Erbe ausgeschlagen trotzdem Nebenkosten bezahlen ?

Lightshow

Lieutenant
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Hallo guten Tag mein Erzeuger ist letztes Jahr verstorben, ich hatte nie Kontakt zu dem Mann und habe deshalb auch das erbe ausgeschlagen, habe ich natürlich auch schriftlich (Notariell) bestätigt bekommen.

Kam nun eben von der Arbeit heim und es lag eine Nebenkosten Abrechnung im Briefkasten, von der Wohnung in der mein Erzeuger gewohnt hat.

1160,- € sind zu zahlen für denn Zeitraum von Januar bis Mai 2013.


Habe jetzt schon versucht öfter bei denen Anzurufen aber dauernd besetzt.


Da ich das Erbe ja ausgeschlagen habe muss ich diese doch nicht zahlen oder ?


MFG
 
Wer das Erbe auschlägt, bekommt keine Kohle übernimmt aber auch keine Verpflichtungen (abgesehen von Beerdigungskosten)
Wenn man doch für alles aufkommen müsste dann bräuchte man es ja auch nicht ausschlagen ;)
 
Die müssen sich an den rechtmässigen Erben wenden. Das dürfte hier der Staat sein. Also du brauchst bei Ausschlagung nicht bezahlen für Verbindlichkeiten aus Verträgen die deine Erblasser abgeschlossen haben.

Allerdings solltest du dich an dem Erbe oder Diensten auch nicht verbotenerweise bereichert haben oder es versucht haben. Das wäre strafbar. Wie immer ist der Einzelfall zu betrachten.

Ganz interessant wäre zu wissen wie die zu deiner Adresse kamen? Hast du die Wohnung abgemeldet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Lightshow schrieb:
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das erbe ausgeschlagen, habe ich natürlich auch schriftlich (Notariell) bestätigt bekommen.
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lag eine Nebenkosten Abrechnung im Briefkasten, von der Wohnung in der mein Erzeuger gewohnt hat.
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Da ich das Erbe ja ausgeschlagen habe muss ich diese doch nicht zahlen oder ?
...
Das du das Erbe ausgeschlagen hast weiß doch nicht jeder direkt automatisch der eine offene Forderung hat.
Der Notar fängt doch nicht an alle möglichen Leute zu suchen, die noch eine offene Forderung haben, um diese über die Ablehnung des Erbes zu informieren.
Schick denen einfach eine Kopie des notariellen Schreiben über die Ablehnung des Erbes und gut ist.

Grüße Tomi
 
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