Fernseher zurück geschickt - defekt beim Händler angekommen

Ob auf einem Paket zerbrechlich drauf steht, interessiert an sich niemanden. Da guckt auch keiner drauf. Weder Bote, noch die Leute die es in den LKW laden.

Und sofern nichts kaputt ist oder gebrauchsspuren hat, wird auch ausgepackte Ware wieder als neu verkauft.

Aber selbst wenn er ihn ausgepackt hat, mit montiertem Fuß bekommt man einen TV nicht mehr in den Karton. Das ist also ausgeschlossen.

Normalerweise ist so ein Fuß auch recht massiv. Muss ja den TV halten und geht nicht einfach kaputt. Ich schätze auch es ist ein Fehler des Herstellers.

Bzgl Versand fragt sich wie der TV vorher verschickt wurde. Ich vermute mal per Spedition und nicht mit einem Paketdienst.
Somit könnte Hermes bereits die falsche Wahl gewesen sein, da so ein Gerät eben nicht für den Versand per einfachem Paketdienst geeignet ist.
 
WhiteShark schrieb:
Bzgl Versand fragt sich wie der TV vorher verschickt wurde. Ich vermute mal per Spedition und nicht mit einem Paketdienst.
Somit könnte Hermes bereits die falsche Wahl gewesen sein, da so ein Gerät eben nicht für den Versand per einfachem Paketdienst geeignet ist.

Dann muss der Händler die Ware abholen lassen, wie Droitteur schon angemerkt hat, weil die Ware dann nicht Post versandfähig ist. Jedenfalls wäre das für den Kunden kein Nachteil, sollte sich herausstellen, dass ein Paketdienst die falsche Wahl war.
 
Ich habe leider bei der Bestellung übersehen dass ich den Rücktransport selber bezahlen muss
Der Händler hat es doch wohl angeboten, nur war es dem Käufer zu teuer, deshalb hat er es mit Hermes versandt?
 
Die Palette ist nur ein Abstandshalter zum Boden, damit mit Hilfsmitteln wie z.B. einem Staple oder Hubwagen schwere Last bewegt werden kann.
was für ein Unsinn, möglicherweise der größte Schwachsinn den ich hier jemals gelesen habe!
Nun wir verpacken Pakete täglich und wenn wir Waren mit Paletten verschicken, ist es selbstverständlich nicht mehr weiter notwendig die Waren nach unten gegen Schlag oder durchstoßen des Paketes zu sichern, da bleibt es also bei einfachen Karton und bei empfindlichen Waren dann noch eine weitere Lage zur Sicherung gegen verrutschen. Das Holz sichert ja die Ware ab, zum einen geben durchstoßen des Paketes von unten, zum anderen durch Stoß, weil eine Palette (generell Holz) auch stark federt und somit auch Kräfte die durch Sturz auftreten bis zu einem gewissen Punkt abfedert.
Mit Palette haben wir aktuelle noch keine Reklamation wegen Beschädigung nach unten gehabt in mehr als 20 Jahren.
Ohne Palette hingegen häufiger - obwohl sorgsam gepackt wird!

damit mit Hilfsmitteln wie z.B. einem Staple oder Hubwagen schwere Last bewegt werden kann
Noch mehr Unsinn, wir reden ja hier nicht von Europaletten sondern von Spezial-Paletten die die Ware schützen sollen und nicht den Transport erleichtern sollen. Die meisten Paletten sind noch nicht mal ladefähig mit Gabelstapler / Hubwagen weil eben nicht vorgesehen allein schon durch die Bauweise!

