eBay-Ärger mal anders rum! Tipps?

brenner

Commander
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Moin,

eigentlich hat man ja fast nur richtig Ärger als Käufer aber nun hab ich es auch mal als Verkäufer.


es geht um diese Auktion in der ich der Verkäufer bin/war.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5104992914&ssPageName=STRK:MESO:IT

Problem ist folgendes, das Gerät funktioniert 1A und hat nicht mal Kratzer gehabt.
Nun nervt der Käufer seit zwei Wochen das das Gerät unbrauchbar sei und er sich unbedingt telefonisch mit mir in Verbindung setzen wollte. Er hat sogar eine Nummer meiner Eltern aus dem Telefonbuch genommen und versucht sich si mit mir in Verbinung zu setzen. Da ich aber nicht einsehe einem Fremden meine Telefonnummern zu geben habe ich per Mail geschrieben das ich nur per Mail erreichbar bin.
Dann kam letzten Sonnabend wieder ´ne Mail, wegen Telefonnummer:

Guten Tag Herr XXX,

der von uns ersteigerte Artikel ist in diesem Zustand unbrauchbar.

Bitte teilen Sie uns eine Möglichkeit mit, wie wir Sie telefonisch
erreichen können, um diese Unstimmigkeiten zu klären.
Falls Sie hiermit nicht einverstanden sind, können wir auch gerne den
Weg des Einschreibens oder der Postzustellungsurkunde einschlagen. Hier
werden wir Sie mit Sicherheit erreichen. Da wir dieses jedoch gerne
vermeiden möchten, teilen Sie uns umgehend eine Möglichkeit mit Sie
persönlich zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX ServiceCenter
X.XXX

Darauf habe ich dann garnicht mehr reagiert weil es mich einfach nur noch genervt hat.

Gestern kam nun diese Mail:

Hallo master-seti,

Hallo,
das ersteigerte Gerät weist gravioerende Mängel auf. Keine Touchpad Funktion, Akku defekt. Wir bestehen auf eine Kaufpreisminderung, das Sie dies in vollem Wissen so verkauft haben. Ansonsten werden wir weitere Schritte gegen Sie einleiten


Da das Gerät bei mir 100% in Ordnung war und ich in der Auktion außerdem das hier geschrieben habe:
Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren.
und das hier:
-Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe

könnt ihr vielleicht sagen wie ich jetzt vorgehen soll bzw. reagieren kann/muß.

Ich hab´s nämlich langsam satt.

Danke.
 
Hi brenner,

Also wenn ich das so lese, dann hast du den Ärger ja eh schon im Hause.
Wenn es stimmt, dass das Gerät bei dir einwandfrei funktionierte, dann hast du doch auch jedes Recht auf deiner Seite.
Sich einfach nicht kümmern weil es nervt halte ich für falsch. Überlege mal wie es dir vorkäme wenn sich ein Verkäufer als unerreichbar darstellt und du unzufrieden bist.
Offenbar hat das Notebook ja eine Firma mit Service Center erworben. Vielleicht haben die das Notebook ja auseinandergebaut oder so weil sie Ersatzteile wollten. Das wäre dann wirklich nicht mehr dein Problem. Ich würde den Kontakt zulassen und mir anhören, was eigentlich los ist bevor die dir einfach ihre Anwälte auf den Hals schicken. Wenn du mit denen telefonierst, dann sorge dafür das jemand mithört und lass dir alles schriftlich geben.

Grüße
 
Die haben doch nett geschrieben, denen würde ich schon meine Telefonnummer geben. Die versuchen doch nur, die Dinge mit Dir persönlich zu klären, die hatten ja schliesslich auch direkt Stunk bei eBay machen können.
Gib ihnen Deine Nummer, und dann berede mit ihnen in Ruhe(!!!) wo das Problem liegt und was man dagegen tun kann.

EDIT:
Hast Du denn vor dem Verkauf die Akkulaufzeit und das Touchpad auch mal getestet? Die Akkus lassen mit der Zeit ja meist stark nach, und laut Auktionstext hast Du das Touchpad praktisch nie benutzt.

