revoltecmaster
Ensign
- Registriert
- Juni 2012
- Beiträge
- 209
Hallo,
angenommen Person A kauft etwas bei einem Großen Elektronikhändler.
Dieser Elektronikhändler kann die Ware nicht innerhalb von 2 Tagen(wie angegeben) liefern und nach Kontaktaufnahme mit Händler sagt dieser diese wäre innerhalb von nochmal 2 Tagen da.
Person A kriegt die Ware immernoch nicht und der Elektronikhändler meldet sich dann und sagt die Ware ist unterwegs verloren gegangen und er hätte sie nichtmehr auf Lager.
Person A würde dann auf sein Recht bestehen und würde das Spiel woanders NEU kaufen, allerdings nicht bei einem Händler sondern einem Internetauktionshaus weil dies das günstigste findbare Angebot ist. Und angenommen der Elektronikhändler würde dann sagen er akzeptiert das nicht da er eine Rechnung bräuchte, was wäre dann zu tun und wer wäre im Recht?
Schließlich war der Verbraucher ja verpflichtet das günstigste Angebot wahrzunehmen welches vorhanden ist.
angenommen Person A kauft etwas bei einem Großen Elektronikhändler.
Dieser Elektronikhändler kann die Ware nicht innerhalb von 2 Tagen(wie angegeben) liefern und nach Kontaktaufnahme mit Händler sagt dieser diese wäre innerhalb von nochmal 2 Tagen da.
Person A kriegt die Ware immernoch nicht und der Elektronikhändler meldet sich dann und sagt die Ware ist unterwegs verloren gegangen und er hätte sie nichtmehr auf Lager.
Person A würde dann auf sein Recht bestehen und würde das Spiel woanders NEU kaufen, allerdings nicht bei einem Händler sondern einem Internetauktionshaus weil dies das günstigste findbare Angebot ist. Und angenommen der Elektronikhändler würde dann sagen er akzeptiert das nicht da er eine Rechnung bräuchte, was wäre dann zu tun und wer wäre im Recht?
Schließlich war der Verbraucher ja verpflichtet das günstigste Angebot wahrzunehmen welches vorhanden ist.