GSXArne
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 994
Hallo Leute,
ich habe die Möglichkeit mich über einen Strohmann (ein guter / langjähriger Bekannter) an einen Bürgerwindpark zu beteiligen.
Ich kann mich nicht selbst beteiligen, da ich kein Einwohner der angrenzenden Gemeinde bin.
Ich würde ihm quasi Geld geben, die er für mich in einer Komanditgesellschaft investiert. Die Gewinne aus der Gesellschaft würden wir uns dann anteilig teilen wollen (je nach Anteil der Investition)
Wie kann man das steuerlich Regeln, sodass wir ggf. das Geld nicht doppelt versteuern müssen. Wie kann man das rechtlich regeln, dass ich für die Anlagenlebensdauer auch meinen Anteil an der Mühle bekomme?
Beste Grüße
ich habe die Möglichkeit mich über einen Strohmann (ein guter / langjähriger Bekannter) an einen Bürgerwindpark zu beteiligen.
Ich kann mich nicht selbst beteiligen, da ich kein Einwohner der angrenzenden Gemeinde bin.
Ich würde ihm quasi Geld geben, die er für mich in einer Komanditgesellschaft investiert. Die Gewinne aus der Gesellschaft würden wir uns dann anteilig teilen wollen (je nach Anteil der Investition)
Wie kann man das steuerlich Regeln, sodass wir ggf. das Geld nicht doppelt versteuern müssen. Wie kann man das rechtlich regeln, dass ich für die Anlagenlebensdauer auch meinen Anteil an der Mühle bekomme?
Beste Grüße