Abmahnung wegen Fimdownload

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Tigerfox

Commander
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Ich habe soeben von einer Anwaltsfirma im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung über ~960€ erhalten, weil ich einen Film heruntergeladen habe.

Es handelt sich dabei um den Film "Maria, ihm schmeckt's nicht". Den habe ich zwar tatsächlich als Screener runtergeladen, aber nur sehr schnell und nicht weiter hochgeladen. In dem Schreiben wird ersichtlich, dass der Film nur etwa anderthalb Stunden von mir hochgeladen wurde (während des Downloads).

Hintergrund war, dass etwa 10min vor Ende des Films Feueralarm im Kino war und wir raus mussten. Wir haben zwar unser Geld zurück bekommen, hätten aber in eine neue Vorstellung gehen müssen. Die Kinokarte habe ich sogar noch!

Nun habe ich das seitenstarke Schreiben noch nicht komplett gelesen, finda aber den "Streitbetrag" von 10.000 € und die Kosten von 956€ (506€ Rechtsanwaltskosten und 450€ Schadenersatz) recht heftig für so einen einfachen Fall.

Dem Schreiben ist ein Beschluß des Landgerichts Köln beigefügt. Eine Unterlassungserklärung soll ich bis zum 21.01. unterzeichnen, den Betrag bis zum 29.01. zahlen.

Die Anwaltsfirma scheint das massenweise zu machen, wie hier beschrieben steht.


Wie soll ich nun reagieren? Aus dem Link wird mir klar, dass ich reagieren muss und es nicht ignorieren kann. Aber natürlich werde ich auch nciht sofort zahlen, dazu scheint mir die Summe unangemessen hoch.
 
Warum ist die Summe hoch?! Finde das noch human. Scheinbar hast du den Film über ein Netzwerk runtergeladen und gleichzeitig und evtl. auch nachher hochgeladen und dich somit strafbar gemacht.

Eine Kinokarte bewirkt da mal gar nix.

Zahlen und unter dummheit verbuchen heißt es da wohl.
 
Naja, selbst aus dem Schreiben wird ersichtlich, dass ich den Film nur in einem sehr kurzen Zeitraum hochgeladen habe, nämlich während des anderthalbstündigen Downloads. Da finde ich es schon weit hergeholt, von "gewerblichem Ausmaß" zu sprechen.

EDIT: OK, hab jetzt einen Termin beim Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verfahre genau so wie es in deinem Link steht.
Am besten mal die IP-Adresse ("Angriffspunkte der Abmahnung") die im Schreiben genannt wird überprüfen und beim Provider nachfragen, ob du diese IP-Adresse zum genannten Zeitpunkt auch hattest.
 
Auf welcher Seite bzw. wo hast du dir diesen Film runtergeladen?
Wie schon gesagt hilft dir die Kinokarte nicht wirklich weiter...
Weil du:

1. Dein Geld zurück bekommen hast und
2. Ein Kino besuch dir nicht die Urheberrechte des Films geben...
 
Blabla... hochgeladen ist hochgeladen. Eine Sekunde reicht schon.

Entweder aussitzen und gar nichts machen oder eine moderierte Unterlassungserklärung schicken.

Frag jetzt aber nicht was das ist, sondern suche es dir selbst raus.

Mehr Hilfe gibt´s hier auch nicht.
 
mich würde auch mal interessieren über welch dubiose quellen du dir den film geladen hast.

also prognose wage ich zu sagen das du zahlen musst. die unterlassungserklärung würde ich, wenn du sie unterzeichnest, auf jeden fall ernst nehmen. im falle einer erneuten tat kommen dann richtige kosten auf dich zu.
 
Wenn Du so dumm / dreist bist, urheberrechtlich geschützte Werke hochzuladen, und sei es nur für ein paar Minuten, mußt Du halt Strafe dafür bezahlen. Punkt, aus.

Man lädt überhaupt keine urheberrechtlich geschützten Dinge hoch, auch nicht "nur so'n bißchen".

Soll Dir eine Lehre sein. Zahl' mal schön.

Und diese Story mit der Kinokarte soll Dir jemand glauben? Da lachen ja die Hühner... :evillol::evillol:

LG,
Hasenbein
 
p.s. ich würde mich auch nicht darauf einlassen zu sagen " ich habe nur runtergeladen, habe davon nix hochgeladen".

ich würde mal vermuten das wenn du nicht darauf eingehst, die folgekosten (gericht, anwalt etc) den betrag von ~960€ bei weitem übersteigen....

p.p.s :

ich wette auf sowas (sry) hirnloses wie emule, bearshare oder dergleichen ;)
 
es handelt sich sicher um ein download bei einem P2P-Netzwerk (Kazaa, Emule etc.)
Dort ist es ja üblich, dass man während eines Downloads gleichzeitig den Teil, der bereits gedownloadet wurde, anbietet. → Da ist es egal für wie lange.
selbst in den 1 1/2 Stunden können bereits 50 Leute bei dir gesaugt haben.(gewerbliches Ausmaß)

Bei einem DirectDownLowd kann das nicht passieren (rapidshare,uploded etc.) Da man dort die Datei nur downloaded und nicht anbietet.
 
