pushorfold
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 1.543
Hallo, ich hab eine Frage.
Es gibt zwei Häuser, die hintereinander stehen.
Haus A (das vordere) und Haus B (das hintere).
Die Gas und Wasserleitung war immer im Haus A, dass an der Straße steht, das hintere Haus, Haus B hat sich die Wasserleitung mit Haus A geteilt und hat keine Gasleitung, sondern alles elektrisch (Elektroheizung etc.).
Jetzt will Haus B eine eigene Wasserleitung und gleichzeitig auch eine eigene Gasleitung legen.
Das Problem ist, man müsste den kompletten Boden der mit Steinen verlegt ist vom Grundstück von Haus A aufbuddeln.
Brauch Haus B dafür von Haus A eine Erlaubnis (mündlich? schriftliche?), oder darf Haus B einfach eine Firma beauftragen die es dann einfach so macht?
Wer haftet für Schäden wenn z.B. der Boden / die Steine nicht mehr so verlegt werden wie sie vorher waren, oder beschädigt werden? Oder wenn der Boden nach 1-2 Monaten absackt?
Haus B oder die Firma?
Es gibt zwei Häuser, die hintereinander stehen.
Haus A (das vordere) und Haus B (das hintere).
Die Gas und Wasserleitung war immer im Haus A, dass an der Straße steht, das hintere Haus, Haus B hat sich die Wasserleitung mit Haus A geteilt und hat keine Gasleitung, sondern alles elektrisch (Elektroheizung etc.).
Jetzt will Haus B eine eigene Wasserleitung und gleichzeitig auch eine eigene Gasleitung legen.
Das Problem ist, man müsste den kompletten Boden der mit Steinen verlegt ist vom Grundstück von Haus A aufbuddeln.
Brauch Haus B dafür von Haus A eine Erlaubnis (mündlich? schriftliche?), oder darf Haus B einfach eine Firma beauftragen die es dann einfach so macht?
Wer haftet für Schäden wenn z.B. der Boden / die Steine nicht mehr so verlegt werden wie sie vorher waren, oder beschädigt werden? Oder wenn der Boden nach 1-2 Monaten absackt?
Haus B oder die Firma?