Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ und Kabel Deutschland

Genau deswegen habe ich auch einen zweiten und dritten Satz geschrieben...
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

Hi Tava,

hatte genau das selbe Problem...Vormieter nix gesagt - Vermieter eh keine Ahnung. Haben ca. 6-7 Jahre umsonst gekuckt.
Als dann mal so ein Kabelheini vorbeigekommen ist hat der zwar so ein bisschen auf dicke Hose gemacht, aber der war dann heilfroh
dass ich den nicht alles abklemmen lassen habe. Heisst ist wahrscheinlich, dass die ab dem bemerken ihre Kohhle dann auch bekommen möchten.

Gruß Chris
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

werkam schrieb:
Die werden die Gebühren nachfordern, evtl kappen sie auch den ganzen Anschluss. Ob sie Dich anzeigen weiss ich nicht, habe noch nie Kabel gehabt bzw illegal genutzt.

Es liegt an KD, den Empfang zu sperren. Dies können sie tun indem sie Filter setzen oder den Anschluss trennen. Der Kunde muss lediglich dem Techniker den Zugang zur Technik gewähren.

Tut KD dies nicht liegt es in ihrer eigenen Verantwortung und nicht in der des Kunden. Ein Kunde muss technisch gar nicht so versiert sein, zu wissen, auf welchem Wege das Signal in der Wohnung empfangen wird. Könnte ja genauso gut per SAT empfangen werden.

Apro pro: Kunde ist sogar das falsche Wort, da man ja kein Kunde ist und keinen Vertrag geschlossen hat. Ohne einen geschlossenen Vertrag kann KD auch nichts fordern. Der Kunde kann nichts dafür, wenn KD ihn zwangsweise beliefert. Oder würdest du auch Zeitschriften Abos zahlen, die man dir ohne Willen zuschickt?
 
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AW: GEZ und Kabel Deutschland

Sicher könnte man im Streitfall so wie du argumentieren - der Empfänger müsse gar nicht wissen, woher sein TV kommt. Dagegen steht aber zumindest hier bereits exemplarisch, dass der Empfänger sich sehr wohl und und zurecht wundert. Vergiss auch nicht, dass es hier um ein Einfamilienhaus geht^^

Und zu deinem "Apro pro": Ich will nicht lügen, aber soweit ich mich spontan erinnere, hat man im vergleichbaren Fall der Stromentnahme das Zustandekommen eines Vertrages bejaht. Und daneben würde auch ohne Vertrag ein Herausgabeanspruch/hier in Form von Wertersatz bestehen.
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

Irgendwie muss der Anschluss ja auch ins Einfamilienhaus gekommen sein, KD legt ja nicht von sich aus in Häuser die Kabel wenn keine Verträge bestehen/bestanden haben, das dürfen sie ja wohl auch nicht ohne die Erlaubnis der Eigentümer?
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

Ich wette der TE ist Mieter und die Kosten zahlt der Vermieter, da nicht umlagefähig?.

Oder es ist in den Nebenkosten mit drin.

Für das TV angebot bezahle ich auch nichts, das läuft bei mir über die Nebenkosten.
 
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NuminousDestiny schrieb:
Für das TV angebot bezahle ich auch nichts, das läuft bei mir über die Nebenkosten.

Schöner Satz... Zahlt Dein Kollege Deine Nebenkosten oder warum zahlst Du fürs TV nichts?

Und sicher sind Kosten des Kabelanschlusses und die Wartung dessen voll Umlagefähig. Der Anschluss dient ja nur dem Mieter. Als Vermieter hat man davon nichts.
 
Das wirst dann schon im Internet (oder wo auch immer) sehen können.

Zum anderen: Mir ging es darum, den Menschen eins zu vermitteln.
Lesen, lesen, lesen. Sich mit den Dingen auseinandersetzen.
Nichts glauben, sondern nachprüfen.
Ein paar Dinge, welche von euch viele bestimmt schon wissen:
- Verträge zum Nachteil DRITTER sind unwirksam, siehe BGB § 138
- Papierform muss unterschrieben werden, siehe BGB § 126
es geht um die Willensbekundung(fehlt beim Strafzettel auch...)
keine Unterschrift = unwirksamer Aufruf zum Zahlen
gibt auch Gerichtsurteile dazu (BGH - 11.04.2013 - VII ZB 43/12
1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003)

Gibt natürlich noch mehr. In meinem Vortrag wird das Ganze alle aufglistet.
Dauer ca. ne Stunde. Am 10. August auf meinem TS3.
IP gibt als PN. :)
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

Ich habe bei uns auch die TV Verträge gekündigt(schaue jetzt über sat) und KD hat angekündigt einen filter zu verbauen damit ich TV nicht mehr schauen kann (abklemmen geht nicht da ich noch Internet über KD beziehe). Nach 2 Monaten kam immer noch niemand und nach dem dritten Anruf habe ich KD gebeten das im kundenkonto zu hinterlegen das von denen keiner kommt. Jetzt ein Jahr später könnte ich immer noch über kabel schauen ^^
 
