eBay - Rückgabeantrag, Fristen u. a.

Weltenbaum

Cadet 4th Year
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März 2022
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96
Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung zu einem eBay-Verkauf interessieren; mittlerweile sind die eBay-Rückgaberichtlinien und -fristen so undurchsichtig geworden, dass man selbst den Überblick verlieren könnte.

Verkauft habe ich eine gebrauchte SSD am 04.12.2023, die am 07.12.2023 zugestellt wurde; war voll funktionstüchtig, Screenshot von DriveDx hatte ich hochgeladen, Rechnung beigelegt; Garantie war noch bis 2027 vorhanden. Privatverkauf, Sachmangelausschluss und Verweis auf Herstellergarantiebedingungen in der Beschreibung deutlich beschrieben.

Danach passierte erstmal nichts, dann kam eine - für mich - seltsame und aussagekräftige positive Bewertung "Defekt"; Ergänzungskommentar habe ich hinterlassen und den Käufer kontaktiert; Tenor war, er habe nicht behauptet, sie sei defekt, werde aber von der Sony PS5 nicht erkannt; Hilfestellung geleistet, soweit möglich, Verweise auf Corsair-Supportseite u. a.

Funkstille. Heute erhalte ich plötzlich einen Rückgabeantrag, wobei der Käufer anführt, er habe den Kühlkörper entfernen "müssen", um die SSD in einem Gehäuse zu prüfen?!

Den Antrag habe ich abgelehnt > Privatverkauf > Sachmangelhaftung ausgeschlossen (ohnehin nur wenig Verkäufe) > Verweis auf grundsätzlich Herstellgarantie > eigenmächtige und unnötige Selbstreparatur = Garantieverlust > vorsorglich Verweis auf BGH-Entscheidung zur grunsätzlichen Zahlungspflicht bei Käuferschutzfällen.

Aber Eure Einschätzung wie eBay aktuell bei sowas verfährt? Eine Rückgabeantrag wäre doch ohnehin innerhalb von 30 Tagen einzureichen, oder sehe ich das falsch?

Danke vorab.

P.S.: Das soll natürlich keine Bitte um Rechtsberatung sein.
 
Danke - na hoffentlich; nach dem Bild der zerlegten SSD sollte das eindeutig sein ...
 
Der eBay Käuferschutz gilt nur 30 Tage. Sind diese um juckt es eBay nicht mehr. Ergo werden sie auch nichts weiter unternehmen. Von dieser Seite aus bist Du schon mal safe.

Das Problem kann allerdings PayPal sein. Denn wenn der Käufer hiermit bezahlt hat hat er 2 mal Käuferschutz:

1.) 30 Tage eBay (abgelaufen)
2.) 180 Tage PayPal (läuft noch)

Macht er hier nun einen Fall auf mit der Angabe "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" kann PayPal immer noch das Geld zurück fordern. In diesen Fall von eBay. eBay wiederrum holt sich denn das Geld von Dir zurück.

Bei PayPal kannst Du aber auch noch Stellung zu der Sachlage nehmen. Gerade der Punkt mit dem Kühler entfernen solltest ansprechen denn hierbei kann auch der Käufer was beschädigt haben.
 
Der Kühlkörper war ab Werk montiert? Wenn ja, schau mal in den Garantiebedingungen nach. Wenn der Hersteller selber die Garantie verweigert nach Kühlerdemontage müsstest Du auch aus der Nummer raus sein.
Drücke Dir die Daumen...

OT: Das ist einer der Gründe, warum ich Sachen nur über Foren oder Kleinanzeigen verkaufe. Und bei Kleinanzeigen NUR Abholung und Barzahlung. Am besten irgendwo in der Stadt treffen. Fertig aus.
 
@Yiasmat
Danke für die Infos; das ist ja gerade der Witz, erst soll PayPal aufgrund eigeneer Zahlungsabwicklung verschwinden, gleichzeitig integriert man die Zahlfunktion doch indirekt - mal abwarten, ob und was da noch kommt. MfG

@Hagen_67
Ja, ab Werk fest montiert, war die Corsair MP600 Pro LPX; soweit ich das korrekt gelesen habe, erlischt durch den "Selbstreparaturversuch" gemäß Garantiebedingungen die Herstellergarantie hierdurch.

