Wildunfall, Kürzung des Auszahlungsbetrages durch Versicherung

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Smash32

Lt. Commander
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Hey Leute,

ich hab eine kurze Frage zu der es sehr viele Meinungen im Internet gibt, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Ich hatte letztens einen Wildunfall, alles bei der Polizei und der Versicherung gemeldet und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Dieser wurde von meiner Versicherung so auch genehmigt, als ich ihn mir dann auszahlen lassen wollte, wurden von der Versicherung jedoch 170€ abgezogen, da die Reparatur bei einer anderen Werkstatt in der Umgebung günstiger wäre. (Kürzung der Stundensätze) ist dies so rechtens?
Bei 590€ 170€ zu kürzen finde ich schon ganz schön dreist.
 
Ja, ist leider in Ordnung - vor allem da Du Dir ja den Betrag auszahlen hast lassen.
Ob das 170 sein müssen, oder 150 oder 180 ist individuell verschieden. Aber willst Du wegen 20 € klagen?

Hier wurde einfach in der Vergangenheit zu viel Schindluder seitens der Verunfallten betrieben.

Es gibt da aber auch neue Urteile aus Ende 2015 - hier wäre essentiell, ob die andere Werkstatt eine Fachwerkstatt ist!
Ach ja, UsSt. wird natürlich auch immer abgezogen da diese nur anfällt, wenn auch repariert wird! Evtl. hast Du das nicht bedacht und das macht ja schon bei Summen über 500 € nen Hunni aus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Umsatzsteuer habe ich beachtet, der Schaden lag bei über 900€ Brutto abzgl. meinen 150€ Selbstbeteiligung.
Die Werkstatt mit der sie vergleichen ist eine markenfreie Werkstatt, der Kostenvoranschlag für meinen VW Scirocco BJ 2009 kam vom VW Händler.
Hatte im Internet gelesen, dass Versicherungen häufig unberechtigt kürzen. Aber wenn das so ist, habe ich wohl Pech.
 
Das passt doch soweit. 900 € brutto - 150 € - 19% Mehrwersteuer ergibt den Auszahlungsbetrag. Mehr dürfen sie aber nicht abziehen. Was hast du denn jetzt effektiv bekommen? Die hätten ca. 600 € ausbezahlen müssen.
 
Und sie haben knapp über 400€ ausgezahlt, also Ca 180€ gekürzt.
 
ja, wenn sie eine Werkstatt an der hand haben die den schaden für den Preis repariert hätte, dann ist das vollkommen in Ordnung.
 
Vollkommen legitim, wenn die Werkstatt eine Gebühr für den KVA verlangt hätte müsste die Versicherung diese auch nicht übernehmen. Gerade bei KfZ-Werkstätten gibt es irre viele schwarze Schafe mit unverschämt hohen Stundenverrechnungssätzen, dass die Versicherungen da kürzen (würden sie übrigens auch machen wenn der Schaden reguliert wird, dann bist du nur nicht der Leidtragende sondern die Versicherung setzt sich dann mit der Werkstatt auseinander) ist nur verständlich. Ist aber auch immer abhängig bei welchem Unternehmen man versichert ist, ob man einen Tarif mit Werkstattbindung hat etc. etc.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da die Versicherung den KV von VW "genehmigt hatte", wäre ich mit einer Kürzung nicht einverstanden.
 
Ja, legitim ist es vermutlich nicht, aber das machen halt alle Versicherungen so - keiner klagt wegen einem Fuffi und wenn die Versicherungen von jedem Schadenfall nen Fuffi abknabbern, kann sich der Vorstand wieder ein Wochenende im Puff ähhh Bordell äh Seminar im Osten leisten! ;)
 
Und wieso sollte es nicht legitim sein?
Wenn ich einen Werkstattbindungstarif habe und in einer Werkstatt, die kein Vertragspartner des Versicherers ist, reparieren lasse kann die Versicherung auch beispielsweise 30% von der Reparaturrechnung abziehen. Das hat nichts mit "Kann man ja mal versuchen" zu tun.

Bezüglich der "Genehmigung" der Versicherung müsste man nähere Details wissen, wurde es mündlich am Telefon genehmigt, hat die Versicherung die Reparatur bei dieser Werkstatt genehmigt, wurde nach der Hälfte des Schreibens aufgehört zu lesen weil man "genehmigt" gelesen hat, wer hat die Genehmigung ausgesprochen......
 
Es wurde ja aber nicht repariert, sondern ausbezahlt und dann ist es in der Regel auch egal ob der Tarif mit Werkstattbindung ist oder nicht, wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag so akzeptiert hat, dann ist das nicht korrekt was hier gemacht wurde.