Wenn es Dir um's Lesen geht, solltest Du auch etwas zum Lesen bieten und nicht Privataudienzen veranstalten. Und über die Frage der Formfehler haben wir nun doch schon mehrfach diskutiert. Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Vertrag zwischen dem Beitragszahler und einem Gläubiger, sondern zwischen staatlichen Organen zur einheitlichen Regelung des Rundfunks. Insofern greifen die formalen Regelungen für Kaufverträge hier auch nicht. Schließlich habe ich auch nie unterschrieben, dass ich Steuern oder den Soli zahlen will und dennoch muss ich zahlen, weil es eben gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was Deine Gerichtsurteile angeht:

BGH - 11.04.2013 - VII ZB 43/12 beschäftigt sich mit Unterschriften von Anwälten
BVerwG 9 C 40.87 beschäftigt sich mit Unterschriften bei Einlegen von Rechtsmitteln zur Abwehr unberechtigter Forderungen
usw.

Diese Seite fasst die Irrtümer von Rechtslaien ganz gut zusammen:

https://eisenfrass.wordpress.com/2013/12/17/das-marchen-von-der-fehlenden-unterschrift/

Zusammenfassung für Lesefaule:

Entgegen der (mal wieder) irreführenden Überschrift handelt es sich aber auch hier wieder um eine Entscheidung, die nicht pauschal für ALLE Schreiben gilt, sondern nur für die Berufungsschrift. Die Entscheidung wird korrekt wiedergegeben, eine Kommentierung durch die Volksbetrüger erfolgt nicht, allerdings ist durch die Überschrift und den Gesamtzusammenhang klar, dass die Deppen auch dies wieder als Beweis sehen, dass nichtunterschriebene Schriftstücke von Behörden unwirksam seien.
 
AW: GEZ und Kabel Deutschland

Richtig, solche Fälle gibt es zu Hauf. Und dort kann KD beim "Kunden" nichts fordern. Der "Kunde" muss nur den Zugang gewähren.

Anders würde es aussehen, wenn du den Filter selbsttätig wieder entfernst.


Sicher könnte man im Streitfall so wie du argumentieren - der Empfänger müsse gar nicht wissen, woher sein TV kommt. Dagegen steht aber zumindest hier bereits exemplarisch, dass der Empfänger sich sehr wohl und und zurecht wundert. Vergiss auch nicht, dass es hier um ein Einfamilienhaus geht^^

Ich garantiere dir, dass in meiner Nachbarschaft (habe selbst ein EFH) 50% der Bewohner über 70 nicht wissen, auf welchem Wege sie ihr TV Signal empfangen, da alles von den Kindern oder Technikern eingerichtet wurde. Meine Oma wüsste es auch nicht.

Und zu deinem "Apro pro": Ich will nicht lügen, aber soweit ich mich spontan erinnere, hat man im vergleichbaren Fall der Stromentnahme das Zustandekommen eines Vertrages bejaht. Und daneben würde auch ohne Vertrag ein Herausgabeanspruch/hier in Form von Wertersatz bestehen.

Strom... k.A. Aber hier geht es eher im ein Abonnement (Pay TV wird gemeinhin so bezeichnet) und das ist vergleichbar mit einer Zeitschrift. Du zahlst einen vereinbarten Betrag und der Anbieter (KD) beliefert dich mit einer Leistung (TV). Umgemünzt auf Zeitschriften:

Wenn dir ein Verlag ohne jegliche Vereinbarung eine Zeitschrift zusendet, so musst du nichts bezahlen - ohne wenn und aber. Was du musst: Du musst dem Verlag die Möglichkeit geben, die Zeitschrift zurück zu erhalten. Dabei musst du sie aber nicht versenden o.ä. sondern sie lediglich zur Abholung bereit halten.

Dies ist aber bei einem Datensignal (TV) nicht möglich. Wenn du nett bist, gibst du KD einen Hinweis, dass sie es versäumt haben den Anschluss zu filtern / deaktivieren. Aber dir ihren eigenen Fehler in Rechnung stellen? Das wird nie und nimmer durchgehen, wenn du nicht von dir aus nachgibst.


Ein Beispiel (wenn auch aus einer anderen Ecke) aus eigener Erfahrung:

Ich habe vor vielen Jahren ein Radio gekauft. Der Händler schickte mir versehentlich das gleiche Produkt zwei mal. Er selbst hätte es wohl nicht gemerkt, aber ich war nett und habe ihn darauf hingewiesen. Da er mir die Versandkosten erst nach Rückerhalt des Radios erstatten wollte und ich nicht einsah, für seinen Fehler in Vorleistung zu treten, teilte ich ihm mit, dass ich es nicht verschicken werde, es ihm aber jederzeit zur Abholung (z.B. durch einen von ihm beauftragten Versanddienstleisters) bereit stehen würde.

