Gewährleistung bei Logitech

Nevvermind

Lieutenant
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Feb. 2008
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Moin moin,

wollte mal über meine Erfahrung bei Logitech berichten, wenn es darum geht, Gewährleistung und/oder Garantie in Anspruch zu nehmen.

Ich habe mir vor gut 1 1/2 Jahren dieses Gerät gekauft:

http://www.amazon.de/Logitech-Prese...-1&keywords=Logitech+R400+Presenter+schnurlos

Habe es aber nie genutzt, da ich es bisher nicht brauchte. Als ich es schließlich vor ein paar Wochen zum ersten mal nutzen wollte, fiel mir auf, dass der Laser schief verbaut ist und nicht gerade sondern schräg aus dem Gerät herauskommt.

Ein Fall für die Gewährleistung dachte ich mir. Also Logitech angeschrieben.

Nach gut einer Woche kam die automatische Rückmeldung, dass es momentan viele Anfragen gäbe und meine Bearbeitung daher leider länger als gewöhnlich dauert. Sollte mein Anliegen noch von Relevanz sein, solle ich auf die automatische Antwort antworten. Gesagt getan.

Nach gut zwei Wochen gab es noch immer keine Rückmeldung. Also heute mal den Kundenservice angerufen. Dieser teilt mir mit, dass ich mich bitte an Amazon wenden soll. Erst wenn Amazon mir schriftlich gibt, dass die das Gerät nicht austauschen oder erstatten, solle ich mich wieder an Logitech wenden. Eigentlich komisch, da man sich lt. Gesetz selbst auswählen kann, an wen man sich wenden möchte.

Aber gut, gesagt getan. Amazon kann mir das Gerät nicht austauschen, da ich das Gerät damals über den Marketplace gekauft habe und es diesen Anbieter nicht mehr gibt. Erstatten könnten sie mir den Artikel. Das möchte ich aber gar nicht, denn:

Bild.png

Es sind momentan ca. 10€ mehr, die ich für den Ersatz zahlen müsste.

Daher habe ich Amazon gebeten, mir schriftlich zu geben, dass die mir das Gerät nicht ersetzten können. Gesagt getan. Also habe ich mich wieder an den Kundendienst gewendet. Die wollten das Schreiben von Amazon nicht so wirklich annehmen, wenn da nicht draufsteht, dass Amazon den Betrag auch nicht ersetzten kann/will. Der Mitarbeiter könne den Fall zwar weitergeben, aber er sei sich sehr sicher, dass er abgelehnt werden würde. Sehr merkwürdig dachte ich mir. Da ich dem Mitarbeiter nicht geglaubt habe, dass er es wirklich weiterleiten wird, habe ich direkt noch mal angerufen. Die jetzige Mitarbeiterin war zumindest etwas kooperativer und hat mir eine Mail geschrieben, in der ich meine Adresse, Bilder des Gerät (die Bilder müssen im Hintergrund die Bearbeitungsnummer handschriftlich aufweisen [WTF?!]) und die Seriennummer als Antwort geben soll.

Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich fand den Kundenservice allgemein sehr merkwürdig. Die automatischen Antworten während des Anrufs waren so schlecht aufgezeichnet, dass man im Hintergrund andere Menschen reden hören konnte. Weiterhin wurden teilweise 3x hintereinander die gleichen automatischen Antworten abgespielt (dass ich mich auch an den englischen Kundendienst wenden könne). Dadurch habe ich irgendwie ein ganz neues, viel schlechteres, Bild von Logitech bekommen.
Ergänzung ()

Logitech hat einen weiteren Weg gefunden, mir den Umtausch der Ware nicht zu ermöglichen. Die Rechnung die ich von Amazon für den Artikel bekommen habe, weißt keine Umsatzsteuer auf. Erst wenn ich eine Rechnung habe, auf der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, will Logitech den Fall weiter bearbeiten. Da der Marketplace Anbieter nicht mehr aktiv ist, werde ich diese Rechnung vermutlich nie erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstens falsches Unterforum.

Zweitens trägst du bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nach 1,5 Jahren die Beweislast.

