Abmahnung 12 Years a Slave von piratebay.se heruntergeladen

oelchenpoelchen

Lt. Commander
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Sich einen Anwalt aus dem Fach nehmen. Vielleicht schafft er es, die Forderung zu mindern.

Und vielleicht noch einen Computerkurs an der VHS empfehlen. Torrents sind transparent / nachverfolgbar usw. Das sollte jedem Nutzer des System bewußt sein.
 
Vielleicht. Liegt am Dozenten und den eigenen Fragen und Interessen.
 
Auf alle Fälle im Netz nach einer abgeänderten Unterlassungserklärung suchen und nicht die unterzeichnen welche von den abmahnenden Anwälten mitgeschickt wurde.

Eventuell selbst dort anrufen und versuchen die Forderung zu drücken, Ratenzahlung vereinbaren etc. Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, kommt sie höchstens teurer raus, oder im besten Fall gleich teuer, dann geht halt der eingesparte Betrag vom Abmahnanwalt für den eigenen Anwalt drauf.

Alternativ, nicht reagieren und fleissig Abmahnkosten sammeln bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dem dann wiedersprechen und abwarten ob man verklagt wird. Wenn dann stattdessen weiter gebettelt wird, dass man doch bitte zahlen möge ...naja:evillol: (Dies ist alleridings eher was für die Leute die sich nichts vorzuwerfen haben)

Gruß Killa
 
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Kann man bei z.B. http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ runterladen.

Somit gibt man die geforderte Unterlassungserklärung ab - was auch wichtig ist - verpflichtet sich aber nicht zur freiwilligen Zahlung der geforderten Summe.

Definitiv nicht zahlen. Ansonsten einfach bei Abmahnwahn reinlesen ...
 
Schick deine Freundin zur Verbraucherzentrale. Dort kann man eine Urheberrechtsberatung von einem Anwalt kostengünstig (in NRW 80€) bekommen, was eine außergerichtliche Vertretung beinhaltet.
 
Habe sowas auch schon hinter mir. Mein Rat: Keinen Anwalt einschalten. Der kostet nur nochmal extra.

Man hat nur drei Möglichkeiten:

* Aussitzen und mit Risiko abwarten
* Widersprechen und mit Risiko abwarten
* Modifizierte UE abgeben und bezahlen.
 
Also die modifizierte UE wird ja gerade um den Absatz "ich zahle freiwillig ..." korrigiert. Somit muss man bei Abgabe der mod. UE nichts zahlen.
 
_killy_ schrieb:

Das ist dasselbe wie "Widersprechen und mit Risiko abwarten".

Die abmahnende Partei hat das Geld nicht und man kann innerhalb eines Dreijahresfensters der Adressat einer Zivilklage werden. Mit einer modifizierten UE schafft man die Forderungsposten nicht aus der Welt.

Das einzige was dem Anwalt fehlt, ist der rechtsgültige Titel. Und ob er sich den tatsächlich holen wird: Risiko.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Die Rechtsfolgen sind andere, wenn man die modifizierte Unterlassungserklärung nicht abgibt.

Weiterhin wollte ich dich nur soweit korrigieren, dass die Abgabe einer mod UE nicht zwingend die Bezahlung der Forderung zur Folge hat. Deshalb nennt es sich ja auch modifiziert - der Passus dass man freiwillig die geforderten 500€ - 1.000€ bezahlt wird herausgenommen.

Gibt man die mod. UE ab, bleibt den Abmahner nur die Klage vor Gericht - machen die Wenigsten. Ansonsten steht auch alles sehr ausführlich bei den o.g. Link was man zu beachten hat, welche Folgen resultieren können.
 
Es gibt verschiedene Anwälte im Netz, die so Pauschalangebote von ca. 150 EUR pro Abmahnung veranschlagen. Die handeln dann auch in der Regel den Abmahnbetrag etwas runter, viel Geld sparen wirst du da aber nicht. Du kannst natürlich auch selbst Kontakt mit der Abmahnkanlzei aufnehmen und versuchen etwas besseres herauszuhandeln, aber dann solltest du das juristisch begründen können.

Einen Anwalt zu beauftragen ist vermutlich die bequemste Lösung. Du kannst natürlich die Sache auch aussitzen und hoffen, dass da garnix passiert. Das ist immer so eine Risiko Nutzung Abschätzung.
 
@ Bulasan, das macht dann ja wirklich keinen Sinn, da kann er dann wirklich besser zur Verbraucherzentrale gehen. Kostet dann halt 80 € und dann ist im Endeffekt normalerweise alles erledigt...
 
Hab ja auch nicht gesagt,d ass es viel Sinn macht. Du hast halt den Vorteil, dass du dich um nichts kümmern musst. Gerade bei sehr hohen Abmahngebühren lohnt es sich dann schon, wenn der Anwalt das runterhandelt.

Was die Verbraucherzentrale angeht, da weiß ichehrlich gesagt überhaupt nicht was die da machen soll. Das ist ja wohl kaum ein Thema von Verbraucherschutz, wenn es um eine urheberrechtliche Verletzung geht.
 
Der Abmahner hat eine IP-Adresse zu einer bestimmten Uhrzeit, der Abmahner versucht also über den Internet-Provider herauszufinden welcher Internet-Anschluss zu einer bestimmten Uhrzeit die jeweilige IP-Adresse hatte. Den IP-Adressen sind im normalfall geleast und ändern sich im normalfall regelmäßig.

Ein kleiner Tipp bei solchen Geschichten. Aber ein wenig musst du auch nachdenken und googlen.

Wie lange dürfen Zugriffsinformationen (IP-Adresse, Uhrzeit, Datum usw.) vom Internet-Provider gespeichert werden?
Wie viel Zeit hast du um die Forderungen des Abmahners zu erfüllen?
Wie lange dauert es bis der Abmahner die Daten vom Internet-Provider erneut beantragt hat?
Was ist wenn der Internet-Provider keine Zugriffsinformationen von dem Tag an dem die Tat begangen wurde mehr hat?

Da ich kein Anwalt und auch sonst keine Ahnung von solchen Sachen habe solltest du einen Anwalt einschalten ist die beste Lösung, sollte auf sowas spezialisiert sein.
Die meisten Anwälte können dir auch schon im vorraus Sagen ob sich da was machen lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du denn "erneut beantragen", wenn offensichtlich der Anschlussinhaber schon ermittelt ist?
 
Nur weil jemand dich verdächtigt heißt das nicht dass er dir auf Anhieb einen Beweis liefert.

In den Brief wird sowas stehen wie: Ihnen wird vorgeworfen am Datum einen Titel von der Firma, Illegal von Anbieter runtergeladen zu haben.
Da steht aber vermutlich nicht dass Sie deine IP Adresse zu Datum und Uhrzeit über den Provider mit Dir in Verbindung bringen.

Also darf man selbstverständlich fragen welche Beweise der Abmahner denn hat, dir soetwas vorzuwerfen.
Wie gesagt, das ganze sollte man vorher mit einem Anwalt besprechen der sich in solchen Fällen auskennt, ansonsten kann soetwas auch schnell nach hinten losgehen.
 
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