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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ferienjob - Steuern zurück ?



globalplayer
12.09.2004, 18:25
Wie läuft das genau ?

Hab hier noch zwei Lohnsteuerkarten (2002 und 2003).
Habe jeweils 2 Ferienjobs absolviert. Steuern musste ich natürlich auch zahlen. Kann ich die noch zurückholen, oder ist es schon zu spät ? :(

Die 2004er Lohnsteuerkarte ist atm noch @ Arbeitgeber (ebenfalls Ferienjob). Werden wohl wieder Steuern auf mich zukommen (diesmal aber wohl mehr :fresse: )

Weiß zufällig jemand, wie man das nun am geschicktesten macht, mit dem Steuernzurückholen (eventuell aus eigener Erfahrung) ?

Gruß
Denis

Shiro <Kamui>
12.09.2004, 18:29
Das kommt ganz darauf an wieviel Du verdienst...die Freibeträge liegen für dieses JAhr bei 7680 Euro...wenn Du also drunter verdienst bekommst Du die Steuern mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

HAste für 2002 und 2003 keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? *komsich* Denke nicht das man nachträglich noch Geld bekommt.

cyberdude2011
12.09.2004, 18:36
Glaub das geht nur im gleichen Jahr...

Guck aber einfach mal selbst :)

http://www.stern.de/wirtschaft/steuern/steuertipps/index.html?id=528609&nv=cp_L2_as
http://www.abendblatt.de/daten/2004/08/21/331759.html

grEEtz

globalplayer
12.09.2004, 18:46
Danke euch beiden erstmal, im den Jahren 2002 und 2003 waren gerademal ~300€. :D

Und Lohnsteuerjahresausgleich habe ich keinen gemacht. :(
Aber dazu braucht man doch die Lohnsteuerkarte, wie soll man das also jeweils im selben Jahr machen ? :confused

@Shiro
Und wieso "komisch" ? Wenn einen eben niemand darauf hinweißt ? :(

In diesem Jahr hab ich bis jetzt ~1300€ verdient.

Shiro <Kamui>
12.09.2004, 19:01
Also ich finde 300 € sehr viel Geld! Naja Lohnsteuerjahresausgleich ist doch voll locker...solang man nur nen Ferienjob amcht! Warum hat Dich dein Vater nicht drauf hingewiesen? Deine Eltern müssen das doch auch machen?

Du musst nur die 2-3 Werte eintragen und abschicken-fertig! Die chekcen dann nur die Freibeträge und dann bekommst die STeuern zurücküberwiesen.

Ich hab mit Ausnahme von diesem Jahr jedes Jahr ca. 150 Euro Stuern gezahlt...das hört sich voll wenig an,aber wenn man dann im Februar oder März auf einmal als armer Schüler 150 E quasi ( in diesem Moment) für nixtun bekommt ist das einfach nur geil und dann gibts gleich ne Belohnung ( Grafikkrate ;-)).

Lohnsteuerjahresausglaich amcht man immer im Jahr darauf...also alles was Du dieses JAhr verdienst etc. muss dann bis nächstes Jahr März oder so an das Finanzamt.

Kenne mich da auch net so perfekt aus,weil das fast komplett alleine mein Dad macht.

globalplayer
12.09.2004, 19:59
Da hast du natürlich recht ! :)

Was brauch ich denn nun alles für den Ausgleich ?
Nur die jeweilige Lohnsteuerkarte ?
Bankverbindung brauchen sie wahrscheinlich auch ?

werkam
13.09.2004, 14:19
Zur Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer muß der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt (Wohnsitz bei Antragstellung) einreichen. Der Antrag hierfür kann nur bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres gestellt werden, also z.B. für das Jahr 2001 spätestens bis zum 31.12.2003. Die notwendigen Formulare sind zusammen mit einem Anleitungsheft zum Ausfüllen der Vordrucke bei jedem Finanzamt kostenlos erhältlich. In bestimmten Fällen (z.B. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Du mußt also bis zum 31.12.04 für das Jahr 2002 beim Amt den Antrag stellen.
Siehe auch hier:
http://www.rottal-inn.de/lra_intern/kreisjugendamt/ji-ferienjobber.htm

Lohnsteuerkarte, Bankverbindung, evtl Belege die zu einer Steuerminderungminderung führen- sollte bei Dir jedoch uninterresant sein, da Du wohl keine Steuern zahlen mußt.
Beachten solltest Du aber, wenn Du zuviel Einkommen hast und Deine Eltern Kindergeld bekommen haben, wird Dein Einkommen das Deiner Eltern erhöhen, das hat zur Folge, das evtl zuviel gezahltes Kindergeld zurückgezahlt werden muß. Liegt aber daran was Du verdient hast. Wenn Du den Freibetrag nicht überschritten hast, brauchst Du Dir deswegen aber keine Sorgen zu machen.

THE DEPUDEE
13.09.2004, 14:35
@ werkam

Gut erklärt. Leider ist der Link noch in DM.

