Ich würde da nicht unbedingt gleich (m)ein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn sonst das Gehäuse in Ordnung ist. Denn mir fallen 2 Gründe ein, die stark dagegen sprechen:
1.) Ein neues Gehäuse birgt die Gefahr, dass dieses dann vielleicht einen anderen Mangel hat.
2.) Die ganze Hardware umbauen, denn es ist ja nicht gesagt, dass ein Austausch der Tür ausreicht.
Solche Kleinigkeiten könnte man also durchaus (wie schon in #2 beschrieben) versuchen selber zu beheben.
Bringt dies keine Abhilfe, dann kann man immer noch den Punkt "Gewährleistung" ansprechen.
Wenn durch das gelegentliche Knarren und Quietschen überhaupt ein Anspruch entstehen würde, denn da bin ich mir gar nicht mal so sicher. Wie ausgeprägt ist es? Öffnet man jede Minute die Tür? Besteht dadurch gar die Gefahr, dass man mit der Zeit durch diese Geräusche einer seelischen Störung unterliegen könnte?
All das müsste man überprüfen, was wohl kaum zu bewerkstelligen ist. Wenn also ein Pfund Butter als Schmierstoff nicht ausreicht, dann würde ich ich eher den Händler zwecks einem kleinen Preisnachlass ansprechen.
Ihm begreiflich machen, dass dies für ihn vielleicht der einfachere Weg wäre, da ja auch das doppelte Porto wegfällt. Natürlich bekommt er das (meistens) vom Hersteller wieder erstattet, aber trotzdem hat der Händler durch eine Tausch Umstände an der Backe.
Und Händler mögen keine Umstände.