Daraufhin hat sich der Händler nie wieder gemeldet und zum Ablauf des Jahres + 3 Jahre ging das Radio in meinen Besitz über.

Nach deiner Theorie hätte er mir ja dafür eine Rechnung stellen können :)
Aber es war sein Fehler und ich hatte meine Pflicht mit der Bereitstellung zur Abholung erfüllt. Wurde mir damals sogar durch einen Juristen, den ich kannte, bestätigt.
 
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Kopp-Verlag, da klingelt was. Ach ja: "Der Verlag vertreibt Bücher und weitere Publikationen über politische Themen und bewegt sich mit seinen Veröffentlichungen im Bereich der rechten Esoterik, der Pseudowissenschaft und der Verschwörungstheorien." Wenn du ernstgenommen werden willst, solltest du deine Quellen sorgfältiger aussuchen.
 
Evil E-Lex schrieb:
Kopp-Verlag, da klingelt was. Ach ja: "Der Verlag vertreibt Bücher und weitere Publikationen über politische Themen und bewegt sich mit seinen Veröffentlichungen im Bereich der rechten Esoterik, der Pseudowissenschaft und der Verschwörungstheorien." Wenn du ernstgenommen werden willst, solltest du deine Quellen sorgfältiger aussuchen.

Das heißt, die Informationen die dort zu lesen sind, sind falsch?
Glaube ich nicht.

Und wenn du Quellen meinst, sag doch gleich, dass du nur die Quellen meinst,
welche "Regierungstreu" sind... :rolleyes:
 
Jetzt muss nur noch jemand "Lügenpresse" rufen, dann ist die Diskussion am Ende. ;)

Aber bei diesem Thema bin ich voll bei Dir, Pure Existenz, ohne Argumentation eine Quelle aufgrund ihres Rufs zu diskreditieren, ist ein richtig schlechter (und fauler) Diskussionsstil.
 
Pure Existenz schrieb:
Warum unterschreiben die Herren nicht?
Weil sie sich aus der Verantwortung/Haftung nehmen!

Du hast wohl noch nie einen Bescheid bekommen, sei es zu Müll oder Abwasser, von der Krankenkasse oder einfach ein Bußgeldbescheid. Wer bitte schön soll die alle unterschreiben? Zack zack werden die maschinell erstellt und gut ist. Wie steht es doch so schön in § 37 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz: "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen."

Und eine fehlende Unterschrift nimmt auch keine Behörde aus der Haftung.

Pure Existenz schrieb:
ps.: http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Zahlungsverweigerern-blueht-article14055951.html
Der Abschnitt Recht für Klarheit ganz unten ist aber sehr dubios.

Eine Chance gebe ich dir noch, was ist daran dubios?
 
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Lionel Hutz schrieb:
Eine Chance gebe ich dir noch, was ist daran dubios?

Zitat:
Ein Trost für langjährige Schwarzseher:
Für den Zeitraum vor 2013 werden sie nicht mehr belangt.
Die gut 430 Euro für die letzten beiden Jahre dürften allerdings schon genug schmerzen.


Wenn alles doch rechtens bzw. es wie eine Steuer ist, warum kommen die Leute davon?
Wenn jetzt immer noch nichts auffällt, dann mache es wie in Matrix:
Unwissenheit ist ein Segen! Bester Satz der Filmgeschichte (ok, gibt noch mehr xd).
 
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Weil der neue Vertrag erst ab dem 01.01.2013 gilt. Das wurde ja mit Absicht so gemacht, für alles vorher müsste man den Schwarzsehern ja nachweisen, dass sie schwart gesehen haben. Ab dem 01.01.2013 ist es pflicht und man muss nichts nachweisen.
 
Pure Existenz schrieb:
Das heißt, die Informationen die dort zu lesen sind, sind falsch?
Glaube ich nicht.
Nein, das Paul und Ferdinand Kirchhof Brüder sind ist offensichtlich. Das aber ausgerechnet diese Konstellation dazu führte, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt wurde, halte ich für zu weit hergeholt. Das Verfassungsbeschwerden abgelehnt werden ist der Normalfall (nur knapp 2,5% aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen). Im übrigen werden Verfassungsbeschwerden von Kammern entschieden, die mit drei Richtern besetzt sind. Eine alleinige Entscheidung von Ferdinand Kirchhoff zu Gunsten seines Bruders ist daher ausgeschlossen. Gerhard Wisnewski ist ein bekannter Verschwörungstheoretiker und das merkt man an seinem Artikel. Anstatt das konkrete Geschehen zu beurteilen, wird hier ein Zusammenhang konstruiert der schlicht nicht vorhanden ist.

Es gibt inhaltlich viel am Beitragsservice und dem System der öffentlich-rechtlichen Sender zu kritisieren. Es besteht aber keine Not und es tut der Sache nicht gut, sich dabei auf Verschwörungstheorien zu stützen.
 
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