Semper Fidelis
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 437
Hallo Forum!
Wie bereits im Titel steht, habe ich eine Frage bzgl. der Pflichten einer Person (>18 Jahre), die die Aufsicht für einen Gast (16 oder 17 Jahre) auf einer Veranstaltung übernimmt. Ist es der Aufsichtsperson (also der erziehungsberechtigten Person) grundsätzlich untersagt während der Veranstaltung branntweinhaltige Getränke zu trinken?
Da ich Teil des Organisationsteams unserer Jahrgangsstufe bin, stellt sich nämlich die Frage, ob wir Ü18 Gästen mit Aufsichtsübertragung den Zutritt zur "Ü18" Bar gewähren dürfen.
Ich werde mich morgen auch noch beim Jugendamt/Landratsamt erkundigen, wie die ganze Sache aussieht Wollte nur schon mal im Voraus eure Meinung dazu hören
Wie bereits im Titel steht, habe ich eine Frage bzgl. der Pflichten einer Person (>18 Jahre), die die Aufsicht für einen Gast (16 oder 17 Jahre) auf einer Veranstaltung übernimmt. Ist es der Aufsichtsperson (also der erziehungsberechtigten Person) grundsätzlich untersagt während der Veranstaltung branntweinhaltige Getränke zu trinken?
Da ich Teil des Organisationsteams unserer Jahrgangsstufe bin, stellt sich nämlich die Frage, ob wir Ü18 Gästen mit Aufsichtsübertragung den Zutritt zur "Ü18" Bar gewähren dürfen.
Ich werde mich morgen auch noch beim Jugendamt/Landratsamt erkundigen, wie die ganze Sache aussieht Wollte nur schon mal im Voraus eure Meinung dazu hören