtsportal
ausführliche rechtliche Informationen für Käufer: http://pages.eBay.de/rechtsportal/kaeufer.html
Hier klären wir ebenfalls Verkäufer über ihre Pflichten auf. Sie könnten
Ihrem Handelspartner als Anregung diesen Link senden: http://pages.eBay.de/rechtsportal
Wenn der Artikel weiterhin nicht erhalten sollten, empfehle ich Ihnen in
Ihrer Situation, sich an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden, um dort
gezielte rechtliche Hinweise zum weiteren Vorgehen in dieser Situation
zu erhalten. Aufgrund Ihres Hinweises werden wir aufmerksam verfolgen,
ob es künftig Auffälligkeiten im Handelsverhalten des Verkäufers gibt.
Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach Verstößen gegen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unsere Grundsätze verwarnen oder
vom Handel auf eBay ausschließen. Hält sich Ihr Handelspartner nicht an
die Vereinbarungen, können Sie dies in einer sachlichen Bewertung zum
Ausdruck bringen. Dadurch können andere Ihre Sichtweise des Geschehens
nachlesen und nachvollziehen, warum es zu dieser Bewertung gekommen ist.
Ich freue mich, Herr Schiffer, wenn Sie sich doch noch mit dem Verkäufer
einigen können und die Transaktion erfolgreich abgeschlossen wird

Ich kann leider im eBay-Rechteportal keinen Eintrag finden, dass die Auktionen bindend für den Verkäufer sind.
 
Was soll ebay da auch grossartig machen. Der Käufer muss aktiv werden. Wo kein Kläger, da kein Richter - wenn er auf sein Recht verzichtet, hat der Käufer nichts zu erwarten.

EDIT: Aha, da steht doch so einiges bei Ebay (Link). Vor allem der letzte Absatz ist doch ganz interessant. Der Käufer will ja nicht liefern, weil er einen weiteren Mangel festgestellt hat . Was für ein Mangel ist es denn eigentlich? -vielleicht nimmst du diesen ja in Kauf. Warum läuft das nicht über Garantie... pfff
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Kunde,

wir haben Sie bereits mehrfach informiert, daß der Artikel nicht lieferbar ist, der
angebotene defekt ist.
Dies ist sehr bedauerlich, aus diesem Grunde haben wir die Rückzahlung eingeleitet.
Sie erhalten von ebay eine Nachricht, zur Stornierung der Transaktion. Sollte Sie der
Stornierung nicht zustimmen, ziehen wir die Verkaufsprovision von der Rückzahlung ab.

Wenn Sie der Meinung sind hier rechtliche Maßnahmen ergreifen zu müssen, so ist
das Ihre Sache. Wir sind nicht an Streitikeiten interessiert, und so etwas kann durchaus
vorkommen im Versandhande. Ebesnos wenig sind an langen Diskussionen interessiert.
Wäre es Ihnen lieber wir schicken Ihnen ein dekeftes Gerät, und streiten sich dann mit
uns?

Mit freundlichen Grüßen
...

Jetzt drohen die mir sogar damit, dass die mir nicht mein komplettes Geld wieder geben, wenn ich die Transaktion nicht abbreche. Auf den Punkt, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und sie verpflichtet sind zu liefern, geht der Händler gar nicht ein.

Die machen mich echt sauer und eigentlich hätten die es verdient, dass man etwas dagegen unternimmt.

Edit: Ich habe gerade gesehen, dass die das Gleiche schonmal mit einem anderen Käufer abgezogen haben, ebenfalls bei einem Fujitsu Amilo Notebook Vorführgerät: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...1&de=off&items=25&which=negative&interval=365
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt mal ehrlich. Was soll der Scheiß
So etwas fällt unter allgemeines Risiko bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben. Das ein Vorführgerät keine neuware ist, sollte jedem klar sein und dass dies mit Risiken verbunden ist.

Ich kann die schon verstehen, dass sie keinen Bock mehr haben auf diese Diskussion.
Wie weiss nicht, warum manche immer so sehr darauf erpicht sind, sich streiten zu müssen und auf irgendwelches Recht zu pochen.