Drittens ist der Anspruchsgegner bei der Sachmängelhaftung dein Verkäufer, also wenn ich das richtig verstanden habe jemand vom Amazon Marketplace, weder amazon selbst noch Logitech.

Viertens wird Logitech nur auf Kulanz oder Garantie irgendetwas machen. Und wenn deren Garantiebedingungen vorsehen, dass du eine Rechnung mit ausgewiesener USt brauchst, dann ist das eben so.

Was möchtest du mit dem Thread erreichen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich habe in den letzten 2 Jahren sehr durchwachsene Erfahrungen mit dem Logitechsupport gemacht, welche sich mit den hier darstellten Problemen und Erfahrungen deckt. Ich war sehr überrascht, da ich früher 5+ Jahre, eigentlich ausschließlich positive Erfahrungen gemacht habe.

- Es dauert mehrere Wochen (einmal 41 Tage und einmal 13 Tage), bis man überhaupt eine Antwort erhält, welche dann auch nicht einmal hilfreich ist
- Beim Versuch die 3 jährige Herstellergarantie beim Hersteller in Anspruch zu nehmen, wird man auf die Gewährleistung und auf den Händler verwiesen
- Erst nach dem Ablaufen der Gewährleistungszeit, wird Logitech im Rahmen ihrer zugesicherten Produktgarantie tätig

Hier gibt es einen netten Bericht dazu:
http://www.tomshardware.de/logitech...tie-gewahrleistung,testberichte-241451-3.html

@ FidelZastro

Was dieser Thread soll?
Vielleicht auf den schlechten Service und die merkwürdigen Praktiken von Logitech hinweisen.
 
Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe!

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab und dort kann eben auch drin stehen, dass man eine Rechnung auf seinen Namen mit der Seriennummer und ausgewiesener Umsatzsteuer vorzulegen hat.

Wenn Du also Amazon den damaligen Kaufpreis erstatten möchte, dann ist das schon eine Leistung auf Kulanzbasis, keine zu der sie gesetzlich verpflichtet wären und Du solltest dies annehmen und froh sein nur 10€ für einen Ersatzkauf auszugeben, bei dem Du nun ja schon weißt worauf Du zu achten hast, wenn Du dieses mal eine Produkt mit einer gültigen Garantie erhalten möchtest. Wobei auf der Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer aber der Hinweis stehen muss, warum diese dort nicht ausgewiesen ist, nämlich der Verweis auf §19 UStG, die sogenannte Kleinunternehmer Regelung. Im übrigen steht in den Garantiebestimmungen nur:
 
FidelZastro schrieb:
Erstens falsches Unterforum.

Zweitens trägst du bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nach 1,5 Jahren die Beweislast.

Drittens ist der Anspruchsgegner bei der Sachmängelhaftung dein Verkäufer, also wenn ich das richtig verstanden habe jemand vom Amazon Marketplace, weder amazon selbst noch Logitech.

Viertens wird Logitech nur auf Kulanz oder Garantie irgendetwas machen. Und wenn deren Garantiebedingungen vorsehen, dass du eine Rechnung mit ausgewiesener USt brauchst, dann ist das eben so.

Was möchtest du mit dem Thread erreichen?

Mag sein, dass ich mit dem Ansprechpartner falsch lag. Ich hatte bisher aber nicht einen einzigen Hersteller, der sich so quer gestellt hat - egal ob es Garantie oder Gewährleistung war. Das mit der Beweistlastumehr stellt kein Problem dar, da ich das Gerät erst vor ein paar Wochen ausgepackt habe und ich dies, aus Erfahrung, aufgenommen habe. Und wenn es den Händler nicht mehr gibt, ist es schwer diesen zu kontaktieren! Und wie hier schon mitgeteilt wurde, sagt deren Garantiebestimmung nichts der gleichen bezüglich der Rechnung aus.
 
