Arbeitsrecht: Verständnisfrage Urlaub bzw. Resturlaub bei Kündigung in Probezeit...

D

dreivier

Gast
Hallo Leute

Frage in die Runde vllt. kann mir mal einer helfen...

Es geht um meine Schwester, sie hat am 12 Oktober in einer Firma angefangen zu arbeiten und hat eine Probezeit von 6 Monaten, Urlaubanspruch im Jahr 24 Tage. Sie hat jetzt eine andere Stelle gefunden und möchte die alte kündigen.

Jetzt zur Frage...wenn sie diesen Monat am 14. kündigt wäre bei der 14 tägigen Kündigunsfrisst in der Probezeit am 27.12. schluss. Sie hat wenn ich mich nicht irre aber noch Resturlaub bzw. Urlaubanspruch, meiner Meinung nach 1 Tag im Oktober, 2 Tage im November und 1 Tag im Dezember = 4 Tage...wenn Sie jetzt diese Tage in der Kündigungsfrisst anrechnet wann wäre dann ihr letzter Arbeitstag?
Sie ist der Meinung der 23.12 ich bin mir da aber nicht sicher da sie dann noch 7 Tage arbeiten müsste, wenn Sie den Urlaub aber zB. am Montag den 21.12 bis zum 24.12 nimmt müsste sie gar nicht mehr arbeiten da der 25.12 ein Feiertag ist und Samstags und Sonntags muss sie in der Firma nicht arbeiten.

Was wäre richtig, oder ist beides falsch?

Danke.
 
Personalabteilung fragen. In dem Fall kann der Rest-Urlaub auch angeordnet werden damit der letzte Arbeitstag reibungsfrei abläuft (z.B. wird man am 24.12. nicht den letzten Arbeitstagen legen wollen).

Anzahl Urlaubstage: Kommt grundsätzlich darauf an wie viele man bereits im Jahr hatte (beim vorherigen Arbeitgeber)

Ansonsten Anteilig, deine Rechnung sollte ca. passen - ich komme aber auf 5 Tage. (365/24 * 74) = 4.87 das wird normal aufgerundet)

Diese Rechnung wird zumindest bei uns durchgeführt. Das Zwölftelprinzip könnte hier aber auch nur 2 Urlaubstage ergeben, da nur 1 voller Monat erreicht wurde... Vielleicht weiß hier jemand anderer mehr darüber?

Auch die Regelung bzgl. 24.12. wäre interessant. Bei vielen Firmen ist der zumindest halbtags frei gegeben, oft aber in Tandem mit dem 31.12. (also 1 Urlaubstag für beide Tage). Hier würde das ja nicht gehen.
 
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