Welche Strafe ist zu erwarten?

Tja, dann müssen so manche Zeitungsschreiber bullshit geschrieben haben. Denn ich habe schon oft gelesen, dass ÜBER 18 jährige und ÜBER 21 jährige noch nach dem Jugendstrafgesetz abgeurteilt wurden.
 
Bitte eine genaue Stelle zitieren , damits auch jeder nachlesen kann . Denn "hab ich irgendwo gelesen" ist nicht gerade ein schlagendes Argument ...

(Und auf die Gefahr hin mich zu wiederholen : § 1 JGG spricht nunmal nur von Personen bis 21)
 
Leider sammel ich keine Tageszeitungen, sorry.
 
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