AGB Fotos von Teilnehmern/Kunden schießen und verwenden

Fipsi16

Lt. Commander
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Juli 2006
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1.083
Hallo liebe Community,

ich arbeite für einen Verein und wir haben in 2 Wochen eine größere Veranstaltung und wollen dort Fotos schießen und auch Videos drehen und diese dann auf unserer Homepage veröffentlichen.
Zu der Veranstaltung haben sich 20 Mitglieder angemeldet, welche wir dann am Tag der Veranstaltung bitten werden einen Zettel zu unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, dass wir Fotos schießen und auch auf unserer Homepage verwenden.
Jetzt interessiert mich ob es möglich ist, dass man diese Bedingung bei der Anmeldung zu solch einer Veranstaltung irgendwie in die AGB packen kann, damit wir die Mitglieder nicht bei der Veranstaltung selbst so überfallen müssen und ob da jemand eine Seite/Verein/Firma kennt die sowas ähnliches hat oder einen passenden Absatz zur Verfügung hat.

Liebe Grüße
Fipsi
 
Diese Frage solltest du wohl lieber in einem Forum über Recht stellen. Ich will hier niemanden etwas unterstellen, aber auf das eingebildete Halbwissen von einigen möchteger-Usern hier würde ich mich in solchen Fällen nicht verlassen. :)

Ich gehe mal stark davon, dass man so etwas in den AGB's regeln kann. Schließlich werden auf Events auch immer wieder Fotos geschossen (lokale Zeitung oder sogar TV). Ich glaube nicht, dass da jeder immer etwas unterschreiben muss. Mal die AGB's von ähnlichen Veranstaltungen anzuschauen könnte auch hilfreich sein.
 
"Ich will hier niemanden etwas unterstellen, aber auf das eingebildete Halbwissen von einigen möchteger-Usern hier würde ich mich in solchen Fällen nicht verlassen."

Eine an dieser Stelle wohl unnötig gewagte Formulierung, wo doch ausgerechnet hier sich niemand zu Wort gemeldet hat ;D
 
Aber das mit den Events ist ein guter Einfall. Ich werde mal ein paar solcher AGB von Eventveranstalten bzw. Seiten durchlesen und schauen ob ich dort eine passende Passage finde.
 
da empfehle ich dir juristischen rat einzuholen.

grundsätzlich gilt: AGB können einen nicht schlechter stellen als das BGB. wenn du eine klausel hast, die die mitglieder schlechter stellt als das BGB ist die komplette AGB hinfällig und im rechtsstreit wird das BGB als grundlage herangezogen.

wie ihr mit zu schützenden daten umgeht, müsstet ihr, wie ich vermute, in einer datenschutzerklärung offenlegen. aber auch dieser müssten alle teilnehmer/mitglieder zustimmen. bestandsmitglieder nachträglich mit möglichkeit von der mitgliedschaft zurückzutreten und neumitglieder dann natürlich nach vorlage.

die verwendung von fotos fällt unter das datenschutzgesetz. und da bin ich immer ganz vorsichtig. auf der sicheren seite bist du, wenn du von jedem teilnehmer eine schriftliche einverständniserklärung bekommst. diese kannst du vorformulieren und dann jedem austeilen. wer sie unterschrieben abgibt, den kannst du dann auch veröffentlichen.
 
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