EDIT die 2te:
Und rechtlich gesehen ist das so: Du kannst Dich natürlich mit dem angefügten Satz von der Garantie für Gebrauchtwaren freisprechen. Wenn das Notebook allerdings nicht in dem im Aukionstext angegebenen Zustand war, so ist das Betrug.

EDIT die 3te (boah, ich bin ja nur noch am Editieren hier):
Ich wollte mit meinem Post natürlich nicht ausdrücken, dass ich Dir nicht glaube, wenn Du sagst, dass das Notebook in einem einwandfreien Zustand war. Ich versuche nur, alle Fehlerquellen zu eliminieren und alle Wege aufzuzeigen.

Gruss,
the Interceptor :n8:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Ich kann bezaett nur zustimmen! Das einzigste was mir noch einfällt, da du es als vers. Paket verschickt hast das du mal zu Post gehst und bei denen Nachfragst was man da machen kann!

Hatte auch mal das gleiche Problem mit einem Verkäufer, haben uns dann geeinigt, da ich auch gesagt habe das es nicht funktioniert und er mir nicht geglaubt habe, hat er mir 50 % des Kaufpreises zurückerstattet! Hatte dann zwar immer noch Verlust da es nicht ging, doch es war auch sehr tolerant vom Verkäufer. Das macht sonst auch keiner!

Probier es auf eine gütige Lösung, doch Rechtlich können die nicht´s von dir wollen da alles in der Aktion stand! Du kannst Negative bewertet werden, aber das kann man verschmerzen!
 
Hi,

wenn du sagst, dass es voll funktionsfähig war, dann glaube ich dir.

Ich würde mit dem Umgang mit dem Käufer sehr vorsichtig sein. Man kann ja
nie wissen, was den/sie treibt, das jetzt zu machen.

Vielleicht habe sie das gleiche Model und wollten ja wirklich nur paar Ersatzteile.
Einfach die benötigten Teil getauscht und jetzt wollen sie das Gäret wieder zurück
geben und das Geld haben.

Mir ist die Sache nicht ganz koscher. Irgendetwas stimmt da nicht.

Hast du Zeugen, die bestätigen können, dass das Gerät noch einwandfrei
funktioniert hat?

---

Wenn das eine Agentur ist und die zudem in deiner Nähe ist, dann würde
ich mit ihnen ein Termin vereinbaren, dass du mal vorbeischaust um zu
sehen, was mit dem Teil los ist.

V.G.
Moonstrucker

[EDIT] Ich persönlich würde auf der eMail-Schiene bleiben, da du dann alles
dokumentieren kannst, was jemals zur Sprache gekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte zu diesem Thema einmal völlig wertfrei einen Beitrag aus einem anderen Foum posten.
Die c't hat in zwei Heften hierzu sehr ausführlich Stellung genommen, und praktisch die gesamte Diskussion hier würde sich beim Lesen dieser Artikel erübrigen.

Ein Gesichtspunkt, der in diesen Artikeln ausdrücklich betont wurde, ist hier noch gar nicht zur Sprache gekommen:

Ihr geht natürlich davon aus, dass ihr alle automatisch Privatpersonen seid und deswegen unter die erheblich günstigeren Regelungen fallt. Weil ihr ja kein Gewerbe angemeldet habt, keine Umsatzsteuer zahlt, keine Handelsregisternummer und keine Umsatzsteuer ID habt.

FALSCH!

All das ist überhaupt nicht notwendig, um euch als Gewerbetreibende einzustufen, die volle zwei Jahre haften und bestimmte Haftungen auch nicht wirksam ausschließen können (zum Beispiel das 14-tägige Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz). Es ist noch nicht einmal notwendig, dass ihr in Gewinnerzielungsabsicht handelt!

Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind alle die, die nicht nur gelegentlich und zu privaten Zwecken Verkäufe tätigen. Hat jemand in drei Monaten (so lange ist ebay, glaube ich, immer zurückzuverfolgen) 100 Verkäufe getätigt, dann kann er hinschreiben, was er will, er gilt als Unternehmer. Das greift auch bei erheblich weniger Umsatz, wenn man nämlich eine größere Zahl des gleichen Artikels verkauft, oder wenn es sich um Neuware handelt.

Der höchst interessante Nebeneffekt davon ist, dass die Rücksendung von gekaufter Ware nach dem Fernabsatzgesetz dann beliebig lang (!) möglich ist, theoretisch 10 Jahre oder mehr! Denn die 14 Tage fangen nur an zu laufen, sobald der Verkäufer den Kunden auf dieses Recht hingewiesen hat. Tut er das nicht, beginnt die Frist eben nie. Unsere lieben Powerseller stehen also vor dem Dilemma (das die meisten aber noch gar nicht erkannt haben dürften), entweder von vorneherein den Kunden auf das Recht aufmerksam zu machen, und sich damit sozusagen "freiwillig" als Unternehmer zu outen. Oder sie tun es nicht, um nicht schlafende Hunde zu wecken. Mit der Konsequenz, dass der Kunde noch nach Jahren die Rücknahme der Ware und volle Erstattung (minus Minderung durch Gebrauch) verlangen kann. Es ist immer wieder interessant, Leute mit 600 Bewertungen zu sehen, die als "Privatperson" jede Haftung ausschließen wollen, weil sie kein Gewerbe angemeldet haben...

Erwähnenswert auch, das ebay-Verkäufe im rechtlichen Sinn nicht als Auktionen gelten. Die entsprechenden Gesetze greifen also nicht. Es handelt sich um schlichte Kaufverträge.

Nach jüngst ergangenem Urteil besteht übrigens für jeden Bieter eine bequeme Möglichkeit, sich vor der Abnahme eines Artikels zu drücken. Er muss nur behaupten, jemand anderes habe in seinem Namen geboten. Das gilt sogar für den Fall, dass sich der Bieter mit korrektem ebay-Namen und -Kennwort eingeloggt hat (!).
Einen etwas längeren und besser beschreibenden Text hänge ich hier mal an, wer wirklich daran interessiert ist, der kann sich den ja runterladen. Zum Quoten wäre er imho viel zu lang.

Wie schon geschrieben, völlig wertfrei. Wenn ich mir allerdings deine Verkaufsaktivitäten in der letzten Zeit so ansehe, dann mache ich mir schon so meine Gedanken. Vielleicht hilft es dir ja etwas.
Mein persönlicher Rat, gib deine Telfonnummer raus und besprich alls in Ruhe mit denen. Ansonsten jast du mindestens eine negative Bewertung zu erwarten, was mich an deiner Stelle bei 100% positiven Bewertungen schon ziemlich stören würde.
 

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  • e-bay recht.txt
    21,2 KB · Aufrufe: 322
Zuletzt bearbeitet:
Lass Sie doch anrufen, was solls.

Und schreib wie es ausgegangen ist.

btw: rechtsschutzversichert ? ;)
 
Öhm.. wieso rufst du ihn nicht an? Soll er dir seine Nummer geben. Falls du Angst hast, dass er dann deine Nummer am Display sieht telefonier halt von nem fremden Telefon (Telefonzelle) :p
 
ich als sehr alter ebayer(5 jahre?!) hätte so gehandelt! also nach der bitte um meine nummer hätte ich auf die emails sorgfältig reagiert und persönlichen kontakt abgewiesen bzw. dem einen hinweis gegeben sich über den juristischen weg sich bei mir zu melden wenn er unbedingt unrechtmäßig die ware zurück geben will! ich hätte schon bei der 1. mail ihm deutlich gemacht dass das gerät unter !zeugen!(ganz wichtig) funktioniert hatte und keinerlei mängel aufwies! dann hätte ich ihm geschrieben, er solle mal den verkaufstext ordentlich nochmal ganz langsam durchlesen da unten steht ja "Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren" und damit sollte alles geklärt sein! Wenn er aber immer darauf besteht hätte ich ihm die adresse meines anwalts geschrieben dass er sich dort melden soll. WEIL du bist im recht und er versucht dich unter druck zu setzen ohne jegliche recht darauf! also drehe den spiess um und sage ihm er solle wenn dann bei deinem anwalt melden!

