Abmahnung Zwischenvermieter

od-boy

Ensign
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Nov. 2007
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Hallo,

man hat vom Juni - August in einer Wohnung zur Zwischenmiete gewohnt. Das bereits vorhandene Internet wurde einfach vom Hauptmieter weiterverwendet, ohne weitere Erklärungen oder sonstige Vereinbarungen. Im Vertrag wurde lediglich erwähnt, dass das Internet in der Gesamtmiete enthalten ist.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war dem Zwischenmieter nicht bekannt, dass der Nachbar auch das Internet vom Zwischenvermieter via WLAN (WPA2 verschlüsselt) verwendet. Anfang August hatte sich der Zwischenvermieter gewundert, warum seine Videounterhaltungen immer von schlechter Qualität waren und hatte herausgefunden, dass ein weiterer (damals noch unbekannt) Nutzer im Netzwerk aktiv war. Dies wurde dem Zwischenvermieter mitgeteilt und in Frage gestellt, ob dies richtig sei. Dieser sagte, dass der Nachbar seine Erlaubnis hat, sein WLAN mitzunutzen und alles richtig sei.

Ende September schrieb der Zwischenvermieter dem damaligen Zwischenmieter via Email, dass er eine Abmahnung über einen illegalen Download aus einer Tauschbörse erhalten habe und fragte den Zwischenmieter, ob er dies getan hätte. Dieser beneinte dies mit höchster Gewissheit.

Fast zwei Monate später schrieb der Zwischenvermieter wieder dem Zwischenmieter, dass er sich an einen Anwalt gewandt hat und dieser soll eine Empfehlung ausgesprochen haben, dass der Zwischenmieter auch eine (modifizierte) UE an den Abmahnanwalt abgeben soll. Den Nachbar hat er gar nicht erwähnt. Der Zwischenvermieter hat argumentiert, dass der Zwischenmieter damals in seiner Wohnung gewohnt hatte etc. (und er selbst ja nicht in der Wohnung sein konnte usw.)

Wie ist hier die Rechtslage? Muss der Zwischenmieter eine UE abgeben? Was ist mit dem Nachbar, muss er auch eine UE abgeben oder etwas unternehmen? Es ist doch die Verantwortung des Zwischenvermieters, wenn er sein Internet dem Nachbarn und Zwischenmieter zur Verfügung stellt? Was sollte der Zwischenmieter machen?


Danke und Grüße
 
eigentlich ist der zwischenmieter raus. denn die mahnung gilt nur gegenüber dem anschlussinhaber. dieser haftet auch für schäden durch 3. wenn sein nachbar illegal was runtergeladen hat, so haftet ebenfalls der anschlussinhaber. da der zwischenmieter nicht anschlussinhaber ist, sollte er eigentlich schön raus sein.
 
Das versteht man. Aber der Zwischenvermieter kann ja nachweisen, dass er zu diesem Zeitraum gar nicht in der Wohnung war und somit logischerweise als (direkter) Täter rausfällt... oder greift hier die Anschlussverantwortung über? Gibt es hierfür klare Gesetze etc.?
 
du müsstest mal googlen. es gibt da dutzende urteile zu. klar kann der anschlussinhaber sagen, nee das war ich nicht. dann muss er das aber beweisen. und wenn er schon die modifizierte UE abgegeben hat, hat er es ja quasi akzeptiert... wenn der nachbar das war, dann wird das wahrscheinlich eh nie rauskommen, weil der ja schweigt, bzw. net gefragt wird.
 
Urteile dazu gibt es immer wieder: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/19/ein-urteil-zum-abheften/

Wenn schon den Anschlussinhaber mit seiner erwiesenen Abwesenheit raus und die Anschlussinhaberhaftung derart eingeschränkt ist, dann wird nicht weniger Gutes für den Zwischenmieter und Nachbarn als reine Nutzer gelten. Übrigens wundere ich mich darüber, wie zügig die Abmahnung kam - hat der Zwischenmieter schon geprüft, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung auch wirklich im Mietzeitraum stattfand?

Ich würde als Nichtabgemahnter auch wohl kaum eine UE abgeben 0o Aber wenn der Herr Anwalt das meint, im Einzelfall mag was dran sein, sollte er doch auch noch etwas mehr dazu sagen können?
 
Ob man in der Wohnung war oder nicht ist völlig egal, da das keinerlei Beweis da stellt. Ein Download kann auch laufen wenn man nicht zu hause ist.

Und mit einer mod UE akzeptiert man nicht die Schuld, man sagt nur das man den Verstoß in Zukunft nicht begehen wird. Darum ja mod UE.

Der Vermieter muss jetzt eigentlich nur noch abwarten und ggf gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dann sollte ruhe sein.
 
Das ist nicht völlig egal; im Fall des Vermieters geht es auch nicht um eine nur kurze vorübergehende, sondern dauerhafte Abwesenheit.

Wie lange dauert es eigentlich, bis ein zu überprüfender Beitrag freigegeben wird, bzw wird man über eine Ablehnung informiert? Hatte einen Beitrag mit Link zu einem Rechts-Blog versehen bezüglich eines neuen Urteils des AG München. Die Anschlussinhaberin konnte sich auf ihre Abwesenheit berufen; ihre Haftung als Anschlussinhaberin hat sich auch als nicht sehr weitgehend herausgestellt.
 