Nur in einem dünnen Karton wird wohl nicht der Fall gewesen sein und vor allem wie soll er ersehen haben wie gut dass ganze verpackt war oder wie alles innerhalb des Paketes gelagert und gepolstert war wenn er dass Paket ungeöffnet zurück geschickt haben will
Deine Post spottet wirklich jeder Beschreibung, zum einen, der TE hat geschrieben:
die Verpackung ist im Gegensatz zu anderen Fernsehern schon flach also so 14cm etwa.
und zum anderen, er hat die Ware auf einer Palette erhalten, diese entfernt und dann anders verschickt als bekommen. Das Paket war also nicht nur schlechter geschützt, es konnte auch komplett anders transportiert werden.
Hier gibt es einfach, unter Berücksichtigung der Informationen die wir vom TE haben, keine andere Schlussfolgerung, als das er Schuld am Schaden ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier doch nur um einen beschädigten Fuss laut Aussage vom TO, schlimmstenfalls muss der TO den Fuss bezahlen, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Standfuß mehr als 20€ kostet. Ausserdem hat der Händler geschrieben, dass er bei Philips anrufen wird und sich um die Sache kümmern wird, vielleicht bekommt er den Standfuß sogar umsonst. Hier heißt es erstmals abwarten.

der händler meinte der Fuss sei beschädigt und er wird versuchen es mit Philips zu klären.
Und ob weitere Schäden entstanden sind muss auch noch geklärt werden:
Muss noch fragen ob weitere Schäden entstanden sind
Im Moment kann man nur spekulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lars_SHG schrieb:
Hier gibt es einfach, unter Berücksichtigung der Informationen die wir vom TE haben, keine andere Schlussfolgerung, als das er Schuld am Schaden ist!

Na na na. So einfach ist das ist. Selbst ohne Palette darf ein Paketdienst nicht einfach machen was er will und gleichzeitig ist es immer unwahrscheinlicher, dass es ein Transportschaden ist. Oder wie erklärst du einen kaputten Standfuß bei intaktem Gerät?

Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Maßnahmen ein Endkunde überhaupt für den Rücktransport treffen muss. Dazu gibt es noch nicht viele Entscheidungen, da das ganze relativ neu im Gesetz ist.
 
...dann lies doch bitte mal was ich geschrieben habe!
Wenn das Paket beschädigt ist - was wir nicht wissen - dann ist es mit Sicherheit ein Transportschaden!
Ist das Paket in Ordnung und nur im Paket ist etwas kaputt, dann war die Verpackung nicht ausreichend!
Die Spekulation, dass es ein Vorschaden war, ist müßig und wohl kaum nach zu weisen, da ja niemand die Ware ausgepackt und kontrolliert hat.

Wie schon gesagt, sollte der Fuß montiert gewesen sein, dann wäre es auch kein Wunder wenn dieser einen Defekt erleidet bei einem Versand in einem sehr kleinen Karton und ohne den Schutz gegen Stöße nach unten - die Palette auf der der Fernseher stand, hat er bei der Rücksendung ja weg gelassen! Ein mal etwas stärker abstellen und die Aufnahme ist kaputt - ist nun mal nicht für rauen Umgang vorgesehen. Gerade bei diesen kleinen Verpackungen die mittlerweile häufiger benutzt werden, ist bei einem 55er LCD TV das Styropor an den Seiten und besonders unten ja ebenfalls nur sehr schwach ausgeführt.
 
Lars_SHG schrieb:
...dann lies doch bitte mal was ich geschrieben habe!

Das hab ich sehr genau gelesen: "keine andere Schlussfolgerung"... Ja ne nicht. Der Vorschaden ist genauso im Raum wie der Transportschaden. Das es nicht bzw. kaum zu beweisen ist, ist für den Endkunden kein Nachteil.

Außerdem bleibt nunmal die rechtliche Anforderung im Raum. Muss ein Endkunde bei Rücksendung nachsichern? Ich meine nein. Selbst die Palette hätte ja weitere Probleme mit sich geführt. Hast du Material zum Befestigen an einer Palette zuhause? Einen Zurrgurt bzw. mehrere schenk ich sicher nicht her und die Plastikbänder die normalerweise verwendet werden, wird kaum ein Endkunde anbringen können. Klebeband oder Schnur geht auch nicht...
 
der Karton soll wohl 14cm breit gewesen sein. Ein 55" Fernseher hat keinen 13cm tiefen Standfuß...
Der kann also nicht Montiert sein. wäre aber auch egal, schließlich hat der TE das Paket nicht geöffnet.

alle Elektrogeräte die Ich kenne waren Formschlüssig in Styropor Verpackt.
Dass der Standfuß mechanisch beschädigt wird, ohne dass der Karton beschädigt wurde, kann man ausschließen.


