Monitor von der Steuer absetzen?

vandread

Lt. Commander
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Hallo,

ich bin mir nicht 100% sicher ob ich mit dem Anliegen hier richtig liege, aber ich lege einfach mal los...

Ich würde mir gerne für die Arbeit einen Monitor kaufen. Ich arbeite für eine GmbH bei der ich oft am Schreibtisch bzw. vor dem PC sitze oder auch Messungen bzw. Experimente an einem Fahrzeug durchführen muss. Diese Experimente werden am Schreibtisch vorbereitet und ausgewertet. Dabei ist es natürlich von vorteil wenn man einen großen Monitor bzw. viel Platz auf dem Bildschirm hat. So lassen sich Messungen über einen längeren Zeitraum auf einen Blick gut betrachten und auswerten.

Im Moment sieht das so aus dass man mit einem Laptop + Docking-Station und zwei Bilschirmen arbeitet. Bei den Bildschirmen handelt es sich um 20" Geräte mit einer Auflösung von 1600x900. Wenn man sich also die Rechnung erlaubt stehen einem 3200x900 Pixel zur Verfügung.

Da es sich dabei nicht gerade um die "besten" Bildschirme handelt und ich es auch als störend empfinde mit 2 Monitoren zu arbeiten (Aufgrund der Ränder wenn sie zusammen stehen) habe ich überlegt mir selbst einen Monitor zu kaufen und damit die beiden Monitore zu ersetzen.

Sprich ich möchte privat einen Monitor kaufen diesen zu meinem Arbeitgeber bzw. zu meinem Arbeitspaltz bringen und ihn dort aufstellen und auch nur dort nutzen. Im Moment gefällt mir dieses Gerät sehr gut: Dell UltraSharp U3415W, 34" für ~750 €

Meine Frage lautet nun ob ich den Kauf des Gerätes von der Steuer absetzen kann? Eventuell hat jemand Erfahrung oder kann mir eventuell ein Amt nennen bei dem man nachfragen kann? Ich bin nicht der Steuerpro... (:

Ich habe das hier finden können:
http://www.focus.de/finanzen/steuer...ziert-was-alles-absetzbar-ist_aid_824560.html

Aber so richtig schlau werde ich aus diesem Artikel nicht...

Das Finanzamt ist bei der Beurteilung, ob eine berufliche Nutzung vorliegt, großzügig und hält sich an die Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH): Es genügt laut BFH, wenn Arbeitnehmer den Umfang der beruflichen Nutzung schlüssig und glaubhaft darlegen. Es ist vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich, dass sie Aufzeichnungen über die Art und Dauer der Nutzung führen.

Wie soll den so ein Nachweis aussehen? Kann ja schließlich jeder sagen dass der Monitor bei der Arbeit steht und nicht in den eigenen vier Wänden... (:

Der Nachweis der beruflichen Nutzung ist oft schwierig. Will der Steuerpflichtige eine berufliche Verwendung von mehr als 50 Prozent geltend machen, sollte er diese dokumentieren und eine Art PC-Fahrtenbuch führen. Gelingt der Nachweis nicht, schätzt der Fiskus den beruflichen Nutzungsanteil. Aus Vereinfachungsgründen hält es der BFH für vertretbar, wenn das Finanzamt dabei von einer jeweils hälftigen privaten und beruflichen Nutzung ausgeht.

Die Beamten achten bei der Beurteilung, ob eine berufliche Nutzung vorliegen kann, auf objektive Beweiszeichen: Wer beruflich regelmäßig mit Computer, Smartphone oder iPad arbeitet, hat gute Chancen, dass die berufliche Mitbenutzung akzeptiert wird. Ebenso spricht ein technisch aufwendiges und dementsprechend teures Gerät für eine berufliche Nutzung. Hersteller, Gerätetyp, Betriebssystem, Leistungsdaten und installierte Software spielen bei der Einschätzung eine wichtige Rolle.

Wie soll man das den objektiv Beweisen? Ich kann mir das nicht richtig vorstellen...

Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), müssen Steuerzahler die Aufwendungen gleichmäßig über den Zeitraum der jeweiligen Nutzungdauer verteilen und abschreiben. Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Fahrtkosten für die Fahrten zum Kauf und zur Informationsbeschaffung.

Hier verstehe ich nur Bahnhof... :D

Monitor-Urteil
Obwohl der Monitor, wie etwa der Drucker, ein selbstständiges Wirtschaftsgut ist, muss dieser als Bestandteil des Computers behandelt werden, entschied der BFH. Begründung: Der Rechner ist ohne den Bildschirm nicht nutzbar. Damit ist der Rechner samt Monitor, Tastatur und Maus ein einheitliches, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut und entsprechend einheitlich abzuschreiben (BFH, Az. VIII R 42/03).

Verstehe ich auch nicht so wirklich, aber ich vermute mal da geht es darum wenn ich einen kompletten PC + Monitor wie ich diesen absetzen kann/soll...

Wie auch immer ihr seht ich bin mir nicht im Klarer und wende mich an euch... Eventuell kennt sich jemand aus oder wie schon erwähnt kann mir sagen bei welchem Amt oder so man da anrufen bzw. nachfragen kann um sich genau Infos zu besorgen...

