Welche Strafe ist zu erwarten?

Bubti

Commodore
Registriert
Mai 2002
Beiträge
4.645
Habe da mal ne frage an euch.
Von einer guten Freundin von mir der Freund hat gestern große s..... gebaut.

Also er ist 22Jahre alt kein Führerschein. Den Führerschein hat er vor ca. 1,5 Jahren wegen Alkohol am Steuer verloren.

Nun wurde er Gestern von der Polizei angehalten ohne Führerschein mit 1,6Promile und das wo er sich ein wahrscheinlich(das weiß zurzeit keiner genau) kleines Rennen geleistet hat in der Innenstadt.
Falls es noch dazu gehört er macht zurzeit seine Wehrpflicht.

Welche Strafe kann ihn nun erwarten?

Die gute Freundin von mir möchte das gerne ca. wissen.


Ich muss sagen hoffentlich bekommt er ne große Strafe, wer so ein mist baut der muss dafür ne große Strafe bekommen. Habe auch kein mitleid mit dem konnte den sowieso nie so richtig abhaben.


P.S bitte lasst jetzt kein Thread daraus werden was er verdient hätte usw.
Ich bzw seine Freundin möchte einfach nur wissen welche Strafe er zu erwarten hat.
 
Ein paar jahre Fahrverbot mehr,danach Idiotentest und ne dicke fette Geldstrafe,bei fahrlässigkeit,eventuell(kann vorkomen muß aber nicht)freiheitsstrafe auf bewährung wenn er sonst nichts am brennen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal hier: http://www.rechtspraxis.de/verkehr/strafen.htm

Da kannst Du Dir dann alles zusammensuchen. Als Wiederholungstäter und verbunden mit dem Innenstadtrennen könnte das schon in Richtung Knast und dauerhafter Entzug des Führerscheins gehen, das kommt natürlich auch darauf an, was für einen Richter er erwischt.

Auf jeden Fall wird er nachher vorbestraft sein und sehr lange Zeit auf den Führerschein verzichten dürfen. Ob die Bundeswehr da auch noch etwas drauflegt, weiß ich nicht.

Ciao, Tiguar
 
Wenn es ganz dicke kommt, bekommt er als Wehrpflichtiger auch noch Diszi.Das liegt aber soweit ich weiß im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.
Was auf jeden Fall passieren wird, wenn er während seiner Wehrpflichtzeit in den Bau muß, ist, das er die Zeit nachdienen muß.
Was der Kumpel auf jeden Fall machen sollte, ist, seinen Bttr./Komp-Chef über diesen Vorfall informieren.Kenntnis wird dieser auf jeden Fall davon bekommen.
Cerberus
 
Zuletzt bearbeitet:
da er über 1,6 promille hatte, wird er darüber hinaus noch vor dem gesetz als alkoholiker abgestempelt und muss danach nicht nur zur mpu, sondern muss auch ein jahr lang nachweisen können, dass er nichts mehr getrunken hat. das heisst, die werden zwischendurch immer wieder leber- und blutwerte bei ihm messen.
und es ist verdammt schwer, die mpu und den abstinenzttest zu bestehen, mein fahrlehrer hat mir vorgestern noch erzählt, dass man es meistens erst im 2.anlauf (pro mpu 400€) schafft und man meistens mehrere jahre braucht, um den führerschein wieder zu bekommen.

ich tippe mal auf mehrere jahre führerscheinentzug, ne saftige geldstrafe und eventuell auch ne bewährungsstrafe. das ist ja 3x gefährlicher eingriff in den straßenverkehr gleichzeitig (zu schnell, zu besoffen, ohne führerschein)
 
mr.e schrieb:
das ist ja 3x gefährlicher eingriff in den straßenverkehr gleichzeitig (zu schnell, zu besoffen, ohne führerschein)

Ist es nicht . Sagst Du mir mal wo er § 315b StGB erfüllt hat ???

Auch § 315c StGB greift nicht , weil er nicht konkret jemanden gefährdet hat .

Es bleibt daher bei einer Strafbarkeit nach § 316 wegen Trunkenheit im Verkehr + § 21 StVG


R2D2 schrieb:
und ne dicke fette Geldstrafe,bei fahrlässigkeit,eventuell(kann vorkomen muß aber nicht)freiheitsstrafe auf bewährung

?? Wie bitte ??