Zusätzlich wäre noch zu erwähnen, dass wenn du monatlich nicht mehr als 400,00 EUR (seit 01.04.2003; vorher 325,00 EUR) verdienst, du als geringfügig Beschäftigter anzusehen bist und dann normalerweise keine Steuern zahlst. Du solltest dann die 400,00 EUR auch ausbezahlt bekommen.

globalplayer
13.09.2004, 16:59
evtl Belege die zu einer Steuerminderungminderung führen

Brauch ich nicht oder ?

THE DEPUDEE
13.09.2004, 17:04
Wenn du unter dem Grundfreibetrag (2004: 7.664,00 EUR; 2002/3: 7.235,00 EUR)
bleibst brauchst du keine Belege !

Shiro <Kamui>
13.09.2004, 17:33
man sollte noch erwähnen,dass es 2 Freibetrage gibt!

den normalen Stuerfreibetrag 7680 €uro und dann noch Werbungskostenpauschale 960 Euro.Ohne die Werbungskostenpauschale wäre ich nämlich schon lang über dem Freibetrag...

globalplayer
13.09.2004, 17:46
Ok, danke, da bin ich auf jeden Fall drunter.

:)

globalplayer
15.09.2004, 16:34
So, hallo nochmal.

War heute nun beim Finanzamt und habe mir für die Jahre 2002 + 2003
den Mantelbogen + Anlage N geholt.

Ausfüllen kann man ja jede Menge.
Es wäre nett, wenn mir nochmal jemand sagen könnte was ich nun konkret in meinem Fall ausfüllen muss.


Also beim Mantelbogen angefangen:

[x] Einkommensteuererklärung

Richtig ?

Dann Allgemeine Angaben sind klar.

Bankverbindungebenfalls.

Was muss ich nun auf den [/B]nächsten 3 folgenden Seiten bzw. der Anlage N[B] ausfüllen ?

Viel ist es ja imho nicht ?
Wäre echt nett, wenn mir kurz jemand helfen würde. [B]

globalplayer
16.09.2004, 16:59
Will mir keiner helfen ? :(

globalplayer
19.09.2004, 20:40
*push* :(

Shiro <Kamui>
19.09.2004, 23:03
beruhig DIch...ich suche morgen meine Erklärung raus und sage alles was ausgefüllt wurde :) Aber heute hab ich keinen Bock mehr *g*

globalplayer
20.09.2004, 05:50
Das wäre nett ! :)

Shiro <Kamui>
20.09.2004, 12:30
also unter ANlage N einfach die Daten von deiner Lohnsteuerkarte eintragen ( Bruttoarbeitslohn usw./dürften bei nur die ersten 4 Punkte sein).

Dann unten bei "Angaben warum Du sonst nichtbeschäftigt warst" schriebst Schüler usw. rein.

Und dann noch bei Kapitalvermögen kannste normalen unter Freibetrag oder so reinschrieben,weil Du wohl net mehr Zinsen als der Freibetrag kriegst...ansonst halt anpassen.

Sodele das wars schon^^Haste sonst noch Fragen schick ich dir meine Tel und DU rufst mich an ;-) hab kein Bock mehr zum tippen *g*

[Chefkoch]
20.09.2004, 12:44
@globalplayer: hast du überhaupt LOHNsteuer (Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag) gezahlt?!
Wenn du so um 300€ verdient hast, dann solltest du eigentlich gar keine Steuern gezahlt haben!

THE DEPUDEE
20.09.2004, 13:45
@ chefkoch

Eben. das wundert mich auch schon die ganze Zeit.
Normalerweise bist du bei monatl. 300,00 EUR geringfügig Beschäftigter und zahlst keine Steuern. --> Brutto = Netto ; 300,00 EUR = 300,00 EUR

globalplayer
20.09.2004, 15:54
']@globalplayer: hast du überhaupt LOHNsteuer (Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag) gezahlt?!

Ja, hab ich. Ansonsten wäre der ganze Aufwand hier ja ziemlich umsonst. ;)



Dann unten bei "Angaben warum Du sonst nichtbeschäftigt warst" schriebst Schüler usw. rein.

Hab alles, nur wo finde ich diesen Punkt ?

Shiro <Kamui>
20.09.2004, 16:02
Anlage N Zeile 22

globalplayer
20.09.2004, 16:06
Danke !
Wenn ich Schüler reinschreiben reicht das ja oder ?
(Schulbescheinigung lege ich bei)

Shiro <Kamui>
21.09.2004, 05:51
Danke !
Wenn ich Schüler reinschreiben reicht das ja oder ?
(Schulbescheinigung lege ich bei)

jop...wenn du nur schüler warst reicht es^^

globalplayer
20.12.2005, 17:41
So...es ist mal wieder soweit.

Nur hab ich dummerweise gerade keine Schulbescheinigung zur Hand.
Brauch ich die überhaupt notwendigerweise oder geht das auch ohne? :confused

lufkin
20.12.2005, 17:43
ja brauchts du...

globalplayer
20.12.2005, 18:15
Damn...:D

Mal schauen, ob ich das morgen am letzten Schultag noch organisiert bekomme. :D

lufkin
20.12.2005, 18:22
sollte kaum n problem sein...normalerweise haben die Sek´s n Vordruck wo nur der Name eingetragen werden muß..Stempel drauf und fertig. Isn Aufwand von max 2 Minuten...

globalplayer
21.12.2005, 13:21
Jo...bisher hats eben immern paar Tage gedauert.

