eBay - Gekaufter Artikel nicht mehr lieferbar - Kann ich auf den Artikel bestehen?

@TE
Nachdem Du nun endlich einmal die konkrete Auktion verlinkt hast kann ich Dir mitteilen, dass Du Dich enstpannt zurücklehnen und der weiteren Dinge harren kannst.
Du hattest das Recht auf Vollzug des Kaufvertrages und der Verkäufer wäre in der Gewährleistungspflicht für das defekte Notebook gewesen. Zwar ist eine Reparatur vor Versand nicht der Normalfall, aber kann passieren. Deine Negativ-Bewertung ist sachlich korrekt, muss also nicht gelöscht werden, weil sie nicht gegen die ebay-Bewertungsrichtlinien verstösst. Wichtig ist, dass die Bewertung vor der einvernehmlichen Kaufvertragsaufhebung abgegeben worden ist, ansonsten hätte der Händler schon einen Anspruch auf Löschung.
Seiner Anwaltsdrohung mit Kostennote kannst Du gelassen entgegen sehen. Dein restliches Geld wirst Du über paypal voll zurück erstattet bekommen.
 
Vielen Dank ThomasK_7 für den Beitrag. Ich habe auch nicht vor gehabt, meine Bewertung zu löschen. Der Händler hat sich schon genug geleistet und irgendwie muss er auch dafür bestraft werden. Ich habe den Fall noch mal eBay gemeldet und diese haben mir geschrieben, dass das eBay-Sicherheitsteam den Händler prüfen wird. Bei der Paypal-Konfliktlösung hat sich der Händler immer noch nicht geäußert.
 
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