Angehalten auf dem Fahrrad

KilianMba

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Feb. 2022
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Ich war am Samstag auf einer Party und habe extra das Fahrrad genutzt um etwas Trinken zu können.

Wurde dann tatsächlich von der Polizei kontrolliert und musste sogar pusten.

Ich hatte knapp über 1 Promille und habe jetzt die Werte mal in einen Bußgeldrechner eingegeben. (https://bussgeldrechner.com/bussgeldkatalog-fahrrad/)

Dort sagt er: das mich kein Bußgeld erwartet, nur wenn ich anklicke dass ich fahrauffällig gefahren bin.

Also ich konnte natürlich nicht mehr perfekt gradlinig fahren, aber habe ja niemand gefährdet.

Kann die Polizei mir das trotzdem so auslegen?

Dann wären es nämlich direkt 3 Punkte :(
 
Ja, das können sie. Wenn du in ihren Augen auffällig gefahren bist, gibts tatsächlich ärger. Ein Kumpel von mir hat damit damals seinen Lappen verloren.
 
Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten aber die Straßenverkehrsregeln sind nicht ganz so dein Ding oder?

Das Problem wird sein, dass „Fahrauffällig“ eben eher subjektiv gewertet wird. Auffällig bist du bereits, wenn du vergisst ein Handzeichen beim Abbiegen zu geben oder erkennbar nicht mehr gerade aus fahren kannst. Ebenso wie das nichtbefolgen von Verkehrszeichen oder du fährst auf der falschen Straßenseite (Was Radfahrer leider öfters gerne machen).
Kommt also ganz auf die Einstellung der Beamten an. Was wurde dir denn vor Ort mitgeteilt, wie es gesehen wird?

Wenn du nichts genaues weißt ist es wie in deinem anderen Fall: Abwarten, was da so kommen wird.
 
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Khaotik schrieb:
Kommt also ganz auf die Einstellung der Beamten an. Was wurde dir denn vor Ort mitgeteilt, wie es gesehen wird?

Das ist mMn die entscheidende Frage. Ich hab noch nie erlebt, dass bei einer Kontrolle mit Polizei nicht gesagt wurde was passieren wird.
Werd ich geblitzt und muss auf Post warten sieht es natürlich anders aus.

@TE:
Keine Blutentnahme oder?

EDIT: Ach Gott... Du bist ja auch der mit >70 durch die Stadt...............
 
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Khaotik schrieb:
Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten aber die Straßenverkehrsregeln sind nicht ganz so dein Ding oder?

Das Problem wird sein, dass „Fahrauffällig“ eben eher subjektiv gewertet wird. Auffällig bist du bereits, wenn du vergisst ein Handzeichen beim Abbiegen zu geben oder erkennbar nicht mehr gerade aus fahren kannst. Ebenso wie das nichtbefolgen von Verkehrszeichen oder du fährst auf der falschen Straßenseite (Was Radfahrer leider öfters gerne machen).
Kommt also ganz auf die Einstellung der Beamten an. Was wurde dir denn vor Ort mitgeteilt, wie es gesehen wird?

Wenn du nichts genaues weißt ist es wie in deinem anderen Fall: Abwarten, was da so kommen wird.
Irgendwie nicht ja :(

Ja um diese subjektive Wertung geht es mir ja.
Keine Gefährdung und kein Verkehrszeichenverstoß.
Frag mich halt was die mir jetzt negativ auslegen könnten.
 
Ohne Blutentnahme ist so ein Pustetest nicht gerichtlich verwertbar, wurde bei dir Blut abgenommen?
Grundsätzlich gilt erstmal in Deutschland, dass Radfahren bis 1,6 Promille Alkohol erlaubt ist.

Dennoch sehe ich bei dir die Gefahr einer MPU am Horizont, wenn du nicht schnellstens etwas an deinem Verhalten im Straßenverkehr änderst.
 