Ich frag micht immer noch, warum du so wehement auf der Palette herum reitest.
(Nein, du musst nicht wiederholen, dass der Verkäufer die einfach los haben wollte)
 
Lars_SHG schrieb:
was für ein Unsinn, möglicherweise der größte Schwachsinn den ich hier jemals gelesen habe!
Nun wir verpacken Pakete täglich und wenn wir Waren mit Paletten verschicken, ist es selbstverständlich nicht mehr weiter notwendig die Waren nach unten gegen Schlag oder durchstoßen des Paketes zu sichern, da bleibt es also bei einfachen Karton und bei empfindlichen Waren dann noch eine weitere Lage zur Sicherung gegen verrutschen. Das Holz sichert ja die Ware ab, zum einen geben durchstoßen des Paketes von unten, zum anderen durch Stoß, weil eine Palette (generell Holz) auch stark federt und somit auch Kräfte die durch Sturz auftreten bis zu einem gewissen Punkt abfedert.
Mit Palette haben wir aktuelle noch keine Reklamation wegen Beschädigung nach unten gehabt in mehr als 20 Jahren.
Ohne Palette hingegen häufiger - obwohl sorgsam gepackt wird!
Diesen Quatsch würde ich als Laie sogar noch glauben, aber lass mal einen LCD/LED Bildschirm mit Palette aus einem Meter herunter fallen. Da Federt dann rein gar nichts oder habt Ihr noch weiche Stoßdämpfer mit verbaut?

Ja man kann Freiraum mit Paletten ausfüllen um ein Verrutschen zu sichern, jedoch müssen unter jeder Palette trotzdem Antirutschmatten verlegt werden. Das kann richtig teuer werden wenn BAG oder Polizei ein LKW anhält der keine Antirutschmatten darunter gelegt hat. Denn die Umrechnung der benötigen Zurrgurte verändert sich sehr stark nach unten wenn Antirutschmatten verwendet werden.

Und eine Ladung springt während der Fahrt auch nicht, wenn sie gegen Verrutschen mit Zurrgurte gesichert wurde. Es gibt sogar Firmen die lassen einen nicht vom Hof fahren wenn die Ladung nicht Ordnungsgemäß gesichert wurde. Natürlich stehen manche Fahrer unter Druck oder haben einfach keine Lust sich lange mit Ladungssicherung zu beschäftigen und gehen der dann nicht richtig nach.

Hatte selber auch manchmal Probleme wenn ich eine Ladung verladen musste die nicht richtig gesichert werden konnte, weil die Ware dazu nicht zu stark verzurrt werden konnte da sie hierdurch beschädigt werden konnte oder einfach während der Fahrt sich setzte und sich die Kurte jeden Kilometer wieder gelockert hatten.

Lars_SHG schrieb:
Noch mehr Unsinn, wir reden ja hier nicht von Europaletten sondern von Spezial-Paletten die die Ware schützen sollen und nicht den Transport erleichtern sollen. Die meisten Paletten sind noch nicht mal ladefähig mit Gabelstapler / Hubwagen weil eben nicht vorgesehen allein schon durch die Bauweise!
Das wäre mir nach 20 Jahre als Berufskraftfahrer mit 40 Tonner und mehr neu. Zeige mal solch eine Palette, würde mich auch mal interessieren was ihr da an spezial Paletten habt... außerdem wurde in diesem Thema nichts von Sozialpalette geschrieben, sondern von einer Einweg Palette, die sind dann auch nur für eine Lieferung gedacht und sind nicht immer so stabil wie Euro Paletten. Wir hatten auch Einweg Paletten da musste man schon für eine Lagerung und Auslieferung sehr aufpassen, da sie sonst solch eine Zeit noch nicht mal überstanden haben.