Hatte es bei Kleinanzeigen.de und eBay eingestellt, ging bei Letzterem nur eher weg; an sich hatte ich wirklich noch keine Probleme, aber dreist(er) geht doch irgendwie immer. Danke. MfG
 
Weltenbaum schrieb:
Hatte es bei Kleinanzeigen.de und eBay eingestellt, ging bei Letzterem nur eher weg; an sich hatte ich wirklich noch keine Probleme, aber dreist(er) geht doch irgendwie immer. Danke. MfG
Nunja, da sind dir ja hanseatische Regeln in Bezug auf andere doch eh Wumpe oder hoffentlich nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es würde mich wundern, wenn Du als Privatperson mehr "Garantie" gewähren müsstest als der Hersteller. Mot der Kühlerdemontage sollte sich das Ga zeigen für Dich erledigt haben.
 
Garantie nicht, und in dieser Hinsicht klingt das Argument gar nicht so schlecht. Aber Gewährleistung hätte ja mit der Garantie wenig zu tun. Solange die aber wirksam ausgeschlossen wurde, ist alles gut. Kann man nur die Daumen drücken, dass eBay sauber arbeitet. Ansonsten wird es nervig, aber im Recht sollte man jedenfalls sein.
 
Die PayPal-Zahlung geht aber an eBay, nicht an den Verkäufer.
Vom Verkäufer kann PayPal also gar nichts zurück holen.
eBay wird mit PayPal sicherlich separate Konditionen haben.

Was mir als Info aber komplett fehlt: hat der Käufer denn den korrekten Erhalt der Ware schon bestätigt und hat eBay das Geld schon an dich ausgezahlt?
Das passiert nach XX Tagen auch automatisch, oder?
 
Danke an alle für die konstruktiven Beiträge; also den Rückgabantrag habe ich mit entsprechenden Hinweisen geschlossen und der Käufer hat sich auch nicht weiter gemeldet. Ich gehe mal davon aus, der Vorgang hat sich erledigt.

@h00bi
eBay zahlt bei mir immer direkt am nächsten Tag automatisch aus, da ich schnell versende und die Sendungsnummer direkt einpflege - Empfang bestätigen musste ich nie abwarten ... das soll es wohl eher bei kleinanzeigen.de mit ihrem Treuhandprinzip geben ... nutze ich aber konsequent nicht.
 
Weltenbaum schrieb:
Empfang bestätigen musste ich nie abwarten ... das soll es wohl eher bei kleinanzeigen.de
Das ist auch bei eBay so, wenn man lange nichts verkauft hat oder man einen neuen Account hat. Dann behält sich ebay vor das Geld bis 30 Tage einzubehalten.
 
jopp, das erste Mal ist das definitiv so bis zugestellt ist. Danach geht es fix. Die Rückgabegeschichte bei ebay ist furchtbar. Man wird als Verkäufer IMMER gezwungen die Ware zurückzunehmen. Nach Erhalt hat man 2 Tage für einen Widerspruch zeit und muss belegen, dass der Käufer z.B. die falsche Ware zurückgeschickt hat, sonst bekommt er sein Geld zurück. Habe ich alles durch mit einem Kollegen aus Italien, der eine Grafikkarte bei mir gekauft hat, behauptet sie geht nicht und mir eine andere mit anderer SN zurückgeschickt hat. Ich habe dann beweisen können, dass es nicht meine Karte war und mein Geld dann behalten können, hätte aber auch in die Hose gehen können. Verkaufe daher nicht mehr bei ebay. Ins Ausland schon gar nicht, da hier immer die Ebay regeln gelten aus dem Land, wo der Käufer es gekauft hat und es gibt hier im Ausland teils komplett andere Richtlinien, die man als Verkäufer überhaupt nicht beeinflussen kann, da wie gesagt die Regel der Käuferregion zählt.
 
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