ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.438
@TE
Nachdem Du nun endlich einmal die konkrete Auktion verlinkt hast kann ich Dir mitteilen, dass Du Dich enstpannt zurücklehnen und der weiteren Dinge harren kannst.
Du hattest das Recht auf Vollzug des Kaufvertrages und der Verkäufer wäre in der Gewährleistungspflicht für das defekte Notebook gewesen. Zwar ist eine Reparatur vor Versand nicht der Normalfall, aber kann passieren. Deine Negativ-Bewertung ist sachlich korrekt, muss also nicht gelöscht werden, weil sie nicht gegen die ebay-Bewertungsrichtlinien verstösst. Wichtig ist, dass die Bewertung vor der einvernehmlichen Kaufvertragsaufhebung abgegeben worden ist, ansonsten hätte der Händler schon einen Anspruch auf Löschung.
Seiner Anwaltsdrohung mit Kostennote kannst Du gelassen entgegen sehen. Dein restliches Geld wirst Du über paypal voll zurück erstattet bekommen.
Nachdem Du nun endlich einmal die konkrete Auktion verlinkt hast kann ich Dir mitteilen, dass Du Dich enstpannt zurücklehnen und der weiteren Dinge harren kannst.
Du hattest das Recht auf Vollzug des Kaufvertrages und der Verkäufer wäre in der Gewährleistungspflicht für das defekte Notebook gewesen. Zwar ist eine Reparatur vor Versand nicht der Normalfall, aber kann passieren. Deine Negativ-Bewertung ist sachlich korrekt, muss also nicht gelöscht werden, weil sie nicht gegen die ebay-Bewertungsrichtlinien verstösst. Wichtig ist, dass die Bewertung vor der einvernehmlichen Kaufvertragsaufhebung abgegeben worden ist, ansonsten hätte der Händler schon einen Anspruch auf Löschung.
Seiner Anwaltsdrohung mit Kostennote kannst Du gelassen entgegen sehen. Dein restliches Geld wirst Du über paypal voll zurück erstattet bekommen.