Lars_SHG schrieb:
Deine Post spottet wirklich jeder Beschreibung, zum einen, der TE hat geschrieben:

und zum anderen, er hat die Ware auf einer Palette erhalten, diese entfernt und dann anders verschickt als bekommen. Das Paket war also nicht nur schlechter geschützt, es konnte auch komplett anders transportiert werden.
Hier gibt es einfach, unter Berücksichtigung der Informationen die wir vom TE haben, keine andere Schlussfolgerung, als das er Schuld am Schaden ist!
Einfach nur Blödsinn, ich habe mir als Fahrer auch mal Paletten geschnappt und darunter gelegt, damit ich später beim entladen es mir einfacher machte. Wenn Großlager eine Ware eines gleichen Produktes beziehen werden sie wohl kaum jeden Bildschirm einzeln auf einer Palette stellen.

Im Lager konnte ich mir dazu dann einfach eine Armeise schnappen und so schneller mein LKW verladen. Die Paletten halfen dann später auch im LKW beim entladen mit Hebebühne oder Kran. Oft musste ich auch mal Paletten im LKW etwas verstellen weil ich auch Leergut mitnehmen musste und so konnte alles mit meinem Hubwagen oder Kran umstellen.

Im übrigem werden Stahlbänder und Plastikbänder nicht als Ladungssicherung anerkannt.

Eine Palette federt nichts ab, da eine Palette nicht nur aus Bretter besteht, sondern auch mit vierkantige Hölzer bestehen, die alles andere als Federnd sind. Selbst wenn es sich um Kunststoff Paletten handelt sind diese Klötze an den Enden und in der Mitte vorhanden. Zumindest würde dass was du als Federn bezeichnest nicht vor schaden schützen, da es am ende immer ganz darauf ankommt wie eine Ladung gegen verrutschen gesichert wird und vom Hersteller verpackt wurde.

Manche Speditionen stapeln in LKWs auch mehrere Produkte mit Paletten darunter um mehr verladen zu können. Nicht immer werden hierzu LKWs verwenden die spezielle verstellbare Schienen haben um Doppelstock Ladungen mit 64 Paletten verladen zu können. Wir haben diese Methode mit Haribo Artikel so mit diesen speziellen Auflieger oder Wechselbrücken verladen können und konnten so dass doppelte verladen als normal einzeln hingestellt möglich gewesen wäre.
 
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florian. schrieb:
der Karton soll wohl 14cm breit gewesen sein. Ein 55" Fernseher hat keinen 13cm tiefen Standfuß...
Der kann also nicht Montiert sein. wäre aber auch egal, schließlich hat der TE das Paket nicht geöffnet.
Habe mal bei mir nachgeschaut wie groß alles bei meinem neuen 55 Zoll Fernseher war.

Abmessungen (B x H x T) in mm.
  • Maße ohne Fuß: (mm)1.242,6 x 718,5 x 50,1
  • Maße mit Fuß (mm): 1.242,6 x 787,5 x 277,8
  • Verpackung (mm): 1.419 x 815 x 148
Hast daher Recht mit Fuß wird es unwahrscheinlich sein.
Ob er geöffnet hat oder nicht muss er für sich wissen, sieht man in der Regel auch.

florian. schrieb:
alle Elektrogeräte die Ich kenne waren Formschlüssig in Styropor Verpackt.
Dass der Standfuß mechanisch beschädigt wird, ohne dass der Karton beschädigt wurde, kann man ausschließen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die Passform hat zwar eine bestimmte Größe, jedoch ist hier auch manchmal mit zu unterscheiden in welche Position richtig rein gelegt wurde. Ein Paket bekommt man dann ggf. auch geschlossen sollte es nicht der Fall gewesen sein.