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Man kommt sich selber ja nie betrunken vor, dass man Ausfallerscheinungen hat, aber frag mal die anderen, wie Du Dich verhalten hast.
Bei mehr als einem Promille Alkohol im Blut kann es durchaus sein, dass Du Dir perfekt gradlinig fahrend vorkommst, aber ein externer Beobachter sieht das ganz anders.
boarder-winterman schrieb:
Grundsätzlich gilt erstmal in Deutschland, dass Radfahren bis 1,6 Promille Alkohol erlaubt ist.
So würde ich das nicht formulieren, nur wenn man sich komplett unauffällig verhält, niemanden behindert oder gar in einen Unfall verwickelt ist. Das als Freibrief zu betrachten ist meiner Meinung nach nicht richtig.
 
Kein Bluttest...lediglich Pusten.
Aber wenn das nicht verwertbar ist, dann sollte ich ja safe sein.
Vielleicht hätten sie mich sonst gleich zum Bluttest aufgefordert.
 
KilianMba schrieb:
Vielleicht hätten sie mich sonst gleich zum Bluttest aufgefordert.

Klar, wann den sonst? 2 Tage später wenn Du wieder nüchtern bist?

Aber nochmal die Frage: Was haben Dir die Beamten gesagt??? Oder warst Du doch zu betütelt um das mitzukriegen?

Die haben mit Sicherheit nach dem Pusten nicht gesagt "oh, 1,knapp Promille" und sind dann eingestiegen und haben Dich stehen lassen....

Incanus schrieb:
So würde ich das nicht formulieren, nur wenn man sich komplett unauffällig verhält, niemanden behindert oder gar in einen Unfall verwickelt ist. Das als Freibrief zu betrachten ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Darum schrieb er ja auch GRUNDSÄTZLICH und nicht das Fahren IST erlaubt.
 
KilianMba schrieb:
Ich war am Samstag auf einer Party und habe extra das Fahrrad genutzt um etwas Trinken zu können.
???

Gerade wenn man auf einer Party geht, nimmt man als Betrunkener auf dem Rückweg nicht am Verkehr teil.

Man lässt sich fahren oder geht höchstens zu Fuß (wenn man nicht komplett betrunken ist).

KilianMba schrieb:
Also ich konnte natürlich nicht mehr perfekt gradlinig fahren, aber habe ja niemand gefährdet.
Ein Betrunkener kann das glaube ich nicht wirklich beurteilen.

Generell solltest du wohl erst einmal nur als Fußgänger aktiv am Verkehr teilnehmen und dich Mal selbst hinterfragen, bevor noch der nächste Thread von dir erstellt wird, weil du wieder bei irgendetwas erwischt worden bist.
 
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boarder-winterman schrieb:
Ohne Blutentnahme ist so ein Pustetest nicht gerichtlich verwertbar, wurde bei dir Blut abgenommen?
Das stimmt so nur fürs Strafverfahren. Bei Ordnungswidrigkeiten reicht ein Atemalkoholtest aus.

KilianMba schrieb:
Also ich konnte natürlich nicht mehr perfekt gradlinig fahren, aber habe ja niemand gefährdet.

Kann die Polizei mir das trotzdem so auslegen?

Dann wären es nämlich direkt 3 Punkte :(
Ja, das werden wohl direkt 3P werden. Dass Du niemanden tatsächlich konkret gefährdet hast ist egal, weil schon die unverwirklichte abstrakte Gefährdung ausreichend ist. Die Polizisten haben dich ja mit Sicherheit auch deshalb kontrolliert, weil du eben gerade fahrauffällig warst und keinen verkehrssichern Eindruck gemacht hast. ;)
In Zukunft einfach zu Fuß gehen oder ein Taxi rufen.
 
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Ich wünsche grundsätzlich niemanden etwas schlechtes.
Fehler machen wir alle mal. Wichtig ist daraus zu lernen.

Hier wäre es aber wohl das beste, du überdenkst deine Einstellung zum Straßenverkehr noch mal gründlichst.
Erst der Beitrag mit den 70km/h in der Probezeit, und nun dies hier.
Sollten beide Fälle beim Straßenverkehrsamt landen (und das wird es, wenn Nachforschungen angestellt werden, aufgrund deiner Fragestellung im anderen Thread), werden auch die deine Eignung überdenken.
 