Und selbst wenn du klagst, glaub ich nicht, dass viel dabei herauskommt.
Du hast dein geld wieder, also was willst du? Dir ist kein Schaden entstanden. Stattdessen verhälst du dich wie ein kleines Kind, das sein Spielzeug nicht bekommt.
Dann klag doch, aber auch das ist nicht ohne Risiko, du könntest verlieren. Setze mal den möglichen Gewinn ins verhältnis zum möglichen Aufwand. man sollte nicht alles immer nur juristisch betrachten, sondern auch mal wirtschaftlich.
 
Ich hab mein Geld nicht komplett wieder. Nur 600 statt 625...

Der Verkäufer hat mir gedroht, dass er die eBay Gebühr von der Rückzahlung abzieht, wenn ich die Transaktion nicht abbreche. Nun habe ich dem Verkäufer eine schlechte Bewertung gegeben und die Transaktion abgebrochen, damit ich mein komplettes Geld wieder bekomme und nun sagt der Verkäufer, er gibt mir erst das komplette Geld zurück, wenn ich die negative Bewertung entferne.

Das ist Erpressung oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich vorher schon mal geschrieben habe, hat der Verkäufer tatsächlich gute Chancen da wieder heil rauszukommen -auch wenn er gar nicht liefert und der Käufer seinen Teil erbracht hat . Er tut dies ja mit einer guten Begründung und hat dir das Geld überwiesen.

Ich habe das vorher schon mit Absicht erwähnt (evtl. 275 BGB und noch ein paar andere -> siehe Querverweise weiter unten)

Andererseits: Selbstverständlich hast du das Recht auf die Ware.

Wie das vor Gericht ausgeht, kann dir keiner sagen - Gründe für diesen Sachmangel hat er ja noch keine gegeben.

Merke: Schriftliches kann immer gegen einen verwendet werden. Man sollte immer aufpassen, was man schreibt. Also sich lieber mündlich beim Verkäufer abregen.

Die 25 Euro darf er nicht behalten, sieht wie ein Druckmittel aus.

Da er sowieso kaum Konsequenzen hinnehmen muss, wäre eine Lösung nach dogio1979 die Beste für alle Beteiligten:

Ich würde anrufen und:


- vom Kauf zurücktreten, da er nicht liefern kann
- vorschlagen, dass gar keine Bewertungen abgegeben werden ->dafür müsste er dir in den A*sch kriechen
- das Geld zurückverlangen -aufgrund der eben vereinbarten Punkte

danach das Gespräch mit den 3 Punkten per Mail bestätigen.

Evtl. ne Frist setzen, in der das Geld überwiesen werden muss.


Edit: du kannst ihm natürlich noch ein paar schlaflose Nächte bereiten und so eins auswischen. Man man... Ich hab selber mal in Jena gewohnt - aber solche arroganten Idioten gibts ja überall
 
Zuletzt bearbeitet: (Schimpfwort abgeändert)
Ich habe ja schon nachgegeben und die Transaktion abgebrochen via eBay, da er mir sonst nicht das komplette Geld zrückgeben wollte.

Sprich, ich bestehe jetzt schon gar nicht mehr auf die Ware, sondern möchte nur mein restliches Geld zurück.
Das Geld möchte er mir aber wie gesagt nur wieder geben, wenn ich die negative Bewertung entfern und das ist doch eindeutig Erpressung.
 
Na dann drohe denen doch mit einer Strafanzeige - vielleicht beschleunigt das die Denkvorgänge dort etwas. Auf jeden Fall aber anrufen - hast du sie erst mal an der Strippe, können sie dir nämlich nicht ausweichen. Im anschluss an das Telefonat die Verabredungen per E-Mail bestätigen lassen.

Ebenso würde ich im Interesse der zukünftigen Kunden dieses Anbieters ernsthaft in Erwägung ziehen, damit mal bei der Verbraucherzentrale vorbei zu schauen. Die haben ein bisschen mehr Handhabe, gegen solche Vorgehensweisen anzugehen als wir Normalsterbliche ;)
 
Erpressung hin oder her (die liegt hier vermutlich nicht vor), der Verkäufer hat kein Zurückbehaltungsrecht, er muss den vollen Kaupreis zurückerstatten und wäre wie schon geschrieben u.U. sogar schadensersatzpflichtig.
 