Daher ist nichts ausgeschlossen.
Aber auch egal, da es reine Spekulation ist.
Der Händler kann hier besser aussagen wie dass Paket angekommen ist, wovon uns nichts bekannt ist.


florian. schrieb:
Ich frag micht immer noch, warum du so wehement auf der Palette herum reitest.
(Nein, du musst nicht wiederholen, dass der Verkäufer die einfach los haben wollte)
In diesem Thema wurde gefragt ob der Umstand dass ohne Palette versendet wurde was zu sagen hat und die Palette hat hier nichts zu bedeuten, da sie nicht als Transportsicherung dazu zählt.

Wie bereits erwähnt wurde mein neuer Fernseher hochkant ohne Palette geliefert. Ob der Fahrer den Fernseher im LKW auf einer Palette stehen hatte ist mir nicht bekannt, vor die Tür hat er mir dass Paket ohne Palette hingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es eine Europlatte ist, wird der Fahrer diese kaum beim Kunden abliefern und ansonsten hängt es halt von den Verpackungsbestimmungen ab, wie ein Fernseher zu verpacken ist und die sind halt nicht für allen Transportunternehmen einheitlich, auch wenn einige darauf pfeifen zu können.
 
Lars_SHG schrieb:
wir reden ja hier nicht von Europaletten sondern von Spezial-Paletten die die Ware schützen sollen und nicht den Transport erleichtern sollen. Die meisten Paletten sind noch nicht mal ladefähig mit Gabelstapler / Hubwagen weil eben nicht vorgesehen allein schon durch die Bauweise!
:lol: :lol: Da wird mal schnell aus einer besch... simplen, billigst zusammen genagelten Einwegpalette eine "Spezial-Palette" gemacht. Herrlich.

Auch die Einwegpaletten kann man mit dem Hubwagen befördern, nur eben nicht so bequem wie die Euro.
 
Kurze Frage am Rande... mal angenommen der TE hat Schuld, könnte eine private Haftpflicht hier nicht nützlich sein?

Er hat ja, wenn es so stimmt und angenommen würde, einen TV "eines anderen" zerstört.
 
Da hab ich Zweifel. Der TV befand sich im Eigentum des TE. Erst wenn der TV beim Händler angekommen ist, dürfte sich das ändern.
 
Interessante Überlegung!

Jedoch, sofern nicht unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, kann der TE im relevanten Zeitraum Eigentümer gewesen sein. Aber auch für den Fall des Eigentumsvorbehaltes oder gar der reinen Miete könnte ich mir vorstellen, dass die Haftpflichtversicherungen die Bestimmungen so ausgestaltet haben, dass der Versicherungsnehmer wie ein Eigentümer zu behandeln ist, oder? Kenne mich mit diesen Versicherungen kaum aus.
 
Da müsste man sehr genau nachlesen. Vor allem da ja der TE das Gerät nicht direkt beschädigt hat sondern eben der Paketdienst etc.

Ich glaub nicht, dass das einfach werden würde, aber die könnten natürlich helfen jemand anderen die Schuld zuzuschieben :p
 
Nur wenn es unzureichend verpackt ist, war er fahrlässig beim versenden. Es ist zwar beim Paketdienst kaputt gegangen, aber schuld wäre der TE.
Wenn es nicht sein Eigentum wäre, dürfte die Haftpflicht das übernehmen.

Das es sein Eigentum ist, sehe ich als gegeben an. Er hat das Paket erhalten und der Kaufvertrag war erfüllt.
Der Widerruf ist ja erst erfolgreich, wenn das Paket wieder beim Händler ist.
 
Der Widerruf ist auch vorher schon erfolgreich, aber das Eigentum geht tatsächlich erst mit Übergabe wieder auf den Verkäufer über. Ein Eigentumsvorbehalt wäre allerdings keine große Überraschung.
 
Ein Eigentumsvorbehalt greift üblicherweise bis zur vollständigen Bezahlung der Ware, womit die Frage nach dem Bezahlmethode ins Spiel käme.
 
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