Wie siehts denn aus, wenn man ein WLAN zu hause hat, könnte man da nicht einfach sagen, jemand hat sich dort eingehackt und hat die Daten über meinen Anschluss gesaugt? Ist das dann eigene Schuld oder ist man in dem falle nicht schuldig?
Oder ein Trojaner hat ohne mein Wissen die Datei geuploaded, ist ja alles möglich, und das nachzuweisen ist fast unmöglich...
 
Die IP ist aber genau einem PC zuortenbar.

Die WLAN Station hat zwar eine IP,
aber die PC's selber haben auch eine eigene IP.

Somit würde sich die IP vom Opfer und Hacker unterscheiden
 
Jaja diese Tauschnetzwerke wenn du dir einen Film herunterlädst Seedest du dabei auch und machst dich beim ersten Kilobyte den du sendest Strafbar!
Dein Anwalt wird da auch kein Schlupfloch finden denke ich da selbst wenn du den Film gekauft hättest als DVD oder anderweitig du diesen wenn auch nur für kurze Zeit verbreitet hast dich Strafbar machst!
Also ein Feueralarm und eine neue Kinokarte wird dich aus dem Horror nicht herausholen.
Wenn du eine gute Rechtschutz Versicherung hast und diese das übernimmt sage ich führe den Prozess aber verlieren wirst du ihn im jeden Fall nur kann dein Anwalt evtl einen Vergleich dabei herausschlagen sodass die Kosten geringfügiger werden!
 
selbst wenn man darauf setzt das sich einer in sein wlan eingeloggt hat und dieser dann den film geladen hat, kann man immernoch in die richtung argumentieren das der besitzer des APs dafür sorgen muss das eine gewisse sicherheit gegeben ist. außerdem wie willste das beweisen ? so oder so, zahlen wirst du müssen, was aber wie scon gesagt an eigener dummheit liegt.
 
Bemme90 schrieb:
Die IP ist aber genau einem PC zuortenbar.

Die WLAN Station hat zwar eine IP,
aber die PC's selber haben auch eine eigene IP.

Es geht um die öffentliche IP... hat also nix mit den IP's im Netzwerk zu tun.
Es ist der Betreiber des WLAN Netzwerks für dessen Sicherheit verantwortlich und auch haftbar.
 
Die IP ist aber genau einem PC zuortenbar.

Die WLAN Station hat zwar eine IP,
aber die PC's selber haben auch eine eigene IP.

Somit würde sich die IP vom Opfer und Hacker unterscheiden
Schwachsinn wenn du über einen WLAN router Online gehst hast du nur eine öffentliche IP alle Geräte die am Router hängen haben Private IP Adressen 192.168.... die werden milliarden fach in Heimnetzwerken genutzt...


Zur WLAN sicherheit das ist ne sache des zumutbaren was so viel heist das ein gericht ein WLAN als sicher erarchtet sobald WEP an ist.
 
Tigerfox, bei welchem Provider bist du?
 
@Bemme90

Wenn man hinter einem Router hängt haben alle PCs an diesem Router die gleiche IP im Inet. Und die Typen bekommen nur die Inet-IP, selbst wenn dahinter 100 Rechner hängen?!

EDIT: Gehen wir davon aus ich habe mein WLAN entsprechend verschlüsselt und trozdem konnte jemand unbefugt eindringen, sei es dass er den Key gesnifft hat oder ihn auf irgendeine andere Art und Weise herausgefunden hat, bin ich doch nicht mehr schuldig, mein WLAN war gesichert, jemand hat sich mit krimineller Energie zugang verschaft und gedownloadet.
Jetzt nur die Frage muss ICH das beweisen oder DIE?

Und die Sache mit dem Tojaner steht immernoch im Raum, vielleicht wurde mein PC ohne mein Wissen teil eines Bot-Netzes, also ehrlich es gibt so viele Möglichkeiten bei den man unschludig sein müsste...
 
Zuletzt bearbeitet:
rechtschutz zahlt aber nicht wenn du angeklagter bist bei einer straftat oder irre ich mich da? ich würde eher zahlen und froh sein das alles noch relativ sauber abgelaufen ist. es kann auch teurer werden. und es ist ja nunmal so das du das ding geladen hast. da gibts nix dran zu rütteln.
 
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