Stadtchronik auf DVD - bedenkenlos verkäuflich?

lead341

Lt. Commander
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Ein Freund von mir möchte die Chronik seiner Kleinstadt auf DVD/CD brennen und verkaufen. Die Urheberrechte der Chronik sind nun nach 70 Jahren abgelaufen. Kann er dies bedenkenlos tun oder gibt es da rechtlich gesehen etwas zu beachten?
 
Kann er dies bedenkenlos tun oder gibt es da rechtlich gesehen etwas zu beachten?
wir machen hier keine Rechtsbereatung, kann auch keiner hier mache. Alles was wier hier schreiben kannst du in die tonne werfen. Geh zu nem Anwalt das ist das einzige was dir helfen kann.
 
ich selbst arbeite profesionell im dvd-authoring bereich und muss sagen, abhängig von den rechten für die aufnahmen/musik/bilder die noch bestehen könnten gilt es auch bei der produktion ansich einige sachen zu beachten. bezüglich dvd logo, copyright, lauffähigkeit, industrienorm etc.
viele denken weil sie n dvd brenner haben und so n semipro dvd programm können sie damit 100% lauffähige dvds machen und es gäbe keine probleme.
mein rat: nicht nur bei den rechtlichen sachen ein profi fragen sondern auf für die produktion, selbst für ein so vermeintlich "kleines" projekt. denn sobald es verkauft wird ist es kommerziell und schon sieht die lage gleich ganz anders aus.
 
Domski schrieb:
Es gibt hier durchaus Leute, die sich damit auskennen. Warum also nicht fragen?

Ganz einfach. Weil man solch ein heikles Thema, also Urheberrecht nicht mal so nebenbei in einem Onlineforum lösen kann. Wenn es in die Hose geht und er eine Klage am Hals hat wegen Urheberrechtsverletzungen oder wie auch immer, kann er nicht sagen, bei CB haben sie aber gesagt.

So etwas bespricht man mit einem Fachanwalt und dazu nimmt man die nötigen Unterlagen mit welche man beabsichtigt zu veröffentlichen. Am besten mit Nachweisen ob die Urheberrechte nun abgelaufen sind oder nicht. Da ist soviel kleingedrucktes zu beachten, das geht hier 100% in die Hose.

Das geht schon los bei
Die Urheberrechte der Chronik sind nun nach 70 Jahren abgelaufen.

Woraus schließt du das? Weil du irgendwo mal gelesen hast Urheberrechte verjähren nach 70 Jahren oder weil du, wie es richtig wäre gelesen hast, die verjähren 70 Jahre nach Tod des Urhebers?

Wenn dein Freund auf der Grundlage dessen was dir hier empfohlen wird so eine DVD veröffentlicht, dann aber bitte nicht wundern wenn etwas schief geht und es teuer wird. Gerade bei solchen Sachen wie einer Stadtchronik, da ärgert sich dann auf einmal der
Bürgermeister warum ihm so etwas nicht eingefallen ist und weil ihm das nicht schmeckt versucht er dann doch noch ein Stück vom Kuchen abzubekommen :)
 
Danke für die Antworten.

In der Tat ist es für mich völlig einsichtig, das CB keine Rechtsberatung machen kann. Ich hatte das Thema deshalb gepostet, weil es mir eigentlich recht einfach erschien und ich eine Bestätigung oder aber ein "Veto" hören wollte. Normalerweise dürfte es ja, wenn sämtliche Rechte "abgelaufen" sind, keine Probleme geben. Aus den kontroversen Antworten schließe ich jedoch, dass es wohl nicht so ist. Ich werde meinem Kollegen eine Anwaltsberatung nahelegen.
 
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