Werkstattbindung bedeutet, dass die Versicherung mir vorschreibt wo ich den Schaden zu regulieren haben.
 
Ich habe keine Werkstattbindung und wurde von meiner Versicherung und der Werkstatt jeweils telefonisch informiert, dass der Kostenvoranschlag in der höhe genehmigt wurde.
Woraufhin ich der Versicherung mitgeteilt habe, dass ich den Betrag ausgezahlt haben möchte.
 
und dann geht die versicherung von dem Fall aus das du dich bereichern willst ( nicht ich ) und dann das dann evtl in der billigeren Werkstatt reparieren lassen willst und die Differenz einstzeckst.

Leider haben das ihn der Vergangenheit zu viele Autobesitzer genauso gemacht, so das die ehrlichen jetzt drunter leiden.
 
@ Elmers: ist diese Denke denn Deiner Meinung nach falsch? Man lässt sich das Geld doch in der Tat nur dann auszahlen, wenn man a) mit dem Schaden lebt, sprich das Geld einkassiert und den vorherigen Wert des Autos nicht wiederherstellt, oder b) den Schaden anderweitig günstiger beseitigen lässt, oder nicht? Wenn dem nicht so wäre, hätte der TE den Wagen ja direkt bei der angefragten Werkstatt reparieren und die Kosten in voller Höhe (natürlich abzgl. SB) durch den Versicherer begleichen lassen können.

Wenn die Höhe der Kosten "genehmigt" wurden, finde ich das nachträgliche Einbehalten von Anteilen derselben über die SB hinaus dennoch seltsam. Habe ich so auch im Bekanntenkreis noch nie von gehört. Und da haben mehrere vor Jahren in unserer Region großflächig entstandene Hagelschäden nicht beseitigen lassen und die Nettokosten behalten. Hängt das von der Versicherung ab, ob (imho) willkürlich eine Zusatzpauschale behalten wird?
 
Nein, ich finde das Verhalten der Versicherung nicht falsch, sondern auch nur seltsam.
Die Versicherung ist schliesslich nur dafür da um den ürsprünglichen zustand des Fahrzeuges wiederherzustellen.

Nicht das sich jemand damit bereichern will .
 
Ohne jetzt zu wissen wo der TE versichert ist, aber genau sowas sind halt die Folgen von der stetigen preistreiberei durch internetvergleiche und sonstiges. Jeder wird zum Jahreswechsel angestachelt die Versicherung zu wechseln und günstigere Preise kommen nun mal nicht durch Nächstenliebe.

Gesendet von meinem Sony Xperia z5 compact.
 
Elmers schrieb:
Nein, ich finde das Verhalten der Versicherung nicht falsch, sondern auch nur seltsam.
Die Versicherung ist schliesslich nur dafür da um den ürsprünglichen zustand des Fahrzeuges wiederherzustellen.

Nicht das sich jemand damit bereichern will .

Dann muss er reparieren lassen.

Dann wird die Rechnung auch nicht gekürzt.

Außer der vereinbarten SB natürlich.
Ergänzung ()

Lars_SHG schrieb:
Es gibt da aber auch neue Urteile aus Ende 2015 - hier wäre essentiell, ob die andere Werkstatt eine Fachwerkstatt ist!

Welches Urteil z.B.?
 
Und so darf sich die Versicherung bereichern, indem sie weniger zahlt als der Schaden wert ist? Genial. Der Eine darf das, der Andere nicht...
 
Die Versicherung verhält sich komplett richtig. Würdest du dein Auto reparieren lassen und die Rechnung am ende der Versicherung Vorlegen bekommste auch das rest Geld. Hatte ich auch schon 2-3 mal.

Es ist nun mal so das Versicherungen nicht dumm sind und auch wissen das viele Leute zu nem Kumpel oder günstigeren Werkstatt gehen und das dort machen lassen weil es zb 200€ günstiger ist als Die Werkstatt die den Kostenvoranschlag gemacht hat.
 
Die VW Werkstatt kalkuliert vermutlich mit einem Stundensatz von etwa 120,- € Netto, würde ich jetzt mal tippen.

Die Versicherung sollte auf ca. 90,- € Stundenlohn kürzen.

Evtl. werden auch noch Verbringungskosten und UPE Aufschläge gekürtz.

@ TE

Schreib doch mal hier, welche beiden Stundensätze du hast.

Onkelhitman schrieb:
Und so darf sich die Versicherung bereichern, indem sie weniger zahlt als der Schaden wert ist? Genial. Der Eine darf das, der Andere nicht...

Macht sie ja nicht.

Die zahlt die Stundensätze, die im Schnitt in dieser Region verlangt werden.
 
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