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Hallo, habe da ein Problem mit Lohnabrechnungen. Kann mir jemand Fachkundige Auskunft geben?
Es geht um Nachzahlungen des vorherigen Arbeitgebers und deren Steuerklassen.
Also......ich habe zum 01.07.2015 durch einen Betriebsübergang die Firma gewechselt. Meine LSk ist schon seit Jahren 4.
Da wir in der alten Firma Rufbereitschaft machten, die einen Monat später ausgezahlt wurden. Ebenso wurde der Halbjahresbonus immer im August ausbezahlt.
Jetzt habe ich meine Lohnabrechnungen mit Nachzahlungen erhalten. Die sind für den Zeitraum 01.06.2015 bis 30.06.2015. Ausbezahlt wurde jetzt. Nun hat die alte Firma, diese Auszahlungen einfach mit LSK 6 bezeichnet, und dementsprechend Abzüge gemacht.
Laut deren Aussage zu recht, da ich ja ab 01.07.2015 wieder ein Arbeitsverhältnis habe. Ich bin aber der Meinung, das nicht das Datum der Auszahlung der Grund ist, sondern der Zeitraum, für den die Auszahlung berechnet wurde.
Liege ich falsch? Denn ich bin ja mit meiner Frau gemeinsam veranlagt, dann müsste sie in dem Zeitraum auch eine andere LSK haben.
Es wird der Monat für die Berechnung benutzt in dem ausgezahlt wird, da die Vormonate ja bereits dem Finanzamt gemeldet worden sind, nachträglich geht das nicht mehr. Und wenn Du in dem Zeitraum von 2 Firmen Lohn bekommst, wird eben die Lohnklasse 6 nötig sein, da KL4 ja beim neuen AG abgerechnet wird. Reg Dich nicht darüber auf, zuviel gezahlte Steuern bekommst Du doch bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erstattet und für die Sozialabgaben spielt die LS Klasse erstmal keine Rolle.
PS: Deine Frau hätte nur eine andere Steuerklasse wenn sie auch einen zweiten Job hätte, der würde dann auch mit LS 6 berechnet wenn es sich nicht um einen Minijob/450 € Job handelt. Alles richtig so.
Es gilt das Zuflussprinzip. Die Versteuerung findet dann statt, wenn das Geld dir zufließt.
Erst im Zuge der Lohnsteuererklärung für 2015 wird vom Finanzamt dann aufgrund des im gesamten Jahr 2015 zu versteuernden Jahreseinkommen die Steuer für 2015 errechnet.
Deine Frau hat weiterhin die Steuerklasse 4, da sie ja nicht den Arbeitgeber gewechselt hat. Steuerrechtlich hast du seit dem 01.07.2015 eine neuen Arbeitgeber. Für das Steuerrecht ist dein alter Arbeitgeber bei Nachzahlungen ein "zweiter" Arbeitgeber. Daher Steuerklasse 6.