Steuer zurück bei Ferienjob?

JJ31

Lt. Commander
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Juli 2008
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1.213
Hallo zusammen,

Ich arbeite in den Ferien für 4 Wochen bei Bosch, also die letzten 2 Wochen und die nächsten 2 Wochen

Heute habe ich meinen ersten Lohnzettel bekommen und darin steht detailiert, was ich an Steuern zahlen muss.

Ich habe mich wegen den Steuern informiert und herausbekommen, dass ich die Lohnsteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer am Jahresende vom Finanzamt zurückfordern kann was ja kein Problem ist.

Jetzt habe ich allerdings auch ziemlich oft gelesen dass wenn ich unter 2 Monaten arbeite was ja der Fall ist und ich bin Schüler, dass ich auch keine Kranken- ,Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen muss...
siehe hier: 1 , 2

Nur weiss ich nicht, wie ich diese Beträge zurückfordern kann, muss ich da zu meinem Chef gehen oder kann ich das anders abwickeln?

Alle Steuern zusammen machen für diesen Monat 209,56€ macht also in der ganzen Zeit 419,12 € was ja viel Geld ist.

Deshalb wäre es sehr angenehm wenn ich die auch noch komplett bekommen würde:D

Danke schonmal im Vorraus:)

Grüße JJ31
 
am jahresende machst du dann einen lohnsteuerjahresausgleich und dann gibts das geld vom finanzamt wieder zurück
 
Danke schonmal:)
okay also sind da jegliche Steuern da drin?

ich hab nämlich nachgelesen, dass nur Lohnsteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer darin enthalten sind.

Wär ja die einfachste Methode:)
 
Es kommt doch darauf an wie dich dein Chef anmeldet oder nicht? Wenn du eine versicherungspflichtige Stelle antrittst, musst du auch alles zahlen würde ich sagen.

Meine Freundin hat auch mal für 4-6 Wochen Vollzeit in den Ferien gearbeitet, aber sie war nicht als versicherungspflichtig angemeldet, sondern als irgend was anderes. Auf jeden Fall nicht schwarz. ich errinere mich nicht mehr an die Bezeichnung, aber ich konnte das damals bei Wiso Sparbuch auswählen.

Sorry, ist nun vielleicht nicht so hilfreich für dich. Du könntest ggf. den chef ansprechen deswegen.
Ein anderer Weg ist mir nicht bekannt, bin auch kein Experte.
 
normal müsstest du die sozialversicherungsbeiträge gar nicht bezahlen.
 
Sozialabgabenfrei ist eine sog. geringfügige Beschäftigung. Dein Arbeitgeber muss Dich entsprechend anmelden, Du musst bestätigen, dass Du (insgesamt) nicht mehr als 2 Monate pro Jahr arbeitest und auch keinen weitere geringfügige Beschäftigung ausübst. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich hat das nichts zu tun. Du kannst im übrigen auch gleich die Lohnsteuer ausbezahlt bekommen, wenn Du bereits bei Arbeitsaufnahme eine Lohnsteuerbefreiung wegen Unterschreitung des Mindestbetrags stellst. Zum Lohnsteuerjahresausgleich bist Du dann aber verpflichtet (könnte ja sein, dass Du doch mehr verdienst).
 
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