Kündigung und Abfindung

MurDOC-TX

Cadet 1st Year
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Juli 2014
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Ein guter Freund von mir ist zum Monatsende fristgerecht und ordentlich gekündigt worden.
Daher hatte er ein paar Fragen über die wir diskutiert haben und keine hundertprozentigen Antworten fanden, daher dachte ich mir ich stell sie mal hier im Forum.
Zur Situation: Mein Freund war 4 Jahre und 6 Monate bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Mehrere Einsätze aber halt durchgehend bei der Leihbude beschäftigt. Was er und ich wissen wollen wie sieht es nach so einer Zeit mit einer Abfindung aus ?
Er ist 35 Jahre alt und hatte zuletzt ein Gehalt von 2300 Euro Brutto.

Und wenn ich eine Rechtsschutz Versicherung fur den Bereich Berufliches habe kann ich die für eine Abfindungsklage in Anspruch nehmen ?
 
Wenn eine Rechtsschutzversicherung für Beruf vorhanden ist, dann bitte dort anrufen. Die helfen dir sicher besser weiter als wir. Auch was den Leistungsumfang der Versicherung betrifft. (aber ja - normalerweise schliest man eine Rechtsschutz für Arbeit gerade wg. Kündigungsschutzklagen ab)
 
Bitte zu beachten, das bei Kündigungsschutzklagen sehr strikte und kurze Einspruchszeiten gelten. Daher: Bitte schnell - und bitte nur beim Rechtsanwalt. Wir dürfen hier eh keine Rechtsberatung geben.
 
Warum wurde er gekündigt? Betriebsbedingt? (=> d. h. keine Arbeit da)
Falls keine Arbeit da ist, hat die Zeitarbeitsfirma sich entsprechend zu bemühen neue Arbeit für ihn zu finden, da kann Sie nicht schwups einfach kündigen.

Insofern kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, welche dann mit einem Vergleich enden dürfte.
=> Ab zu einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.Klage muss mW. innerhalb von 3 Wochen erhoben werden (nicht hinhalten lassen!)
 
ordentlich und fristgerecht?
warum dann eine Abfindung?
es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, auch wenn man das gerne glaubt. Diese wird meist im Rahmen eines Vergleichs gezahlt, wenn die Kündigung anfechtbar ist/scheint.

Ob das so ist, können wir hier nicht beurteilen (Kündigungsgrund? Hintergründe?) und dürfen gleichfalls nicht beraten.

Aber deine RSV wird nicht für die Kündigungsschutzklage deines Freundes zahlen ;)
 
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich erst einmal nicht.

Interessant wäre die Frage, warum gekündigt wurde?
Bei betriebsbedingter Kündigung kommt dann nämlich die Betriebsgröße ins Spiel, denn ab einer bestimmten Größe muss bei betriebsbedingten Kündigungen nach Sozialauswahl gekündigt werden.

In solchen Fällen benutzen Unternehmen von sich aus gern das Mittel Abfindung, um Mitarbeiter, die sie nach Sozialauswahl behalten müssten, aber eigentlich nicht mehr behalten wollen, zum Verlassen des Unternehmens zu 'motivieren'

Außerdem kommt das Thema Abfindung ins Spiel, wenn eine Kündigung rechtlich anfechtbar ist.
Das bitte mit einem Anwalt (schnell, es sind sehr kurze Fristen) klären und ggf. gegen die Kündigung klagen.
Dies sind die Fälle, in denen dann manchmal eine Abfindung 'rausspringt'
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist ja eher ob es wirklich eine ordentliche und fristgemäße Kündigung war. In der Regel kenne ich das von Leiharbeitsfirmen nur so, dass die eh nur befristete Verträge abschließen, die dann auf den jeweiligen Einsatzzeitraum beim Endkunden beschränkt sind. Wenn dein Kumpel tatsächlich einen unbefristeten Vertrag bei einer Leiharbeitsfirma hat, dann kann es nur eine Kündigung aus wichtigem Grund oder eine betriebsbedingte Kündigung gegeben haben. Gegen diese Kündigung kann er jetzt Einspruch einlegen, wenn er der Ansicht ist, dass diese ungerechtfertigt ist. Wenn man sich dann einigt, kann es eine Abfindung geben, muss es aber nicht.

Zu beachten ist, dass man ja bei dem Einspruch der Kündigung widerspricht, d.h. im worst case ist er weiter bei der Firma angestellt.
 
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