Mal abgesehn, dass es ärgerlich ist, wenn etwas nicht geliefert wird und es steht auch ausser Frage, dass der Anbieter hier nicht korrekt gehandelt hat und korrekt handelt.

Jetzt kommt mein großes ABER mit ein bissel O-Ton!

Wie bescheuert muss man sein, so ein großes Fass aufzumachen. Der Anbieter hat Dir ohne großes hin und her mitgeteilt, dass das Teil defekt ist, wer weiss, vielleicht ist es ihm bei Verpacken runtergefallen oder sonst etwas. Ferner schreibt er Dir, das er das Geld sofort zurück überweist, sodass du keinen wirklichen Schaden erlitten hast.

Was machst Du? Du beharrst auf Dein Recht, heulst bei Ebay herum und nervst mit zig Emails den Verkäufer dir das Notebook zu schicken! Wie, sorry, bescheuert muss man sein? Ausserdem hast du selber Schuld, ein Notebook über Ebay zu kaufen und dann auch noch einen Aussteller oder Vorführgerät. Du schriebst doch selber, dass man es für 70 EUR mehr auch neu bekommen kann. Das hat man davon wenn man auf Teufel komm raus, billig kaufen will.

Das mit den 25 EUR ist natürlich nicht in Ordnung. Diese Streitsüchtigkeit in unserer Ellenbogengesellschaft ist echt zu kotzen. Du solltest Dein Verhaltenauch mal überdenken.

Ich kannihn aber verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, der Verkäufer hat ja behauptet, dass seine Angebote grundsätzlich freibleibend sind und er das Recht habe den Artikel einfach zu stornieren genau so wie ein Käufer ein Widerrufsrecht hat und dem ist definitiv nicht so.

Deswegen habe ich den Verkäufer eigentlich auch erst auf seine Pflichten aufmerksam gemacht und er beharrt aber darauf, dass er den Artikel einfach so stornieren kann.

Daher kam es eigentlich erst zu dieser langen Diskussion, weil der Händler nicht einsehen wollte, dass er im Unrecht ist.
 
Ich kann den Passus "Angebot freibleibend" nirgendwo finden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwas stimmt da eh nicht, seit wann hat das NB den Intel GM45 Chipsatz, da ist doch ein 780G drauf, oder nicht?
 
^^ da haste Recht. Ein AMD Turion läuft ganz sicher nicht auf einem Intelchipsatz (Ist technisch (integr. Memorycontroller, unterstützte CPUs)) unmöglich. Nun ändert sich so einiges -> ein "Defekt" liegt warscheinlich gar nicht vor. (Annahme)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler hat sich noch nicht bei der Konfliktlösung über Paypal geäußert. Was soll er auch sagen... dort kann er nicht solche Behauptungen aufstellen, dass er einfach das Recht hat den Artikel zu stornieren.

Allerdings droht er mir nun mit einem Anwalt wenn ich die negative Bewertung nicht entferne...
Dem Käufer wird die Restrückzahlung erstattet, sofern die Bewertung bis zum 07.12.09 überarbeitet wurde. Nach fruchtlosem Fristablauf kümmert sich unser Rechtswalt um die Angelegenheit, mit entsprechender Kostennote.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn deine Bewertung den Tatsachen entspricht, würde ich mich davon nicht beeindrucken lassen.

Aber:
Wenn du auf seine angebotene Stornierung eingehst (was du nicht musst), und vom Kaufvertrag (freiwillig) zurücktrittst, solltest du die Bewertung löschen. Weil du damit bereits zugibst, dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt / gekommen ist.
Ist ja logisch, dass man dann dafür auch keine Bewertung abgeben sollte.
Würdest / hättest du ihm ne Frist zum liefern setzen / gesetzt - die Frist verstreicht ohne Lieferung, kannst du ihn bewerten. Weil du nicht schon vorher abgesprungen bist.

Gehst du auf seinen Storno nicht ein, weil du die Lieferung willst, kannst du dich beklagen.

Es kommt darauf an, was ihr bereits abgemacht habt. Du kannst ja kein Auto kaufen, vom Kauf zurücktreten, weil dich der Verkäufer darum bittet und dann behaupten, dass er nicht liefern will.
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit, falls es bereits Abmachungen gibt, die wir nicht kennen)
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