Kündigungsfrist Wohnung - Frage

theblade

Commodore
Registriert
Jan. 2006
Beiträge
4.257
Hallo Leute.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Im Mietvertrag wird lediglich auf BGB 573c verwiesen.

Dieses lautet wie folgt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Sprich ich habe 3 Monate Kündigungsfrist. Kündigung am 31.Juli zum 31.Okt. 15 - right?

Danke. Will mich bei euch nur nochmal Rückversichern;-)
 
Ja, du kannst bis zum 3. Werktag im August (müsste dieses Jahr ein Mittwoch, 05.08., sein) zum 31.10. kündigen.
 
---
 
Zuletzt bearbeitet: (Falsch gelesen.)
Auch wenn er da 50 Jahre wohnt....das was du meinst gilt für den Vermieter
 
Du hast Recht.
Sorry.
Ich nehme es oben mal raus.
 
Zurück
Oben