Gullideckel ausgehoben, Anzeige

Chillomat

Cadet 1st Year
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Dez. 2014
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Hi an alle,
wie das Thema schon sagt hab ich ein ziemliches Problem. Ich war vor 2 Wochen einen Abend auf dem Weg vom Edeka nach Hause, und habe auf den Bürgersteig einen Gullideckel ausgehoben liegen sehen. ich dachte mit die jugneldichen machen nur einen scherz und hab ihn dan versucht wieder einzulegen, was mir dan auch gelungen ist. Nun hab ich heute Post von der Polizei wegen schweren Eingriffs in stvo bekommen... Ich fühl mich einerseits schon ein bisschen veräppelt, aber ich hab eigentlich einfach nur Schiss. Hab im Internet schonmal gelesen was mir alles droht, Führerscheinentzug, Haft usw, obwohl ich nichts gemacht habe. Wie will ich das bezeugen? Im Brief steht angeblich hätte mich ein zeuge beobachtet wie ich diesen ausgehoben habe.... Wie kann ich dagegen vorgehen ich hab echt nichts schlimmes getan.... Hab keine Vorstrafen
 
Ganz einfach, geh zu Polizei und erkläre den Sachverhalt.
Beim nächsten mal erst, bzw. zeithnah die Polizei informieren.

Warum fühlst du dich veräppelt. Du wurdest beobachtet wie du dich mit ein Gullideckel beschäftigt hast.
Die Absicht erst einmal nicht wissend, hat die beobachtende Person die Polizei informiert.

Falls keine Personen zu Schaden gekommen sind, wirst du, wenn überhaupt, ein Verwarnung bekommen.
 
Es hat keine Person Schaden genommen, aber ist ja trotzdem ne Straftat, und wieso sollte mir die Polizei das glauben?....
 
und wieso sollte mir die Polizei das glauben?
Na ja, so wie Du Dich bisher verhalten hast, liegt es natürlich nahe, dass Du den Gullideckel geöffnet hast - zumindest für die Polizei - aber die Wahrheit ist doch, Du hast den Gullideckel geschlossen und als Du weiter gegangen bist, war er geschlossen!

Ein einfacher Brief in dem Du selbstbewusst schilderst was Du getan hast und die Sache ist erledigt! Druckst Du noch weiter rum, verhedderst Dich in Deiner Erzählung bzw. meldest Dich gar nicht, wird der Eindruck natürlich ein anderer sein.......

Ich hoffe mal Du hast tatsächlich so agiert und suchst jetzt hier auf diesem Wege nicht eine billige Ausrede?
 
Nein es ist genauso wie ich es hier schildere, allerdings, ist mir jetzt peinlich... Ich hab den Gullideckel nicht komplett in die Halterung bekommen, bin nicht der stärkste, aber er war immerhin so drin das keiner mehr reinfallen konnte:(
 
Wie schon gesagt schreibe ein Brief (oder noch besser geh direkt vorbei) und erkläre alles. Dazu kommt sage auch das Zeugenaussagen bekanntlich sehr sehr schlechte Beweise sind, nicht in einem Arogantem Ton oä sondenr einfach sachlich bleiben.

Aber da sieht man doch wieder da will man was gutes machen und am ende hat man nur Stress am Hals :(
 
Erstens ist es nicht peinlich, daß du den Gullideckel nicht komplett in die Halterung bekommen hast - dürften die Wenigsten schaffen.

Wie heißt es so schön, hab Arsch in der Hose, geh zur Polizei (besser als anrufen oder schreiben) und schildere genau das, was du hier geschrieben hast.
Die Guillotine ist abgeschafft, eingebuchtet wirst du auch nicht, mit Strafe ist auch nicht zu rechnen.
So wie du dich hier präsentierst, ist deine Darstellung glaubwürdig. Man wird dir höchstens sage, daß du solch ein Vorfall demnächst melden sollst.
Alles wird gut.
 
? Im Brief steht angeblich hätte mich ein zeuge beobachtet wie ich diesen ausgehoben habe.... Wie kann ich dagegen vorgehen ich hab echt nichts schlimmes getan.... Hab keine Vorstrafen
Müssen sie dir erstmal beweisen. Wenn der Zeuge die einzigste Person ist wird man diesen auch genauer Fragen was er genau beobachtet hat. Eigentlich wird der dann schon die Wahrheit sagen weil sonst könnte er ja selber bestraft werden dafür
 
über eilige Strafanzeigen kennt man:
- Lackschaden, weiss ist weiss und selbst wenn dann noch, nur zu 99% Wahrscheinlichkeit Täter.
- Körperverletzungsklage aufs Geratewohl hin, aus einem grossen Wirrwarr heraus.

Einfach keine Zugeständnisse machen, bleib bei deiner Aussage, dann lässt man von Dir ab. Beweispflicht beim Verzeigenden...
Kurz knapp: Gesehen und Schaden behoben.
Wahrheit machst Selbstbewusst/-sicher
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht ja um eine Straftat. Und da gilt die Unschuldsvermutung.
Ich würde daher auch zur Polizei gehen und die Lage schildern.
Das einzige was man dir vorwerfen könnte, wäre das du nicht die Polizei gerufen hast. Aber da für dich nach Schließung des Deckels die Gefahr erledigt war, hast du dafür keine Notwendigkeit gesehen.
 
Sehr merk- und denkwürdige Story.
Normalerweise steht in so einem Schreiben nur: "Ihnen wird zur Last gelegt/Sie werden beschuldigt am XX.XX.XXXX um XXUhr Folgendes verbrochen zu haben." Von einem, zwei oder hundert Zeugen steht da gar nichts. Dann soll man sich entweder schriftlich äußern oder muss bei der Polizei antanzen, um eine Aussage zu machen, was man als Beschuldigter natürlich verweigern kann. Also, nur die Aussage - nicht das Erscheinen.

Außerdem hätte ein nicht korrekt eingesetzter Gullideckel natürlich sofort gemeldet werden müssen, gerade, wenn man schon selbst daran herumgefuchtelt hat. Das kann fast genau so gefährlich sein, wie ein fehlender Gullideckel. Besonders für Radfahrer und Fußgänger, die sich da alle Knochen brechen können (besonders im Dunklen), aber auch für Autofahrer, die, im letzten Moment ausweichend, Unfälle verursachen oder sich ihre Karren daran beschädigen (z.B. die Felgen).

Jedenfalls, wenn es denn so gewesen wäre. :p
 
Wurde das Schreiben zitiert? Nein, also sind deine "Erklärungen" nicht sonderlich hilfreich.
Dann solltest du den Text auch genauer lesen. Der Gullideckel befindet sich auf den Bürgersteig. Da haben Auto, Mototad und Co. nichts zu suchen.

Der TE darf sich gerne mit dem Ausgang noch einmal melden. Wilde Mußmatungen sind solange einzustellen.
 
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