greetz
Tokianer
 
Na klar, man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Als alter Ebayer solltest du eigentlich wissen wie das da läuft. Es bringt überhaupt nichts gleich mit dem Anwalt zu drohen.

Aber jedem das Seine. Wer Lust und Zeit und genügend Geld hat, der kann sich natürlich auch quer stellen. Ich würde erstmal versuchen die Missverständnisse zu sortieren und dann ggfls. die richtigen Schritte einleiten.
 
naja. ich mache es so! ich habe einen sehr guten rechtschutz! und wenn einer meint ohne ein recht mir forderungen stellen zu müssen, dann kann er direkt mit meinem anwalt reden. er ist im recht! er hätte nicht bieten soll wenn er solche effekte machen will. also pech für ihn sage ich da nur! ok dann soll sich brenner mit dem herren sich rum ärgern! die drohen ja auch mit weiteren schritten schon sofort mit der 1. mail und bei sowas geht mir der hut hoch! bei mir ist es so. wenn einer rechtstreit haben will kriegt er den auch so einfach
 
@theInterceptor:

Wie schon geschrieben habe ich nicht vor in irgendeiner Weise telefonisch aktiv zu werden, denn schließlich kann ich per Mail oder auch normalem Briefverkehr, erstmal ganz in Ruhe nachdenken was ich schreibe bzw. wie ich handle.

Ja der Akku ging noch definitiv, wenn auch nicht mehr lange und ja, das Touchpad auch, aber benutze lieber "richtige" Mäuse oder Trackpoints.


@You:

Auf die Post kann man es nicht mehr schieben. Ich habe dem Käufer extra vorher geschrieben, er soll das Paket auf Schaden überprüfen wenn er es annimmt. Entweder hat er nicht geguckt oder es war heil.
Außerdem glaube ich nicht das ein defektes Touchpad oder Akku durch Transportschaden herrühren können.
Zu einer Kaufpreisminderung bin ich nicht bereit.


@Moonstrucker:

Ja, ich kann dir diverse Zeugen aufzählen die das Gerät in Aktion gesehen haben.


@Stewi:

Danke für die Hinweise. Hab garnicht dran gedacht mal meine c´t´s zu durchblättern.

Ich würde mich auch nicht als Gewerbetreibenener einstufen. Wenn du dir meine Bewertungen anguckst siehts du das die Hälfte von mir selber GEkauft wurde und nicht verkauft.


@Blutschlumpf:

Ja bin ich, aber nur Verkehrsrechtschutz.


@Tokianer:

Dann müßte ich mir einen Anwalt suchen, aber der will bestimmt gleich Kohle sehen, oder?
 
"Da das Gerät bei mir 100% in Ordnung war und ich in der Auktion außerdem das hier geschrieben habe:


Zitat:
Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren.
und das hier:

Zitat:
-Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe
"

Ich hatte einen ähnlichen Fall nur andersrum(ich war Käufer). Ich habe mich in diversen Rechtsforen kundig gemacht und mir wurde mehrfach geantwortet, dass man kaum Chancen hat etwas dagegen zu tun, wenn es so wie du geschrieben hast steht, da du Privatverkäufer bist. Wie will derjenige nachweisen, dass es schon defekt war, als du es noch bei dir hattest? Kann er nicht, durch Transport soll schon so einiges kaputt geganegen sein.

Allerdings wenn du vorhast noch viele Geschäfte bei Ebay zu machen, würde ich eher versuchen mich mit dem Käufer zu einigen, denn sonst gibts nene negativen Eintrag und andere möglich Käufer in der Zukunft werden misstrauisch werden. Ich schaue mir die Bewertungen bei Privatverkäufern mit gebrauchten Sachen sehr genau an.

