YesWeedCan
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AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?
Beides falsch, dazu gibt es Gerichtsurteile und auch Anmerkungen von einem der Väter des BTMG Staatsanwalt a.D. Körner:
" Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu BtM, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht vorausgeht, nur wenn dem Konsum eine Anlegung von BtM-Vorrat vorausgeht.
......
Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch kein Besitz vor, wenn der Täter von einem Dritten das BtM nur zum sofortigen Genuß erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (BGH …)
......
Das Mitrauchen von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die BtM gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat (OLG Karlsruhe …). Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden: Ein Gastgeber, der allein oder gemeinsam mit anderen Haschisch hat anschaffen lassen, bezahlt und aufbewahrt hat, besitzt. Läßt er einen Joint an einen nicht besitzenden Gast weiterkreisen, so gibt er zwar keine BtM ab, überläßt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde BtM allein oder mittäterschaftlich zum Gebrauch (…).
.....
Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann mangels Besitzes auch nicht zum Verbrauch überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück (…). Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überläßt zum Gebrauch…"
http://usualredant.de/2008/12/18/straffrei-kiffen-in-viersen/
Zusammenfassend: Wer BTM anschafft, bezahlt und konsumiert macht sich wegen dem Besitz strafbar. Bekomme ich einen Joint in der Runde gereicht und gebe ihn wieder an den Besitzer zurück, habe ich mich nicht strafbar gemacht, wohl aber der Besitzer ( unabhängig davon ob ich den Joint in der Hand hatte). Gebe ich den Joint an einen anderen Konsument weiter überlasse ich ihm BTM zum Verbrauch und habe mich wieder strafbar gemacht.
@diram Der Besitz wird nicht automatisch angenommen nur weil ich den Joint in den Händen halte und ihn an den Besitzer zurückgebe.
Komplizierte Rechtslage die hoffentlich nicht mehr lange so Bestand haben wird^^
WhiteShark schrieb:Kiffen selbst (also der Konsum) ist hierzulande tatsächlich legal. Lediglich der Besitz und Verkauf ist illegal.
Wenn mir also jemand nen Joint hinhält und ich nur dran ziehe ohne ihn in der Hand zu haben, dann ist das legal. Nur der Besitzer (also der den Joint hält) macht sich wegen des Besitzes strafbar.
diRAM schrieb:Ja, weil Besitz nicht mit Eigentum zu verwechseln ist.
Beides falsch, dazu gibt es Gerichtsurteile und auch Anmerkungen von einem der Väter des BTMG Staatsanwalt a.D. Körner:
" Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu BtM, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht vorausgeht, nur wenn dem Konsum eine Anlegung von BtM-Vorrat vorausgeht.
......
Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch kein Besitz vor, wenn der Täter von einem Dritten das BtM nur zum sofortigen Genuß erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (BGH …)
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Das Mitrauchen von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die BtM gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat (OLG Karlsruhe …). Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden: Ein Gastgeber, der allein oder gemeinsam mit anderen Haschisch hat anschaffen lassen, bezahlt und aufbewahrt hat, besitzt. Läßt er einen Joint an einen nicht besitzenden Gast weiterkreisen, so gibt er zwar keine BtM ab, überläßt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde BtM allein oder mittäterschaftlich zum Gebrauch (…).
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Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann mangels Besitzes auch nicht zum Verbrauch überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück (…). Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überläßt zum Gebrauch…"
http://usualredant.de/2008/12/18/straffrei-kiffen-in-viersen/
Zusammenfassend: Wer BTM anschafft, bezahlt und konsumiert macht sich wegen dem Besitz strafbar. Bekomme ich einen Joint in der Runde gereicht und gebe ihn wieder an den Besitzer zurück, habe ich mich nicht strafbar gemacht, wohl aber der Besitzer ( unabhängig davon ob ich den Joint in der Hand hatte). Gebe ich den Joint an einen anderen Konsument weiter überlasse ich ihm BTM zum Verbrauch und habe mich wieder strafbar gemacht.
@diram Der Besitz wird nicht automatisch angenommen nur weil ich den Joint in den Händen halte und ihn an den Besitzer zurückgebe.
Komplizierte Rechtslage die hoffentlich nicht mehr lange so Bestand haben wird^^
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