Das hat doch vorn und hinten nichts mit FAHRLÄSSIGKEIT zu tun !!!
Das , was irgendwie fahrlässig sein könnte wäre wenn er einen Unfall gebaut hat . Davon hat aber Bubti nix geschrieben .
Also is Essig mit Fahrlässigkeit , eine fahrlässige Trunkenheit im Strassenverkehr gibts nicht .
§ 21 II StVG greift auch nicht , weil er ja wusste dass er keinen Führerschein hat .

Und überhaupt - Du stellst das so hin als ob "Fahrlässigkeit" die Sache schlimmer macht . Is aber nicht so - ein fahrlässiges Delikt wird immer milder bestraft als das vorsätzliche .

Immer diese Fernseh-Juristen ... :D ;) :D


Tiguar schrieb:
Als Wiederholungstäter und verbunden mit dem Innenstadtrennen könnte das schon in Richtung Knast gehen


Sorry , glaub ich nicht . Man muss das rechtlich strikt trennen . Das Rennen an sich ist keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit , die hat also mit einer Strafbarkeit nix zu tun . Dafür bleiben nur § 316 StGB und § 21 StVG
. Und da ist 1 Jahr Freiheitsstrafe jeweils schon die Höchstgrenze . Und das oben beschriebene ist sicherlich kein Fall für eine Höchststrafe , die ist schon für andere Kaliber vorgesehen .

Ich denke nicht dass die Gesamtstrafe 90 Tagessätze Geldstrafe übersteigen wird . Damit wäre er immer noch in dem Bereich , wo er die Vorstrafe nicht angeben muss , wenn er sich z.B. irgendwo um nen Job bewirbt .
Dazu kommt natürlich eine mehrjährige Führerscheinsperre (ich tipp mal 3) .

Ich glaub nicht , dass er bei der Bundeswehr noch was zu erwarten hat , schliesslich war er ja bei der Trunkenheitsfahrt nicht im Dienst . Sein KpChef könnte ihm zwar was reindrücken ( " Ein Soldat hat auch ausserhalb des Dienstes die Bundeswehr würdig zu vertreten " ) aber ich denk nicht , dass er sich da grossartig Mühe macht .
 
Auch § 315c StGB greift nicht , weil er nicht konkret jemanden gefährdet hat .

naja bei einem rennen in der innenstadt wird er sich wohl kaum an die vorfahrt gehalten haben, oder? und sobald er ohne zu bremsen über nen zebrastreifen kachelt, ist das doch wohl grob verkehrswidrig und rücksichtslos. damit gefährdet er ja das leben anderer. er hat wohl abends keinen gefährdet, aber das ist ja egal.

zudem kann ihm auch noch passieren, dass das auto mit dem er gefahren ist, eingezogen wird, laut stvg §21.
 
Von der Bundeswehr dürfte er nichts zu erwarten haben. Solang er nicht in Uniform gefahren ist ...

Er hat in keinster Weise gegen das Soldatengesetz verstoßen und der Disziplinarvorgesetzte hat nur bei den Sachen eine Handhabe, wo es um genau dieses geht.
Sollte er allerdings für Zivilisten als Soldat erkennbar gewesen sein, so kann es dazu führen, dass er wegen "Schädigung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit" einen Diszi bekommt.

Nachdienen oder Knast wirds aber wohl nicht werden, allerhöchstens ein bisschen Soldabzug ...
 
Das hat mit der Uniform nix zu tun. Das einzige was ihn "wahrscheinlich" vor einem Disziplinarverfahren retten wird ist der Umstand, dass er keinen Führerschein hatte.
Der Verlust des Führerscheins ist grundsätzlich dem Vorgesetzten zu melden.
 
Das hat sehr wohl mit der Uniform zu tun ... Melden muss er den Vorfall und das wird auch raus kommen, beim Bund.
Aber er kann von der Bundeswehr, bzw. dem Disziplinarvorgesetzten nicht bestraft werden, da er nur gegen ziviles Recht verstoßen hat und das außerhalb der Dienstzeit (hoff ich doch mal).

Hätte er zu dem Zeitpunkt eine Uniform an gehabt, so wäre er für jeden als Soldat erkennbar gewesen. Somit muss er sich auch so verhalten, dass das Ansehen der Bundeswehr nicht geschädigt werden kann. Wenn er in Zivil rumgelaufen ist, dann wäre es für aussenstehende nicht zu erkennen, ob er Soldat ist, oder nicht und somit kann das Ansehen der Bundeswehr durch sein Verhalten auch nicht geschädigt werden.

vgl § 17 Abs. 2 Soldatengesetz:
Sein Verhalten muß dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, daß er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
 
Nehmt mir das nicht übel, aber er müsste auch noch wegen Blödheit einen bekommen. :streiten:

Bei solchem Scheiss habe ich schon Freunde in der Schulzeit verloren. Meistens erwischen die Besoffenen auch noch Unbeteiligte und weil sie besoffen sind, haben sie meist keine Verletztungen...