Ich selber regel auch alles über Email. Telefonnummer gibts nur in Ausnahmefällen, wenn es um Selbstabholung geht.
 
@ALCx:

Danke für den Hinweis. Kannst du mir vielleicht ein Forum nennen in denen solche Fälle von dir beschrieben und behandelt wurden?



@Alle:

Bin grad dabei eine Antwort zu verfassen, vielleicht habt ihr ja noch ein paar Tipps. Das hab ich bisher verfasst:



Werter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Abgabe bei der Post,
in einem einwandfreien Zustand. Dieses kann ich auch bezeugen lassen, da ich für das Gerät schon mehrere Kaufinteressenten hatte,
die aber nach persönlicher Begutachtung abgesprungen sind, da ihnen das Gerät für ihre Bedürfnisse zu langsam war.
Wie geschrieben kann ich die von Ihnen genannten Defekte absolut nicht bestätigen und finde Ihre Betrugsvorwürfe sehr beleidigend
und unhaltbar.
Ich schreibe ja auch nicht, das Sie das Notebook als Ersatzteillager verwenden und versuchen es mit den ausgetauschten Teilen wieder
zurückzugeben, ohne das ich dieses beweisen könnte.

Zu einer Preisminderung oder Rückerstattung bin ich nicht bereit da das Gerät von mir heil versendet wurde und ich nicht weiß
was damit auf dem Postweg geschehen ist bzw. was Sie damit gemacht haben.
Außerdem habe ich mit diesen Hinweisen: " Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."
und diesem Hinweis: " -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe" rechtsmäßig darauf hingewiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mir so die Bewertungen von dem Käufer anschaue dann wird mir einiges klar. Für mich sieht das so als als ob der betroffene sich des öfteren Bewertungen geben lassen hat. Den Kontakt abzubrechen bringt überhaupt nix. Lass dich von dem Telefongequatsche nicht irritieren sondern lass dir genau beschreiben was nicht funktioniert und warum es nicht funktioniert.

/edit
www.snakecity.de sollte die eventuell weiterhelfen.
 
???

Heißt "einwandfreien" oder wie ist es richtig?
 
Ok, danke, man lernt eben nie aus.

War das die einzige Korrektur oder fällt Euch noch was ein was in das Schreiben rein sollte?
 
Ich halte diesen Text für zu hart formuliert. Damit wirst du nichts erreichen, außer das die Sache weiter eskaliert.

Vorschlag meinerseites:

Wie geschrieben kann ich die von Ihnen genannten Defekte absolut nicht bestätigen und finde Ihre Betrugsvorwürfe sehr beleidigend und unhaltbar.
Ich schreibe ja auch nicht, das Sie das Notebook als Ersatzteillager verwenden und versuchen es mit den ausgetauschten Teilen wieder zurückzugeben, ohne das ich dieses beweisen könnte.

Streichen. Den kompletten Absatz. Damit erreichst du nichts.
Was du noch schreiben könntest wäre: "Daher kann ich die von Ihnen bennanten Defekte ausschliessen."


Zu einer Preisminderung oder Rückerstattung bin ich nicht bereit da das Gerät von mir heil versendet wurde und ich nicht weiß
was damit auf dem Postweg geschehen ist bzw. was Sie damit gemacht haben.
Außerdem habe ich mit diesen Hinweisen: " Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."
und diesem Hinweis: " -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe" rechtsmäßig darauf hingewiesen.

würde ich ein wenig umformulieren:

Statt "heil": unversehrt und ohne Defekte. Das mit dem Postweg lass raus, da du für eben diesen Haftest. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt erst nach Übergabe der Ware. Sprich für den Transport trägst du die Verantwortung.

Aber hier gibt es bestimmt noch ein paar Leute die sprachlich versierter sind als ich und die Dir noch ein paar Tips geben können.
 
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