GTX 760 zum zweiten mal defekt.

H

heiligerbimbam8

Gast
ich habe am 05.09.2013 bei einem online Händler eine GTX 760 für 250 Euro erworben. Anfangs war schon ein leichtes Fiepen beim Spielen wahrzunehmen. Vermutlich Spulenfiepen. Mit der Zeit wurde es jedoch immer lauter und penetranter. So das ich am 10.03.2014 die Grafikkarte mit bitte um Reparatur zum Händler einschickte. Der Hersteller lehnte zuvor meine Reparaturabfrage ab, da diese für Endkunden keine Reparatur etc anbieten. Das würde nur über den Verkäufer gehen.

Als ich dann wochenlang nichts von meinem Händler gehört habe, habe ich dort angerufen um den aktuellen Status zu erfragen. Dort wurde mir mitgeteilt das der Hersteller die Grafikkarte ausgetauscht hätte, und ich eine neue vom Hersteller bekomme. Wie dem auch sei, nach 1 Monat und 5 Tagen kam die "neue" Grafikkarte bei mir an.

Wie ich sofort feststellen musste, war dies defintiv keine "neue" Grafikkarte wie am telefon versprochen, sondern es handelt sich um eine stark gebrauchte. Der optische Zustand war um einiges schlechter, als die, die ich eingeschickt hatte. Farbe fehlte teilweise an den Lüftern etc. Aber damit hätte ich noch leben können.....

Als ich die "neue" Grafikkarte eingebaut habe, ist mein PC in unregelmässigen Abständen eingefroren oder hat solche schönen Bilder angezeigt:

- bild entfernt -

Nein, der Monitor ist nicht defekt, sonst könnte ich auch nicht gerade diese Nachricht verfassen. ;-) Demnach haben ich schon wieder eine defekte Grafikkarte erhalten, super. Ich habe also die "neue" Grafikkarte am 15.04.2014 wieder zum Händler eingeschickt und Zeitgleich eine E-Mail inklusive Beweisfoto verschickt, mit der bitte mir den Zeitwert zu Erstatten. Dieser ging jedoch garnicht auf meine Anfrage ein, und antwortet nur mit einem Standard-Textbaustein von wegen "bitte einschicken, wird wieder repariert".

Ich frag mich jetzt, was ich tun kann? Es kann doch nicht sein das ich etwas für 250 Euro kaufe (für mich ist es viel Geld!) und ich im endefekt Monatelang nichts habe zum zocken und obendrein Wertverlust erleide. Kann ich den Verkäufer bzw. Händler nicht wenigstens zur einer Gelderstattung gemäß dem Zeitwert zwingen? Ich möchte nicht schon wieder über 1 Monat warten, in der Hoffnung mal etwas richtig funktionierendes für mein Geld zu erhalten! Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
nein kannst du nicht.
der Händler darf 2x nachbessern.

Es kann doch nicht sein das ich .... ... im endefekt Monatelang nichts habe zum zocken
äh doch!
Zocken ist kein Grundrecht.
wenn du keine Ausfallzeiten erleiden willst, Kauf dir zwei PCs
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
nein kannst du nicht.
der Händler darf 2x nachbessern.

Falsch, der Händler darf 2x reparieren, wenn er einen Ersatz liefert und dieser auch defekt ist, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich (Quelle: http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-3

Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.
 
Wie Methadron richtig geschrieben hat, kann der Verbraucher bei einem erneuten Defekt, an der Ersatzlieferung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hier muss allerdings geklärt werden, auf welcher Grundlage die Karte getauscht worden ist. Sprich Herstellergarantie oder Gewährleistung.
Am besten ist dies vom Reparaturbericht/Lieferschein zu erkennen.
 
methadron und Ribery88:
Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir doch sehr weiter! Auf dem Reparaturbericht steht leider nur, dass der Serviceparner aus Holland den "Artikel" ausgetauscht hat, wie der Artikel heißt und halt alle anderen Daten wie z.B. die neue und alte Seriennummer der Grafikkarte. Ich kann daher leider nicht erkennnen, ob es sich jetzt um die Herstellergarantie oder um die Gewährleistung handelt? Würde das mein Recht auf Gelderstattung den beeinflussen? Ich würde sonst noch heute ein Fax an meinem Händler schicken, mit dem genannten Passus von der Verbraucherschutzzentrale mit einer 14 tätigen frist zur Gelderstattung.

emeraldmine:
Ja, habe ich. Ich weiß nur nicht was das für eine Rolle spielen soll, denn die erste Grafikkarte lief ja (abgesehen vom Pfeifgeräusch) auch monate lang ohne Bildfehler etc.
 
Das spielt eine wesentliche Rolle.
Bei der Gewährleistung kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten,
Bei der Herstellergarantie kannst du nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Garantiebedingungen dies
zulassen.
 
Da auf dem Schrieb davon nichts steht, gehe ich davon aus es unter der Gewährleistung läuft. Dem Händler habe ich soeben ein Fax mit dem Passus und 14-tägiger Frist zugeschickt. Mal sehen ob ich mein Geld wieder bekomme.
Ergänzung ()

methadron und insbesondere Ribery88:
Vielen Dank für eure Hilfe! :schluck::daumen: Ich habe soeben eine Antwort von meinem Händler auf mein gestriges Fax erhalten.
Dieser bestätigt mir eine Erstattung des Kaufpreises, jedoch wurden die Versandkosten (4,99 €) und der "Bezahlartzuschlag" (7,20 €) abgezogen. Ob das soweit rechtens ist, weiß ich allerdings nicht. Insgesamt habe ich bezahlt 252,08 Euro. Erstattet wird mir 239,89 Euro.

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihr Fax.

Aufgrund Ihrer Rücksendung haben wir seitens des Herstellers eine
Gutschrift in Höhe von 202,76 € erhalten, welche Ihnen heute automatisch
erstattet wurde. Eine Gutschrift in Höhe der Differenz von 37,13 € zum
Kaufpreis der Grafikkarte im Wert von 239,89 € wurde nun ebenfalls
erstellt und wird Ihnen separat erstattet.

Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller
Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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