:mad:
 
-=|Daywalker|=- schrieb:
Macht Alkohol jetzt unsterblich oder was :volllol: ?

Nein, natürlich nicht. Aber durch den Alkoholgehalt sind alle Muskel meist total entspannt. Dadurch passieren nachweislich weniger Verletzungen. Wie die Frau, die vor ein paar Tagen sturzbetrunken aus dem fünften Stock gefallen ist und sind absolut nichts ausser nem blauen Fleck geholt hat.
 
-=|Daywalker|=- schrieb:
Macht Alkohol jetzt unsterblich oder was :volllol: ?


Nein, aber ein Alkoholisierter "reagiert" anders beim Unfall. Kann durchaus sein, dass er dadruch dass er (wegen dem Alkohol) nicht reagiert (d.h. sich verkrampft, die Hände vors Gesicht oder sowas) bessere überlebenschanchen hat ...
 
mr.e schrieb:
naja bei einem rennen in der innenstadt wird er sich wohl kaum an die vorfahrt gehalten haben, oder? und sobald er ohne zu bremsen über nen zebrastreifen kachelt, ist das doch wohl grob verkehrswidrig und rücksichtslos. damit gefährdet er ja das leben anderer. er hat wohl abends keinen gefährdet, aber das ist ja egal.

Willst Du mich nicht verstehen ?

Das , was Du beschreibst ist eine abstrakte Gefährdung , er war also in einer gefährlichen Art und Weise unterwegs .

§ 315 c fordert aber eine konkrete Gefährdung , er müsste also im Klartext einen Unfall gebaut haben .

Im Gesetzestext wird das dadurch ausgedrückt , dass dort steht " Wer einen Menschen [...] gefährdet " und nicht " Wer die anderen Leute [...] gefährdet" .
(ich hätt das aber vor dem Studium auch nicht sofort erkannt)
 
Hi Leute.
Es gibt vom den Vorfall noch nichts neues.
Aber er hat schon wieder scheiße gebaut und zwar noch größere wie ich finde.

Er hat am Sonntag ein Auto geklaut falsche Nummern Schilder dran gemacht.
Bei eine Polizei Kontrolle die die Polizei machen wollte ist er abgehauen und hat sich einer nette verfolgungsjagd geleistet. Nach ca. 20KM hatten die ihn endlich.

Na ja er ist mit 150 durch ne 30er Zone gefahren mit 120 durch ne 50 usw.
P.S er war nüchtern.

Na ja nun sitz er zurzeit in U-Haft.
Jetzt wird die Strafe wohl noch viel schlimmer werden.

Man muss schon krank im Kopf sein um so ne scheiße zu machen.

Er hat zum Glück kein Unfall verursacht. Zum Glück ist ein Reifen bei einer Vollbremsung geplatzt so das die Polizei ihn stellen konnte. Wer weiß was passiert wäre wenn der Reifen nicht geplatzt wäre.
 
Willst Du mich nicht verstehen ?

Das , was Du beschreibst ist eine abstrakte Gefährdung , er war also in einer gefährlichen Art und Weise unterwegs .

§ 315 c fordert aber eine konkrete Gefährdung , er müsste also im Klartext einen Unfall gebaut haben .

Im Gesetzestext wird das dadurch ausgedrückt , dass dort steht " Wer einen Menschen [...] gefährdet " und nicht " Wer die anderen Leute [...] gefährdet" .
(ich hätt das aber vor dem Studium auch nicht sofort erkannt)

asooooooo. würde es eigentlich reichen, wenn jemand, der nachts durch die stadt gelaufen ist und sich nur durch einen sprung vor dem raser retten konnte, anzeige gegen den raser erstatten würde. das wäre doch dann eine konkrete gefährdung, oder?

aber mal wieder zum topic zurück:

uiuiuiui, allmählich stellt sich die frage, ob er je wieder auto fahren darf (aber auch wenn ihm die fahrerlaubnis auf lebenszeit entzogen wird, wird er wohl wieder fahren...)
aber der muss ja entweder nen auffälliges auto geklaut oder einen sehr auffälligen fahrstil gehabt haben, damit ihn die polzei bei ner kontrolle rauswinken wollte.
 
Zurück
Oben