Der angebliche Download soll am 23.08. stattgefunden haben, was also im Mietzeitraum des Zwischenmieters (Juni-August) lag. Natürlich hat man schon lange im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht, aber es ist so ähnlich wie es hier mittlerweile ist: Der eine sagt, dass der Anschlussinhaber verantwortlich ist, dann gibt es wiederum andere, die sagen, dass die Anschlussinhaberhaftung durch dessen Abwesenheit stark eingeschränkt ist und der Zwischenmieter + Nachbar dran sind... Was sollte der Zwischenmieter jetzt am besten machen?

Ich habe mir den verlinkten Fall durchgelesen... wenn es zu einer Gerichtshandlung kommen sollte (was man aber nicht glaubt), müsste ja der Zwischenvermieter die Gerichtskosten tragen. Hat dieser dann ein Recht diese Kosten auf den Zwischenmieter und Nachbarn aufzuteilen bzw. dies rechtlich zu verlangen oder ähnliches?
 
Nur meine persönliche Einschätzung; ich bin kein Experte für das Thema:

Der potenziell Schadensersatzpflichtige (auf den man ja gerade deshalb auch mit der Abmahnung zugeht) ist grundsätzlich nur der, der den Schaden schuldhaft verursacht. Daneben gibt es wohl so etwas wie eine verschuldensunabhängige Haftung für Anschlussinhaber, die aber dann nicht greift, wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass er für die Verletzung unmöglich selbst verantwortlich sein kann.

Demnach dürfte der Vermieter raus sein, soweit er seine Abwesenheit beweisen kann. Von den beiden in Frage kommenden weiteren Personen ist der Verletzer nicht eindeutig auszumachen - man kann keinen von ihnen einzeln und auch nicht beide gemeinsam haften lassen, auch wenn klar sein sollte, dass definitiv einer der beiden der Verursacher wäre.

Die Gerichtskosten zahlt erst mal, wer den Prozess anstrengt. Ersatz bekommt er dann von dem, den das Gericht zur Kostentragung verurteilt; natürlich eher der Prozessverlierer. Den Prozess, der gegen den Anschlussinhaber geführt würde, verliert der Abmahner wahrscheinlich und trägt dafür auch die Kosten. Gegen die anderen Personen müsste er eigene Prozesse führen, die spielen in den ersten Prozess gar nicht rein; an diesen eigenen Prozessen wiederum ist auch der Vermieter nicht beteiligt. Es kommt somit gar nicht zu der Situation, dass der Vermieter Kosten weitergeben müsste.

Soweit ich das richtig überblicke, sind Prozesse gegen die beiden anderen Personen noch sehr viel unwahrscheinlicher, als bereits ein Prozess gegen den Vermieter unwahrscheinlich ist (aber nicht unmöglich).

Wie gesagt, nur meine schludrige Einschätzung der Lage; vielleicht bringen sie ja auf die richtigen Gedanken.
 
Also momentan sieht es so aus, dass Zwischenvermieter da erstmal den Kopf hinhalten muss. Der kann natürlich versuchen das Thema auf den Zwischenmieter bzw. den Nachbarn abzuwälzen, aber das ist eine Sache für sich. Als Zwischemieter bzw. Nachbar gibt es ja erstmal überhaupt keinen Grund eine UNterlassungserklärung abzugeben. DIe sind ja von der Abmahnung nicht betroffen.

Glaub der Zwischenvermieter wird noch eine Weile hier fluchen, wenn nicht der Mieter bzw. Nachbar irgendwas gestehen.
 
Fast zwei Monate später schrieb der Zwischenvermieter wieder dem Zwischenmieter, dass er sich an einen Anwalt gewandt hat und dieser soll eine Empfehlung ausgesprochen haben, dass der Zwischenmieter auch eine (modifizierte) UE an den Abmahnanwalt abgeben soll.
Weil er den ja anscheind schon genommen hat. Wenn ich keine Ahnung von der Thematik habe, würde ich prinzipiell auch eher zu einem Anwalt gehen der sich mit dem Thema Filesharing Abmahnung auskennt. Kostet in der Regel so pauschal 150-200 EUR. Ist auf jeden Fall besser als sich allein in einem Forum Rechtshilfe zu suchen :-)
 
Naja, ich hatte auch mal eine Abmahnung bekommen und da war es für mich besser mich in Foren beraten zu lassen. Denn dadurch hatte ich nur 55cent kosten für einen Brief.

Daher ist es nicht in jedem Fall besser gleich zum Anwalt zu rennen. Oft genügt eine kurze suche bei Google. Anwalt braucht man erst vor Gericht.
 
Also wenn ich mich mit der Materie nicht auskenne, dann würde ich erstmal auch nicht auf das hören, was irgendwelche Nerds in einem Forum sagen. :-) Insofern macht es durchaus Sinn als Laie mal den Anwalt aufzusuchen, da sowas schnell teuer werden kann, wenn du eine Unterlassungserklärung unmodifziert unterschreibst und dein Sohn fleißig weiter saugt.
 
Darum informiert man sich ja. Eine mod. UE findet man problemlos vorgefertigt und muss nur noch die abgemahnten Sachen einsetzen.
Nichts anderes macht der Anwalt auch. Nur das der halt Geld dafür verlangt.
 
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