Heute hatte ich sie allerdings nach 2 Minuten. :D


Hab ich denn dann nun alles?

-> Hauptbogen + Anlage N
-> Schulbescheinigung
-> Lohnsteuerkarte 2005
(die allerdings hinten vom Arbeitgeber nicht ausgefüllt wurde, da dieser die Daten elektronsich übermittelt, hab allerdings noch in einem extra Brief, die übermittelten Daten zugesandt bekommen, muss ich diesen dazu legen, oder reicht die Lohnsteuerkarte?)

[Chefkoch]
21.12.2005, 13:25
Jup, sollte alles dabei sein!

Viel Spaß mit der Kohle :lol

globalplayer
21.12.2005, 16:56
Hast du noch eventuell ne Antwort zu meiner letzten Frage?

Ansonsten danke! :)

uboot
23.03.2006, 23:15
Hiho, hab zu dem Thema mal ne Frage.

Welches Formular von meinem Finanzamt hier (http://193.109.238.78/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=1440) muss ich ausfüllen um Lohnsteuer zurück zu bekommen. Am Liebsten würde ich nur kurz den Betrag eintragen, Name unso, dann die Lohnsteuerkarte beipacken und vielleicht noch die beiden Gehaltsabrechnungen. Sind dann insgesamt so 120€.

Aber ich weiß eben nicht, welches Formular ich da wählen muss.

globalplayer
24.04.2007, 12:36
Ich grabe meinen alten Thread nochmal aus für eine ähnlich gelagerte Frage.

Was bedeutet es, wenn gesagt wird "diese und jene Kosten sind (aus welchen Gründen auch immer) steuerlich absetzbar"?

Ist damit die Mehrwertsteuer gemeint? Oder auf was bezieht sich das?

werkam
24.04.2007, 13:03
Das liegt immer daran welche Kosten Du meinst und für wen sie steuerlich absetzbar sind. Als Endverbraucher kannst Du die MwSt nicht absetzen, nur als Unternehmer, der verwaltet nur die Steuer für den Staat, nimmt sie ein und gibt sie weiter, ist also für Unternehmer ein durchlaufender Posten, mit den MwSt-Einnahmen von 19% verrechnet er seine bereits gezahlten MwSt/UST-Aufwendungen, den Rest gibt er weiter ans FA. Steuerlich absetzbar sind z.B. für Unternehmen, Anschaffungen die für die Firma sind und über einen bestimmten Zeitraum abgesetzt werden. Also Unternehmer kauft PC fürs Büro, wird als Wirtschaftsgut in die Firma eingebracht und über eine Zeitraum von XX Jahren abgeschrieben, bis der Restwert dann auf 1€ steht. Somit hat er die Kosten für den PC abgesetzt, wenn er den PC nun für 100€ verkauft, weil er einen Neuen kauft, muss er den erzielten Mehr-Preis von 99€ allerdings wieder versteuern. Leider ist es lange her, das ich das in der Schule durchgenommen habe, aber so ungefähr läuft das ab.

Keita
24.04.2007, 18:46
"Steuerlich absetzbar" bedeutet schlicht und einfach, daß die entstandenen Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden können, sie werden also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Mit der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer hat das überhaupt nichts zu tun, diese ist nur in besonderen Fällen steuerlich absetzbar, im Regelfall gehört sie entweder gar nicht zu den Aufwendungen (vorsteuerberechtigte Personen) oder sind irrelevant (nicht vorsteuerberechtigte Personen).

greetings, Keita

Choco2
25.04.2007, 13:03
Hier mal ein Beispiel, um das deutlicher zu machen:

Du hast in einem Jahr 20.000,- € verdient.

Dafür müsstest du jetzt Steuern zahlen.

Hast du allerdings etwas für 200,- € gekauft, das zu "von der Steuer absetzen" kannst, so sind es nur noch 19.800,- € die als Einnahme zählen.

werkam
25.04.2007, 16:17
Das wäre schön, wenn es so einfach wäre. Du musst als erstes mal unterscheiden, das nicht alles was Du kaufst auch steuerlich absetzbar ist. Absetzbar ist z.B. Berufsbekleidung, die Du für die Arbeit benötigst oder wenn Du LKW Fahrer bist, den Führerschein den Du dazu benötigst, Beiträge zur Gewerkschaft, Spenden an Parteien/ähnliches, Vorsorgeaufwendungen, usw. Dann muss aber erst mal die Pauschale überschritten werden, die bei jedem Steuerzahler angerechnet wird, Werbungskosten und Sonderausgaben. Erst wenn die Pauschalen überschritten werden (Nachweise sammeln), kannst Du auch etwas ansetzen, was dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Meistens ist man mit den Pauschalen schon gut bedient, man muss schon viele Ausgaben haben um darüber zu liegen.