Nevvermind schrieb:
Das mit der Beweistlastumehr stellt kein Problem dar, da ich das Gerät erst vor ein paar Wochen ausgepackt habe und ich dies, aus Erfahrung, aufgenommen habe.
Doch wann es ausgepackt wurde spielt überhaupt keine Rolle, es zählt einzig und allein der Gefahrenübergang (Übergang der Ware).
Ich würde an deiner Stelle das Angebot von Amazon annehmen, die haben das ja nur aus reiner Kulanz gemacht. Amazon hat ja keinen Vertrag mit dir in dieser Angelegenheit.
 
Und neben dem Video gibt es bestimmt auch noch zahlreiche Verwandte, Freunde und den Hamster der dabei als Zeugen zugesehen hat. Deshalb braucht man auch 1 1/2 Jahre nach Kauf, um die Ware auszupacken, denn die gemeinsame Terminfindung zum Öffnen des Paketes kann schon eine Herrausforderung sein :D

Zu deiner "Problematik" Wo ist da eine Problem? Du schreibst:

"Erstatten könnten sie mir den Artikel. Das möchte ich aber gar nicht, denn:"

Du bekommst das Geld wieder, dass du gezahlt hast --> gut ist. Und wieso du dich an Amazon wendest, verstehe ich überhaupt nicht. Verkauft hat es dir anscheinend irgendjemand dubioses über Amazon.... Logitech will nur sichergehen, dass du nicht defekte Ware mit "fake" Rechnungen einschickst, die du dir eben selber zusammengeklöppelt hast...
 
Ein Freund hat mir mal empfohlen, dass auspacken aufzunehmen und die Seriennummer dabei zu zeigen. Hat sich bei mir in der Vergangenheit tatsächlich schon einmal bewährt. Daher mache ich das jetzt ab 30€ eigentlich immer, da es wirklich nicht mit viel Aufwand verbunden ist.

@Kronos60

So ein quatsch.

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Wenn ich nach 476 nachweisen kann, dass der Mangel vorher schon vorhanden war, dann ist das sehr gut noch möglich.

Eigentlich hätte ich ihn schon lange auspacken können da der Mangel unmöglich durch äußere Einflüsse hätte passieren können.

Nachdem ich Logitech einmal auf Ihre eigenen Garantiebestimmungen hingewiesen habe (Link von Holt), kam heute folgende Rückmeldung:


"nach weiterer Überprüfung der Rechnung mit einem Experten, sagte dieser mir, dass wir in diesem Fall auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuern akzeptieren. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlickeiten."

Jetzt wird der Garantieantrag geprüft, ich bin mal gespannt.
 
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Nevvermind schrieb:
Der Einzigste, der hier "Quatsch" redet, bist leider du. Kronos60 hat absolut Recht damit, dass die Gewährleistugs- bzw. Garantiefrist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu wirken beginnt, also dann, wenn du das Paket vom Spediteur in die Hand gedrückt bekommst.

Wenn ich nach 476 nachweisen kann, dass der Mangel vorher schon vorhanden war, dann ist das sehr gut noch möglich.
Theoretisch hat man beim Verbrauchsgüterkauf jene 24 Monate der Gewährleistungsfrist dafür Zeit, die Ware auszupacken, aber praktisch ist es eben nicht gerade die gescheiteste Vorgehensweise bezüglich der Folgen des Gefahrenübergangs. Denn wenn das mit dem Nachweisen, nach der Beweislastumkehr so einfach wäre, könnte ja jeder nach Gutdünken seine Waren reklamieren, wie er lustig ist.

Du hast hierbei eben nur Glück, das Unternehmen wie Amazon und/oder Logitech sich so ungewöhnlich (im Vergleich zu anderen Händlern und Hersterllen) gutmütig und kulant zeigen.
 
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@TE: Für § 476 BGB und Gewährleistungsrecht an sich muss sich Logitech nicht die Bohne interessieren, wenn die nicht auch selbst deine Verkäufer waren. Dass dein Verkäufer perdu ist, ebensowenig.

Ich sehe auch nicht, wo Kronos Unsinn schreibt, wie du meinst. Du hast das Ding vor weit über sechs Monaten gekauft. Damit 476 zur Anwendung kommt, muss der Mangel sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe gezeigt haben, was offenbar nicht der Fall ist.
 
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