Vielen Dank!
 
Erst wenn du überhaupt über die Werbungskostenpauschale von 1.000€ kommst, dann lohnt es sich darüber nachzudenken. Also hast du noch mehr, was evtl. steuerl. absetzbar wäre?
 
Ich fahre zur Zeit täglich 160 km (Hin- und Rückweg) zur Arbeit. Bin aber parallel auf der suche nach einer Wohnung weil das auf Dauer einfach zu viel ist. Bin aber auch erst seit einem Monat bei dem Arbeitgeber, daher kann ich noch nicht sagen ob ich mit den Kilometern über die 1000 € komme...

Aber wie gesagt in der Thematik bin ich nicht so drin, kann auch sein dass ich dir hier gerade etwas erzähle was gar nichts mit den Werbungskosten zu tun hat... :D
 
Du brauchst das Ding für die Arbeit?
Dann lass das Ding doch auch gefälligst von deinem Arbeitgeber bezahlen. :freak:
 
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Was labtec sagt. Du willst dir doch wohl nicht von deinem privaten Geld einen Monitor für die Arbeit kaufen?! o0
 
@Labtec
Naja brauchen kann man so direkt nicht sagen. Der AG hat ja mich und die anderen MA mit Monitoren ausgestattet. Bloß bin ich halt mit dem, nennen wir es mal Standard-Equipment, nicht zufrieden. Es sind halt "billige" Displays mit TN-Panel und schlechtem Kontrast und dazu schlechte Farben. Eventuell bilde ich es mir nur ein aber es strengt meine Augen an. Dazu kommt dass ICH es nicht mag mit zwei Bildschirmen zu arbeiten. Ein Bildschirm wäre da deutlisch angenehmer... Da dass alles Dinge sind die MICH stören, halte ich es auch durchaus für unangebracht da gleich die Keule zu schwingen und den AG zu sagen er soll mir da gefälligst einen neuen Bildschirm hinstellen... Was sollen da auch die anderen MA denken?

@MisterMankind
Warum nicht? Wenn ich das Ding von der Steuer abesetzen kann/könnte wäre das doch eine Win/Win Situation für AG und AN... Oder nicht?
 
Von der Steuer absetzten heißt nicht das du den kompletten Kaufpreis wiederbekommst - wo also ist hier eine Win/Win Situation?

Du bist mit dem Equipment, welches dir dein AG zur Verfügung gestellt hat nicht zufrieden: dann wäre mein erster Gang natürlich zu dem AG um das Thema zu besprechen.
Es geht hier ja nicht um ein Investition von 50.000€ sondern um einen Monitor für ~700€. Sowas regelt man auf dem kurzen Dienstweg mit dem direkten Vorgesetzten.
 
Vielen Dank für die Anregungen, ich werde mal versuchen das Thema mit meinem Vorgesetzten zu besprechen. Mal schauen was er dazu sagt... (:
 
Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), müssen Steuerzahler die Aufwendungen gleichmäßig über den Zeitraum der jeweiligen Nutzungdauer verteilen und abschreiben. Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Fahrtkosten für die Fahrten zum Kauf und zur Informationsbeschaffung.

Ganz einfach, bis 410,00 € ist es ein sogenanntes GWG ( gering wertíges Wirtschaftsgut) und kann im 1 Jahr komplett abgeschrieben werden. Liegt der Betrag darüber muss er über die Afa ((Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden. Bei deinen Monitor wären das 7 Jahre, wobei du jährlich 92,36 absetzen kannst. Lohnst sich für dich auf keinen Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat es vor ein paar Jahren Änderungen in der AfA-Tabelle gegeben. Computer und Computermonitore alle 3 Jahre Abschreibungsdauer.
 
Du kannst auch tricksen indem die Rechnung über den Arbeitgeber läuft, er den Monitor bezahlt und du ihm den Nettobetrag pivat gibst. Die Steuer ( in diesem Fall die Vorsteuer) bekommt der Arbeitgeber ja zurück.

Dann hätten beide eine Winwin Situation. Du hättest nur den Nettobetrag bezahlt und die können VSt abziehen und haben die Ausgabe im Unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitarbeiter mit Rückenproblem bekommen auch besondere Stühle und Tische und bezahlen die nicht selbst.

Darfst du überhaupt eigene IT und elektronische Geräte bei deiner Firma einbringen? Du noch privat?
 
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vandread schrieb:
Der AG hat ja mich und die anderen MA mit Monitoren ausgestattet. Bloß bin ich halt mit dem, nennen wir es mal Standard-Equipment, nicht zufrieden. Es sind halt "billige" Displays mit TN-Panel und schlechtem Kontrast und dazu schlechte Farben. Eventuell bilde ich es mir nur ein aber es strengt meine Augen an.

Ok, fangen wir klein an. Wer hat die Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz für Euch gemacht?
 
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Ich weis ja nicht wo Du nachgesehen hast, aber in der gültigen Tabelle unter 6.14.3.2 stehen 3 Jahre.
 
1549388455659.png
1549388470129.png
 
Damit (6.14.4) sind keine Computermonitore gemeint.
 
Die Tabelle ist aus dem Jahre 2000 und der ursprüngliche Thread aus 2015?
 
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