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Passt vielleicht nicht ganz zum Thema. Aber ich empfehle dir dringend, auch beim Fahrradfahren ganz auf Alkohol zu verzichten. Ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen. Man tut dann mitunter Dinge mit dem Fahrrad, die man vielleicht nicht machen würde, wenn man nüchtern ist. Ich habe mir mal vor ein paar Jahren den linken Arm gebrochen, als ich von einer lustigen und feuchten:D Gartenparty nach Hause wollte und deswegen dachte, ich könnte evtl. Jan Ullrich Konkurrenz machen. Das ging aber mal mächtig in die Hose, ähh auf den Arm. Deswegen, immer wenn Alkohol im Spiel ist, tuns am besten die beiden Füße, Taxi oder Bus/Bahn.:D
 
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Es ist schade, dass sich Erfahrungen nicht genetisch an nachfolgende Generationen weitergeben lassen. Sonst müssten die nicht unsere und wir nicht die Fehler unserer Vorfahren wiederholen ;).
 
KilianMba schrieb:
dass ich fahrauffällig gefahren bin.
Was glaubt du, warum sie dich angehalten und pusten lassen haben?

Nachdem du mit 70 durch die Stadt fährst, könnte es durchaus sein, dass deine Zeit des Autofahrens (zum Glück) erstmal ein schnelles Ende findet. So leid es mir tut, aber solche Verkehrsteilnehmer sind genau die, welche man unter keinen Umständen haben will.
 
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@KilianMba Bist du dir sicher, dass die Teilnahme am Straßenverkehr für dich das richtige ist? Ich habe da so meine Zweifel.
 
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KilianMba schrieb:
Keine Gefährdung und kein Verkehrszeichenverstoß.
Das ist erstmal nicht der entscheidende Faktor. Das würde die Strafe im Fall der Fälle nur nochmals erhöhen.
Als Vergleich: Als Auffällig gilt man im KFZ auch schon, wenn man häufiger über die Mittellinie fährt oder den Blinker vergisst. Dann gilt auch schon die 0,3Promille Grenze, nicht die ominöse 0,5.

boarder-winterman schrieb:
Ohne Blutentnahme ist so ein Pustetest nicht gerichtlich verwertbar, wurde bei dir Blut abgenommen?
Das wird ein entscheidender Punkt sein. So ist der Pustetest nur ein Indikator für die Beamten. Wenn darauf ein Bußgeld aufgebaut werden soll, müsste ein Bluttest gemacht worden sein.
Wenn das nicht passiert ist und du ansonsten unbehelligt weiterfahren durftest wird da nichts mehr kommen.
Es ist erstmal nicht strafbar mit dem Fahrrad Schlangenlinien zu fahren oder Handzeichen zu vergessen (wenn dadurch niemand gefährdet wird o.Ä.)
 
Khaotik schrieb:
Es ist erstmal nicht strafbar mit dem Fahrrad Schlangenlinien zu fahren oder Handzeichen zu vergessen (wenn dadurch niemand gefährdet wird o.Ä.)
Erstmal nicht, sein Verhalten im Strassenverkehr kann aber ganz schnell in die Anordnung einer MPU münden, da muss er sich nur noch ein paar mal was erlauben und es einmal auf einen "Schreibtisch kommen". Vielleicht ist das aber auch bei dem Kollegen nicht das unsinnigste.
 
Abwarten, Tee drinken und auf das hören, dass dir die Beamten bei der Kontrolle gesagt haben.

Nach der obligatorischen Frage wo du herkommst und hinwillst, schätzen die schon auch ein ob deine Tour bestraft gehört oder eine Ermahnung reicht. In der Regel teilen sie dir das auch mit. Insofern nehm ich an, dass du bereits weißt was dich erwartet, du aber nach möglichen Ausflüchten suchst?

Jedenfalls brauchen wir nicht viel zu spekulieren. Du kannst ja dann mitteilen was dir zugestellt wurde.
 
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Ein wichtiger Hinweis wäre auch noch ober du dann weiter fahren hast dürfen oder nicht.
Wenn die dich weiter fahren haben lassen ist mmn. alles i.o., wenn nicht dann Abwarten was denn da kommt.
 
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